3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Die Ziele der WBM sind im Gesellschaftervertrag, den Gesetzesvorgaben, unserer sozialen und ökologischen Verantwortung als landeseigenes Unternehmen sowie durch die Priorisierung unserer Nachhaltigkeitsthemen innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie begründet, formuliert und definiert.  

Die Festlegung der strategischen Nachhaltigkeitsziele erfolgt federführend durch das Nachhaltigkeitsmanagement. Dieses koordiniert und priorisiert in Abstimmung mit den Fachbereichen und der Geschäftsführung. Das Erfolgsmonitoring erfolgt anhand festgelegter Kennzahlen. Mit dem Aufsichtsrat erfolgt eine Abstimmung zur Nachhaltigkeitsstrategie im Allgemeinen. Strategische Fragen und Festlegungen werden regelmäßig beraten. Unsere Ziele sind infolge sich ständig ändernder externer und interner Rahmenbedingungen in einem ständigen Weiterentwicklungs- und Anpassungsprozess.
 
  • „Wir stellen unseren Kunden in den Mittelpunkt“
    • Optimierung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Neubauprogramms.
    • Prüfung der digitalen Partizipationsmöglichkeiten.
    • In Summe werden bei Neubauprojekten mindestens 50 % mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen an WBS-Berechtigte und die anderen 50 % im freifinanzierten Neubauanteil mit durchschnittlich unter 10 Euro/m² mtl. erstellt.
    • Erhebung einer Mieterzufriedenheitsanalyse.

  • „Wir gestalten komplexe Quartiere“
    • Jährlich durchschnittlich 1.000 neue Wohnungen durch Neubau, Ankauf & Einbringungen bis 2026.
    • Erweiterung des Konzeptes Grün – und Wohnungsfeldgestaltung in den Quartieren.
    • Fortlaufende Reduktion des CO2-Ausstoßes gemäß des „Klimaschutzabkommens der zweiten Generation“.

  • „Wir sind ein lernendes Unternehmen“
    • Kontinuierliche Identifizierung von Potenzialen für die Digitalisierungsstrategie.
    • Ausbau des Personalmanagementsystems.
    • Stärkung der Personalentwicklung.
    • Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements.

Weitere Ziele sind im Gesellschaftervertrag definiert.  

Eine Zuordnung der Nachhaltigkeitsziele zu den von den UN definierten Sustainable Development Goals kann erfolgen (siehe hierzu auch Kriterium 4). Die Sustainable Development Goals wurden jedoch nicht ausschließlich als Entscheidungskriterium bei der Definition der Nachhaltigkeitsziele herangezogen.