3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Wesentliche Fortschritte 2022 zur vorherigen DNK-Erklärung Berichtsjahr 2020:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden als kommunales Verkehrsunternehmen u.a. über vereinbarte Unternehmensziele geführt. Der Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung ist für das Unternehmen Teil dieser auch strategischen Ziele und operationalisiert sich im Rahmen der jährlichen sowie mehrjährigen Unternehmensplanung. Insbesondere die mit dem Zielbild einer nachhaltigen Wirtschaft verbundenen Handlungs-/ Planungszeiträume haben sich im Vergleich zu den 1990er Jahren zwischenzeitlich deutlich verändert. Für Aspekte wie die Klimafolgenanpassung des Unternehmens reicht der betrachtete Zeitraum nunmehr Jahrzehnte voraus. Dagegen haben sich zunächst fokussierte Zielstellungen wie die der Klimaneutralen Metropole Berlin 2050 zwischenzeitlich intensiviert und werden nunmehr auch seitens der BVG mit Fokus auf das Jahr 2045 unterstützt.

Verkehrsvertragliche Vereinbarungen mit dem Land Berlin zur Sicherstellung eines leistungsstarken wie auch ökologisch und sozial verantwortlichen öffentlichen Nahverkehrs sind zunehmend und detailliert im Berichtsjahr bis zum Jahr 2035 reichend vereinbart worden. In diesem Kontext wird die schrittweise Umstellung des Angebots auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien für den BVG-Omnibusverkehr bis Ende 2030 in besonderem Maße intensiviert verfolgt.

Die für das Berichtsjahr 2022 nachhaltigkeitsrelevanten Unternehmensziele fokussieren fortgesetzt in den einzelnen Nachhaltigkeits-Dimensionen auf nachfolgende Aspekte: 

Wirtschaftliche Dimension:
Ökologische Dimension Sozial-gesellschaftliche Dimension
Die Ziele einer nachhaltigen BVG-Unternehmensentwicklung sind im Dreiklang ihrer wirtschaftlichen, umwelt-/klimaschutzseitigen wie auch sozialgesellschaftlichen Dimensionen grundsätzlich gleichrangig.
Mit Blick auf eine insbesondere auch langfristig zu sichernde Erfolgsfähigkeit und Zielerreichung nachhaltigen Wirtschaftens wird in Abstimmung mit dem Eigentümer Land Berlin wie auch den seitens der BVG eingegangener Verpflichtungen (beispielsweise im Rahmen des UN Global Compact) den Zielen 
eine besonders hohe Priorität eingeräumt.

Für den im Klimaschutz besonders relevanten Zeitraum bis 2030 wurden im Unternehmen beispielsweise für den Ausbau der Elektromobilität im Omnibusbereich Meilensteine mit ökologischen Vorteilen definiert, um sowohl dem Eigentümer Land Berlin sowie allen Anspruchsgruppen und Geschäftspartner*innen einen im Nachhaltigkeitsanspruch klaren Handlungs- und Entwicklungspfad der BVG aufzuzeigen.
Das Berliner Mobilitätsge­setz sieht vor, dass bis spätestens 2030 sämtliche zu erbringenden Leistungen des ÖPNV durch Fahrzeuge erbracht werden sollen, die vollständig alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien nutzen. Zur Erreichung des ambitionierten 2030-Ziels laufen Planungen und Beschaffungsvorbereitungen für weitere notwendige Infrastruktur- und Elektrobusvorhaben.  
Durch den Eigentümer Land Berlin werden jährlich qualifizierte Leit- und Zielbilder zur Wirtschaftsplanung seiner kommunalen Unternehmen vorgegeben, die auch 2022 zunehmend den gemeinsamen Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung bzw. insbesondere die Erreichung gesteckter ökologischer / klimaschutzorientierter Ziele verdeutlichen. Das Land Berlin hat im Berichtszeitraum 2022 mit der Neufassung der seiner Nachhaltigkeitsstrategie begonnen, in dessen Erarbeitungsprozess sich die BVG zur Sicherung eines kohärenten Gesamtvorgehens aktiv einbringt. Bereits jetzt stehen maßgebliche ökologische Meilensteine zur Klimaneutralität in zeitlichem Einklang der Handlungen des Landes Berlin und dessen Kommunalunternehmen.

Die inhaltliche Verknüpfung der BVG-Nachhaltigkeitsziele mit den UN Sustainable Development Goals (SDG) ist bereits im DNK-Kriterium 2 dargelegt. Die BVG bringt ihre Erfahrungen aus den mehrjährigen SDG-Befassungen auch lokal ein. Beispielhaft kann hierfür die Mitte 2022 realisierte BVG-Unterstützung bei der Herausarbeitung der von den Berliner Kommunalunternehmen gemeinsam mit dem Land Berlin verfolgten SDG-Aktivitäten im Rahmen der Mehrwert-Initiative Berlin genannt werden.