Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Grundsätzlich versteht WESSLING die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen als Wettbewerbsvorteil und als ein Mittel zur Stärkung der Arbeitgebermarke. Daher werden Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen jährlich von der Geschäftsführung bewertet.
Folgende Ziele wurden für das Bilanzjahr 2020 festgelegt:
Teilnahme an Projekten
- Erfolgreicher Abschluss der Teilnahme am Projekt ÖKOPROFIT Kreis Steinfurt mit dem Hauptstandort Altenberge.
Ziel: Objektive Bewertung der Umwelt und Nachhaltigkeitsleistung am Hauptstandort und die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Reduzierung des Energieverbrauches
- Sicherstellung der BHKW-Betriebszuverlässigkeit zur Reduzierung des Stromfremdbezuges auf Niveau 2019,
- Ausbau des Einsatzes von LED-Beleuchtung (+12 %),
- Umsetzung des Konzeptes zum Weiterbetrieb der PV-Anlage (Ende der Förderung 12/20),
- Implementierung eines digitalen Messstellenbetriebes zur Optimierung der Datenlage und Ableitung von Maßnahmen (Ende der Maßnahme in 2021).
Reduzierung der Abfallerzeugung
- Ausrollen der Abfallfibel zur Kommunikation der Anforderungen auf weitere Standorte (Ende der Maßnahme in 2022),
- Optimierung der Abfallfraktionierung (erfolgt kontinuierlich),
Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Angebot „Jobrad“ für alle Mitarbeiter (nicht quantifiziert, da Nutzung freiwillig) sowie Angebot von Yogakursen und anderen Fitnessprogrammen (nicht quantifiziert, erfolgt auf Nachfrage der Mitarbeiter an die Personalabteilung),
- Implementierung eines "Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)" in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse (Ende der Maßnahme in 2022), anschließend Aufrechterhaltung des Systems. Ziel ist die Gesunderhaltung der Mitarbeiter, die Reduzierung von Fehltagen und die Reduzierung von Fallzahlen. Der Fokus liegt u. a. auf der Thematik "psychische Belastung",
- Fortführung des Arbeitsschutzmanagementsystems "Sicherheit mit System" der BGRCI (Umstellung auf neue Vorgaben der DIN EN ISO 45001 bis 02/20).
Ökologische Optimierung des Fuhrparks
- Bahncard für Mitarbeiter mit signifikanter Reisetätigkeit (nicht quantifiziert, da Nutzung der Bahn auftragsabhängig),
- Jobticket (nicht quantifiziert, da von Wohnorten und Verhalten der Mitarbeiter abhängig),
- Verbrauch und Emissionen als Kriterien für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen (wird kontinuierlich an die Verfügbarkeit von emissionsarmen Fahrzeugen angepasst),
- Downsizing bzw. Downgrading im Fuhrpark in Abstimmung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Abstimmung Green Car Policy,
- Fahrzeuggenaues Controlling von Verbrauchswerten in Abstimmung mit externem Dienstleister,
- Prüfung der Zusammenarbeit mit Dienstleister zur Optimierung des Fuhrparkprozesses (Ende der Maßnahme in 2021).
Unterstützung von gemeinnützigen Unternehmen und Aktionen oder Sportvereinen
- Durchführung von betriebsinternen Aktionen, z. B. Spenden (nicht quantifiziert, erfolgt teilweise auf Initiative von Mitarbeitern, teilweise anlassbezogen bei Anfragen),
- Erteilung von Aufträgen an gemeinnützige Unternehmen (nicht quantifiziert),
- Sponsoring lokaler Vereine und Aktionen (nicht quantifiziert, erfolgt auf Initiative von Mitarbeitern).
Aufrechterhaltung der lernenden Organisation als Grundlage des Wissensmanagements
- Aufrechterhaltung und Förderung der Lernkultur (nicht quantifizierbar, erfolgt anlassbezogen durch die Führungskräfte),
- Aufrechterhaltung des partizipativen Führungsstils (nicht quantifizierbar, Maßnahmen bei abweichendem Verhalten der Führungskraft),
Prozessoptimierungen im Sinne des Stakeholder-Ansatzes
- Regelmäßige Ermittlung der Stakeholder (erfolgt kontinuierlich durch die Bereichsverantwortlichen sowie das zentrale Qualitätsmanagement),
- Bewertung der Interessen der Stakeholder bei Unternehmensentscheidungen (erfolgt regelmäßig durch die Geschäftsführung),
- Werteorientierte Führung (Bewertung erfolgt jährlich durch die jeweils vorgesetze Führungskraft).
Nachhaltige Beschaffung
- Weiterentwicklung des Verfahrens "nachhaltige Beschaffung", Optimierung des Umsetzungsprozesses, u.a. unter Berücksichtigung kommender gesetzlicher Regelungen (z. B. Lieferkettengesetz),
- Fortentwicklung eines "Code of Conduct" und Kommunikation gegenüber interessierten Parteien, Kommunikation über Internetseite, Mailing etc.,
- Optimiertes Beschaffungswesen durch spezielles Tool zur verbesserten Auswertung hinsichtlich Dienstleistern und beschafften Produkten und Dienstleistungen (Ende der Maßnahme in 2020).
Priorisierung
Höchste Priorität haben Ziele und Maßnahmen, die der Umsetzung von gesetzlichen und anderen normativen Vorgaben dienen (z. B. Umsetzung des Energieaudits nach EDL-G) sowie Ziele und Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit und der Kundenorientierung zugutekommen.
Unabhängig von der Wesentlichkeit einzelner Aspekte ist der zeitliche und monetäre Aufwand für die Umsetzung von Maßnahmen relevant.
Ziele im Kontext der SDG´s (Ziele für nachhaltige Entwicklung)
Die WESSLING Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen insbesondere die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG's), die durch das eigene Handeln im WESSLING Kontext signifikant beeinflusst werden können. Hierzu gehören insbesondere die SDG's Hochwertige Bildung (SDG 4), Geschlechtergleichheit (SDG 5), Energie (SDG 7), menschenwürdige Arbeit und Wachstum (SDG 8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9), Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) sowie Massnahmen zum Klimaschutz (SDG 13). Die oben nicht genannten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung werden von WESSLING unterstützt, sind aber nicht unmittelbar den WESSLING Nachhaltigkeitszielen zuzuordnen.