Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Nachhaltigkeitsstrategie der AWG Die Nachhaltigkeitsstrategie der AWG kommt durch die vorliegende DNK-Erklärung zum Ausdruck. Regionale Wertschöpfung, Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Verantwortung für die Mitarbeitenden und die Menschen in der Region sind im Sinne der Mehrdimensionalität der nachhaltigen Entwicklung als Grundsätze zu nennen und manifestieren sich in Maßnahmen und Zielen, die in den einzelnen Kriterien beschrieben werden. Folgende Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsaspekte haben sich dabei im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte herauskristallisiert:
Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsaspekte Die zentralen Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsaspekte sind:
Unternehmensführung
- Gründung eines Nachhaltigkeitsteams (Kriterium 5)
- Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements
- Förderung von Umwelt- und Klimaschutz (Kriterien 4, 12 und 13)
- Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten und Chancengerechtigkeit (Kriterien 14 bis 16)
- Förderung einer Anreizkultur (Kriterien 8 und 15)
- Gemeinwesenorientierung (Kriterium 18)
- Compliance (Kriterium 20)
Umwelt
- Umweltschutz (Kriterien 4 und 12)
- Klimaschutz (Kriterium 13)
- Nachhaltige Gestaltung des Betriebsgeländes (Kriterium 12)
- Ausgleichsflächenmanagement (Kriterium 12)
Soziales
- Angemessene Entlohnung (Kriterium 14)
- Gewerkschaftsfreiheit (Kriterium 14)
- Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit (Kriterium 15)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kriterium 15)
- Soziale Verantwortung (Kriterium 15)
- Gesellschaftliche Verantwortung (Kriterium 18)
- Aus- und Weiterbildungen (Kriterium 16)
Die Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsaspekte werden im kommenden Berichtsjahr im Hinblick auf die CSRD-relevanten Anforderungen betrachtet. Dies geschieht im Rahmen einer weitergehenden Wesentlichkeitsanalyse.
Nachhaltigkeitsrelevante Standards Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bildet fortan den zentralen nachhaltigkeitsrelevanten Standard. Darüber hinaus ist die Auszeichnung als „Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ für alle Standorte zu nennen. Zudem finden die UN-Nachhaltigkeitsziele in Kriterium 3 erstmals Berücksichtigung. Durch die Anwendung der Tarifverträge und die bestehende Arbeitsschutzorganisation werden die Anforderungen der ILO an die Arbeits- und Sozialstandards übererfüllt, was auch durch die starke gewerkschaftliche Bindung der Beschäftigten sowie die Vertretungen der Beschäftigten im Aufsichtsrat und durch den Betriebsrat gewährleistet wird.