Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Berlin wächst. Um den Mietwohnungsmarkt zu entlasten und breite Bevölkerungsschichten lange mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, erweitern wir stets den Bestand durch Ankäufe und Neubau.
Grundlage hierfür: die mit dem Berliner Senat vereinbarte „Roadmap 2016“ sowie die im April 2017 unterzeichnete
Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“. Sie definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, ihre besondere Versorgungspflicht umzusetzen. Im April 2021 wurde die Kooperationsvereinbarung von den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergänzt – damit betonen sie ihr gemeinwohlorientiertes Engagement und ihre Rolle als sozialer Anker für die wachsende Stadt.
Nachhaltigkeit ist seit 2010 ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und -kultur. Wir setzen auf systematisches Nachhaltigkeitsmanagement. Wir müssen und wollen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Gerechtigkeit verbinden sowie negative Effekte der Geschäftstätigkeit geringhalten und positiv zu nachhaltiger Entwicklung beitragen.
Grundgerüst unserer Nachhaltigkeitsstrategie: vier Handlungsfelder nachhaltiger Entwicklung – „Unternehmenskultur“, „Zukunftsfähiges Bauen & Wohnen“, „Lebenswerte Quartiere“ und „Beteiligung & Kooperationen“ – innerhalb derer wir die Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung als symbiotisch betrachten. Sie bilden auch den strategisch-konzeptionellen Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprogramms, in dem wir unsere überprüfbaren kurz- und mittelfristige Ziele sowie konkrete Maßnahmen umsetzen.
Wir befolgen kommunale und (inter-)nationale regulatorische Anforderungen und freiwillige Rahmenwerke. Besonders verpflichtet sind wir dem Land Berlin als unserem alleinigen Anteilseigner.
Folgende landespolitische Gesetze und Vereinbarungen sind für uns verpflichtend und haben auf die GESOBAU regulatorische Auswirkungen:
- Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
- Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin
- Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“
- Klimaschutzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den städtischen Wohnungsunternehmen
- Energiewendegesetz Klimaneutrales Berlin 2050
- Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zum Nachhaltigkeitsmanagement
Folgende Rahmenwerke dienen lediglich als Leitlinien:
- Klimanotlage Berlin
- Charta für das Berliner Stadtgrün
- Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt „Bestäuberfreundliche Stadt“
- Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)
- Berliner Zero-Waste-Strategie
- Agenda 2030
- Klimapolitisches Übereinkommen von Paris
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
- Berliner Corporate Governance Kodex
Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Unser Verständnis von Nachhaltigkeit, S. 28ff.