1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Der Anspruch nachhaltigen Wirtschaftens ist für die BVG ein strategisches Ziel, das in Abstimmung mit dem Land Berlin als 100 % kommunalem Eigentümer in finanz- und fachpolitischen Zielbildern fixiert ist.

Die nachhaltige Unternehmensführung ist folgerichtig Teil aktueller wie auch mittel- und längerfristiger Unternehmensplanung der BVG. Dieser Anspruch wird dabei im Dreiklang von wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Verantwortung kontinuierlich verfolgt.  
Die BVG hat 2022 eine neue Unternehmensstrategie, #ErsteWahlBVG, entwickelt. Der ÖPNV ist integraler Bestandteil der Mobilität in Berlin. Das Ziel der BVG ist es, die Men­schen in Berlin für eine Mobilität ohne eigenes Auto zu begeistern.
Daher lautet die Vision: Unsere BVG ist die erste Wahl für jeden Weg in Berlin. Diese Vision soll durch die folgende Mission umgesetzt werden: Wir denken, können und machen die beste Mobi­lität. Für Mensch und Klima. Mit Herz und Verstand. Für die BVG ist es die „beste“ Mobilität, wenn sie die Menschen schnell an ihr Ziel bringt, den Alltag der Menschen vereinfacht, sicher ist und nachhaltig gestaltet wird.
Die strategische Arbeit wird sich dementsprechend an den vier Dimensionen Schnell, Einfach, Sicher und Nachhaltig ausrichten. Jede dieser vier Dimensionen wird immer aus zwei Perspektiven betrachtet: aus Sicht der Kund*innen und aus Sicht des Teams BVG. In diesem menschenzentrierten Zweiklang zu den vier Dimensionen liegt die Besonder­heit der neuen Strategie.
Die BVG verfügt folgerichtig über ein aus der Unternehmensstrategie abgeleitetes und jährlich fortzuschreibendes Nachhaltigkeitsprogramm. Für den Zeitraum 2023 - 2024 können nachfolgende Handlungsfelder beispielhaft als thematische Schwerpunkte der BVG-Unternehmensentwicklung genannt werden:

Wirtschaftlichkeit
  • Erfüllung Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin 2020-2035
  • Erhöhung der Stammkund*innen-/Abonnent*innenzahl der BVG
  • Erhalt & Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
  • Sicherung langfristiger Finanzierung der Verkehrsleistungen und der sozial-ökologischen Transformation des Unternehmens

Umwelt & Klimaschutz
  • Gestaltung des ressourcenschonenden und ökologisch vorteilhaften öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV = Klimaschutz), u.a. durch Netzerweiterung und verbesserte Erschließung
  • Ablösung fossiler Energieträger (u.a. fortgesetzter Umbau der Omnibusflotte und des betrieblichen Fuhrparks auf E-Mobilität)
  • Kontinuität Erschließung Energieeffizienz-Potentiale
  • Stärkung des Umweltverbundes von Fußgänger*innen, Fahrrad, Sharing-Angeboten und ÖPNV
  • Innovative Beiträge zur intermodalen Vernetzung verschiedenster Mobilitätsangebote mit Perspektive Smart City & „Klimaneutrales Berlin 2045“

Soziales & Gesellschaft
  • Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots
  • Attraktiver Arbeitgeber (Stärkung kommunaler Dienstleistungen für wachsende Metropole Berlin, Sicherung Vereinbarkeit Beruf und Familie)
  • Gesundheitsmanagement Arbeitgeber BVG
  • Diversity- und Inklusions-Management des Unternehmens
Das Nachhaltigkeitsmanagement der BVG orientiert sich seit 2005 am etablierten Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI). Empfehlungen der ISO 26000 wurden durch die BVG aufgegriffen und seit 2016 mit dem BVG-Beitritt zum UN Global Compact mit dessen zehn Prinzipien der Themenbereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention inhaltlich im Nachhaltigkeitsmanagement aufgenommen.

Im Berichtszeitraum 2022 wurden in allen genannten Handlungsfeldern die BVG-Nachhaltigkeitsstrategie durch konkrete Maßnahmen ausgestaltet. Zunehmend werden für die BVG die schwerpunktmäßigen Befassungen im Nachhaltigkeitsmanagement auch durch konkrete Anforderungen des Gesetzgebers bestimmt.

Einen Schwerpunkt der unternehmerischen Befassung bildeten im Berichtszeitraum die inhaltlich intensivierten und zunehmend zeitlich vorgezogenen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes wie insbesondere auch die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Weitere Positionierungen, wie beispielsweise das Bekenntnis des Unternehmens zu den UN Women's Empowerment Principles (WEP), verdeutlichen die von der BVG unterstützten Zielsetzungen in der sozialen Dimension.  
Die BVG unterliegt nicht der seit 2017 für bestimmte Unternehmen geltenden EU-Berichtspflicht zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. Die bislang vom Unternehmen eigeninitiativ eingegangene Fokussierung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und deren transparente Kommunikation entspricht dem Verständnis des BVG Managements wie auch dem Anspruch des Eigentümers Land Berlin.

Im Hinblick auf fortgesetzte Initiativen der EU-Kommission zur Stärkung der CSR-Berichterstattung befasste sich die BVG hierzu frühzeitig mit selbigen (siehe auch Kriterium 2 Wesentlichkeit). Diese Kontinuität der Ausgestaltung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ist vorteilhaft und wird anerkannt, beispielsweise durch das von der BVG erlangte CSR-Gütesiegel des europäischen Dachverband öffentlicher Unternehmen (CEEP) zur gesellschaftlichen Verantwortung öffentlicher Unternehmen. Das Gütesiegel wird Unternehmen verliehen, die in besonders vorbildlicher Art und Weise das Prinzip der Corporate Social Responsibility umsetzen und damit nachhaltige Unternehmensentwicklungen verantwortlich gestalten.