2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

In der aktuellen Nachhaltigkeitspositionierung der Barmenia sowie der Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden die Themenfelder definiert, die wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft und das Unternehmen haben können. Dazu gehören:
  • Kapitalanlagen
  • Versicherungslösungen und Beratung
  • Vielfalt und Chancengleichheit
  • Indirekt der Geschäftsbetrieb, da er zum Ziel „Klimaneutralität“ beiträgt, aber die Auswirkungen eines Versicherungsbetriebs eher als nicht wesentlich einzustufen sind.
Risikomanagement und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsthemen können mit beträchtlichen Risiken verbunden sein. Durch die Integration von ESG-Themen in das Risikomanagement kann die Barmenia diese Risiken effektiver identifizieren und steuern, ihre Auswirkungen reduzieren und damit ihr Gesamtrisikoprofil verbessern.

Ein funktionierendes und organisiertes Risikomanagementsystem ermöglicht den Versicherern, die dargestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine risikoorientierte Steuerung des Unternehmens zu gewährleisten. Das Risikomanagementsystem identifiziert, bewertet, überwacht, steuert und berichtet aussagefähig über Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist.

Die Erfassung der tatsächlichen und potenziellen Risiken erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur. Hierbei werden durch die Fachbereiche neu identifizierte Risiken an das zentrale Risikomanagement gemeldet und bereits erfasste Risiken aktualisiert. Die Risikokategorisierung der Barmenia orientiert sich grundsätzlich an den Risiken der Solvency -II-Standardformel. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Zuge der Risikoinventur nicht isoliert erfasst, sondern als Bestandteil des jeweiligen Risikos verstanden. Nachhaltigkeitsrisiken können eine katalysierende Wirkung auf Risiken der bekannten Risikokategorien haben. Hierbei folgt die Barmenia der Empfehlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (siehe dazu Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin).

Seit 2020 beinhalten die Risikomeldungen Pflichtangaben für ESG-Risiken, um eine ganzheitliche Berücksichtigung im Risikomanagementsystem der Barmenia zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die jeweiligen Risikobeauftragten erörtern, inwiefern das in der Risikomeldung skizzierte Risiko einen Bezug zu Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Kriterien hat. In 2023 wurde die Abfrage der Nachhaltigkeitsrisiken um die potenzielle Höhe des Einflusses auf das zugrundeliegende Risiko erweitert. Die Antworten der Abfrage werden nach Abschluss der Risikoinventur durch das Risikomanagement konsolidiert, aufbereitet und in verschiedenen Gremien berichtet. Die Ergebnisse zeigen, dass Nachhaltigkeitsrisiken einen Einfluss auf die Risikolandschaft der Barmenia haben. Im Bereich der Kapitalanlage spielen insbesondere die transitorischen Nachhaltigkeitsrisiken eine wesentliche Rolle und bilden Rahmenbedingungen für Anlageentscheidungen (siehe dazu auch Leistungsindikatoren zu Kriterium 10 „Risikobewertung“). Darüber hinaus werden Zusammenhänge zu Nachhaltigkeitsrisiken besonders im Bereich der Versicherungstechnik identifiziert. Hierbei spielen insbesondere die facettenreichen physischen Risiken des Klimawandels eine zentrale Rolle. 


Darüber hinaus wurde das Risikomanagement im Jahr 2022 im Bereich der Risiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel weiterentwickelt:

Um die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels strukturiert und nac hvollziehbar zu bewerten, wurden im Rahmen der internen Risikoanalyse in 2022 erstmalig auch explizite Klimawandelszenarien betrachtet.

Hierbei wurde das Ziel verfolgt, die Auswirkungen des Klimawandels spezifisch für die Barmenia-Unternehmen zu identifizieren und im Zeitverlauf einzuordnen.

Die ausgewählten Szenarien orientieren sich an den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu langfristigen Klimawandelszenarien und sind an einem globalen Temperaturanstieg von unter bzw. über zwei Grad Celsius ausgerichtet.

Insgesamt sind die Szenarien als Indikation für mögliche Auswirkungen sowie entstehende Handlungsbedarfe zu verstehen. In 2023 wurden die Szenarien im Vorfeld der internen Risikoanalyse überprüft und ihre Aussagen als weiterhin gültig bewertet. Die Entwicklung des Klimawandels und die möglichen Auswirkungen auf die Barmenia-Unternehmen und deren Geschäftsmodelle werden fortwährend und konsequent beobachtet.


Das Risikomanagement fördert durch die regelmäßigen Abfragen und die Betrachtung der beschriebenen Klimawandelszenarien die aktive Auseinandersetzung der Fachbereiche mit Nachhaltigkeitsrisiken und unterstützt somit den Aspekt der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Risikokultur der Barmenia.


CSRD-Wesentlichkeitsanalyse
Eine explizite Wesentlichkeitsanalyse für den Bericht des Geschäftsjahres 2023 wurde nicht durchgeführt. Grund dafür ist, dass die Kennzahlen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex weitestgehend ausführlich berichtet werden und die wesentlichen Themenfelder für die eigene Weiterentwicklung bekannt sind. Im Rahmen der Umsetzung der CSR-Directive ist die Barmenia ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtet, eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Im Herbst 2023 hat die Barmenia mit ihrer Wesentlichkeitsanalyse begonnen. Als relevante Stakeholder wurden Vertreter der Fachbereiche, der Nachhaltigkeitsbeirat, der Vorstand und der Aufsichtsrat in den Prozess einbezogen. Diese Ergebnisse sind noch kein Bestandteil dieses Berichtes.