Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verfolgt mit jedem öffentlichen Unternehmen die Erreichung branchenspezifischer Ziele. Die für die einzelnen öffentlichen Unternehmen vorgegebenen Ziele finden sich insbesondere in den vom Hamburger Senat verabschiedeten Zielbildern wieder. Diese dienen den Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen als Handlungsleitlinien. Die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) verpflichtet sich den Anforderungen des Hamburger Senats.
Ein wichtiges Ziel ist der Schutz der Umwelt und des Klimas. Der Senat legt durch den neuen Klimaplan und das neue Klimaschutzgesetz (Stand 2020) gesamthamburgische CO
2-Reduktionssziele fest (-55 % bis 2030 und -95 % bis 2050 gegenüber 1990 – siehe auch Kriterium 1). Darüber hinaus sollen gemäß dem Koalitionsvertrag über die 22. Legislaturperiode der regierenden Parteien in Hamburg „alle öffentlichen Unternehmen spätestens innerhalb der kommenden zwei Dekaden bilanziell klimaneutral werden“, um der Wirtschaft als Vorbild voraus zu gehen. "Mit ihren Investitionen in Infrastruktur und Nachhaltigkeit leisten [die] öffentlichen Unternehmen auch einen Beitrag dazu, die Hamburger Wirtschaft insgesamt nach den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln. In diesem Rahmen setzt die HMC sich auf kurz- und mittelfristiger Ebene zunächst das Ziel, die ökologischen Auswirkungen ihres unternehmerischen Daseins mithilfe einer CO
2-Bilanzierung festzustellen. Dementsprechend wurde für das Jahr 2019 erstmalig der CO
2-Fußabdruck des Messeplatztes durch die Nachhaltigkeitsbeauftragte ermittelt. Die Zusammenarbeit mit ClimatePartner sichert die Validität der gesammelten Daten.
Die Priorität der weiteren wesentlichen Ziele liegt auf drei anzustrebenden Maßnahmen der Nachhaltigkeit gemäß dem Hamburg Corporate Governance Kodex (HCGK):
- Ab dem Berichtsjahr 2020 soll die HMC alle zwei Jahre einen qualitativen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Kriterien des DNK veröffentlichen (Pilotprojekt erstmalig für 2019).
- Ein weiteres kurz- bzw. mittelfristiges Ziel, dem sich die HMC als öffentliches Unternehmen verpflichtet, ist die vollständige Kompensation aller Flugreisen. Die Wichtigkeit der Kompensation von Flügen ergibt sich aus den hohen Emissionen, welche hierbei verursacht werden. Ab 2020 werden demnach alle Daten zu dienstlichen Flugreisen durch klimabewusstes Travel-Management mithilfe des Reisedienstleisters der HMC HANSALOG erfasst und über Kompensationsbeträge monetär neutralisiert.
Weitere Details sind der Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Reisekostengesetz zu entnehmen.
- In den Jahren 2019/20 hat die HMC erstmals ihren Beitrag zu den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen gemäß dem HCGK niedergeschrieben. Die Orientierung an den global anerkannten SDGs trägt dazu bei, ökonomische, ökologische und soziale Belange zu vereinen. Detaillierte Maßnahmen und die Zielsetzung je SDG sind seit August 2020 auf der Unternehmenswebseite für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die HCGK Entsprechenserklärung wird jährlich auf der
Webseite veröffentlicht und ist
Teil des Geschäftsberichts. Die Einhaltung der Vorgaben und Ziele, die sich aus dem HCGK ergeben, werden durch die Interne Revision und eine externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach dem "Comply or Explain" Prinzip kontrolliert.
Außerdem ist geplant, die Beschäftigten der HMC mehr in die Themen Umwelt- und Klimaschutz einzubeziehen, indem ab Mitte 2021 über die interne HMC-Akademie entsprechende Nachhaltigkeitsschulungen angeboten werden. Die Zuständigkeit aller Nachhaltigkeitsziele im Bereich Umwelt- und Klimaschutz obliegt der Nachhaltigkeitsbeauftragten der HMC, die seit 2009 (unter der jetzigen Besetzung seit 2013) für diesen Themenkomplex verantwortlich ist. Unterstützt wird die Nachhaltigkeitsbeauftragte dabei durch eine abteilungsübergreifende „Projektgruppe Nachhaltigkeit“. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte berichtet als Stabsstelle direkt der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wird über Fortschritte in Kenntnis gesetzt (vor 2020 durch einen Kennzahlenbericht und ab 2020 gem. HCGK durch den DNK-Bericht und die Maßnahmen analog zu den SDGs). Ab 2021 ist geplant, Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie zu integrieren und weitere entsprechende Maßnahmen (nach Einsparungspotenzial, Kosten und Timing) zu treffen, um das ambitionierte Klimaziel der FHH (Klimaneutralität 2040 der öffentlichen Unternehmen - siehe oben) zu erreichen. Weitere Ziele neben der Erfüllung der umweltpolitischen Ziele der FHH ergeben sich aus der Auswertung der erstmalig durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse durch die Befragung relevanter Stakeholder (siehe Kriterium 2).