3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Ziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie   

Ziel ist es, die DNK-Erklärung ab 2022 im jährlichen Rhythmus fortzuschreiben und auf dieser Grund­lage das Nachhaltigkeitsmanagement weiterzuentwickeln.   

Neben dem Nachhaltigkeitsteam sollen weitere Mitarbeitende ab dem Jahr 2023 einbezogen werden (ab 2023; vgl. zudem Krite­rium 5).  

In den Bereichen Umwelt und Gesellschaft werden Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern, die in Kriterium 1 beschrieben wurden, formuliert.    

Kontrolle der Ziele  

Die Ziele werden von der Geschäftsführung priorisiert und kontrolliert. Die oben genannten Ziele werden dabei gleichermaßen prioritär behandelt.  

Der Aufsichtsrat kontrolliert auch die nachhaltigkeitsrelevanten Prozesse, die in der vorliegen­den DNK-Erklärung erläutert werden. Die Fortschreibung dieser Erklärung im jährlichen Rhythmus trägt ebenfalls zu einer Kontrolle dieses Prozesses bei.     

Die UN-Nachhaltigkeitsziele

Für die AWG sind folgende UN-Nachhaltigkeitsziele wesentlich:   

3. Gesundheit und Wohlergehen
4. Hochwertige Bildung
5. Geschlechtergleichheit
7. Bezahlbare und saubere Energie
8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
10. Weniger Ungleichheiten
11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
12. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
13. Maßnahmen zum Klimaschutz
15. Leben an Land
17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele  

Im kommenden Berichtsjahr erfolgt ein weitergehender Abgleich mit den UN-Nachhaltigkeitszielen, nicht zuletzt auf der Basis des Branchenleitfadens der Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD). In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwiefern die Ziele für die interne und externe Nachhaltigkeitskommunikation genutzt werden können.