1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Der Anspruch nachhaltigen Wirtschaftens ist für die BVG ein strategisches Ziel, das in Abstimmung mit dem Land Berlin als 100 % kommunalem Eigentümer in finanz- und fachpolitischen Zielbildern fixiert ist.

Die nachhaltige Unternehmensführung ist folgerichtig Teil aktueller wie auch mittel- und längerfristiger Unternehmensplanung der BVG. Dieser Anspruch wird dabei im Dreiklang von wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Verantwortung kontinuierlich verfolgt.  
Die BVG hat 2022 eine neue Unternehmensstrategie, #ErsteWahlBVG, entwickelt. Der ÖPNV ist integraler Bestandteil der Mobilität in Berlin. Das Ziel der BVG ist es, die Men­schen in Berlin für eine Mobilität ohne eigenes Auto zu begeistern.
Daher lautet die Vision: Unsere BVG ist die erste Wahl für jeden Weg in Berlin. Diese Vision soll durch die folgende Mission umgesetzt werden: Wir denken, können und machen die beste Mobi­lität. Für Mensch und Klima. Mit Herz und Verstand. Für die BVG ist es die „beste“ Mobilität, wenn sie die Menschen schnell an ihr Ziel bringt, den Alltag der Menschen vereinfacht, sicher ist und nachhaltig gestaltet wird.
Die strategische Arbeit wird sich dementsprechend an den vier Dimensionen Schnell, Einfach, Sicher und Nachhaltig ausrichten. Jede dieser vier Dimensionen wird immer aus zwei Perspektiven betrachtet: aus Sicht der Kund*innen und aus Sicht des Teams BVG. In diesem menschenzentrierten Zweiklang zu den vier Dimensionen liegt die Besonder­heit der neuen Strategie.
Die BVG verfügt folgerichtig über ein aus der Unternehmensstrategie abgeleitetes und jährlich fortzuschreibendes Nachhaltigkeitsprogramm. Für den Zeitraum 2023 - 2024 können nachfolgende Handlungsfelder beispielhaft als thematische Schwerpunkte der BVG-Unternehmensentwicklung genannt werden:

Wirtschaftlichkeit
  • Erfüllung Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin 2020-2035
  • Erhöhung der Stammkund*innen-/Abonnent*innenzahl der BVG
  • Erhalt & Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
  • Sicherung langfristiger Finanzierung der Verkehrsleistungen und der sozial-ökologischen Transformation des Unternehmens

Umwelt & Klimaschutz
  • Gestaltung des ressourcenschonenden und ökologisch vorteilhaften öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV = Klimaschutz), u.a. durch Netzerweiterung und verbesserte Erschließung
  • Ablösung fossiler Energieträger (u.a. fortgesetzter Umbau der Omnibusflotte und des betrieblichen Fuhrparks auf E-Mobilität)
  • Kontinuität Erschließung Energieeffizienz-Potentiale
  • Stärkung des Umweltverbundes von Fußgänger*innen, Fahrrad, Sharing-Angeboten und ÖPNV
  • Innovative Beiträge zur intermodalen Vernetzung verschiedenster Mobilitätsangebote mit Perspektive Smart City & „Klimaneutrales Berlin 2045“

Soziales & Gesellschaft
  • Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots
  • Attraktiver Arbeitgeber (Stärkung kommunaler Dienstleistungen für wachsende Metropole Berlin, Sicherung Vereinbarkeit Beruf und Familie)
  • Gesundheitsmanagement Arbeitgeber BVG
  • Diversity- und Inklusions-Management des Unternehmens
Das Nachhaltigkeitsmanagement der BVG orientiert sich seit 2005 am etablierten Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI). Empfehlungen der ISO 26000 wurden durch die BVG aufgegriffen und seit 2016 mit dem BVG-Beitritt zum UN Global Compact mit dessen zehn Prinzipien der Themenbereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention inhaltlich im Nachhaltigkeitsmanagement aufgenommen.

Im Berichtszeitraum 2022 wurden in allen genannten Handlungsfeldern die BVG-Nachhaltigkeitsstrategie durch konkrete Maßnahmen ausgestaltet. Zunehmend werden für die BVG die schwerpunktmäßigen Befassungen im Nachhaltigkeitsmanagement auch durch konkrete Anforderungen des Gesetzgebers bestimmt.

Einen Schwerpunkt der unternehmerischen Befassung bildeten im Berichtszeitraum die inhaltlich intensivierten und zunehmend zeitlich vorgezogenen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes wie insbesondere auch die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Weitere Positionierungen, wie beispielsweise das Bekenntnis des Unternehmens zu den UN Women's Empowerment Principles (WEP), verdeutlichen die von der BVG unterstützten Zielsetzungen in der sozialen Dimension.  
Die BVG unterliegt nicht der seit 2017 für bestimmte Unternehmen geltenden EU-Berichtspflicht zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. Die bislang vom Unternehmen eigeninitiativ eingegangene Fokussierung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und deren transparente Kommunikation entspricht dem Verständnis des BVG Managements wie auch dem Anspruch des Eigentümers Land Berlin.

Im Hinblick auf fortgesetzte Initiativen der EU-Kommission zur Stärkung der CSR-Berichterstattung befasste sich die BVG hierzu frühzeitig mit selbigen (siehe auch Kriterium 2 Wesentlichkeit). Diese Kontinuität der Ausgestaltung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ist vorteilhaft und wird anerkannt, beispielsweise durch das von der BVG erlangte CSR-Gütesiegel des europäischen Dachverband öffentlicher Unternehmen (CEEP) zur gesellschaftlichen Verantwortung öffentlicher Unternehmen. Das Gütesiegel wird Unternehmen verliehen, die in besonders vorbildlicher Art und Weise das Prinzip der Corporate Social Responsibility umsetzen und damit nachhaltige Unternehmensentwicklungen verantwortlich gestalten.


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind der starke Partner des Landes Berlin, um nachhaltige Mobilität zuverlässig, umweltfreundlich und kostengünstig zu realisieren. Mit der im Berichtszeitraum insbesondere auf Umstieg (zur Nutzung ÖPNV wie auch auf postfossilen Antrieb der Flotten) und Vernetzung der Angebote ausgerichteten Unternehmensstrategie bietet die BVG nachhaltige Mobilität zukunftsorientiert aus einer Hand an.
Mit dem etablierten BVG-Nachhaltigkeitsmanagement werden neben der Inside-Out Perspektive gleichermaßen Lösungsbeiträge zu gesellschaftlichen Herausforderungen aus dem Fokus Outside - In aufgegriffen.
Im Unternehmen BVG kennzeichnen insbesondere folgende Nachhaltigkeitsthemen seit 2005 das Nachhaltigkeitsmanagement:

Wirtschaftliche Dimension
  • Stabilität wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  • Kontinuität umfänglicher Investitionen
  • Nachhaltige Beschaffung von Waren & Dienstleistungen
  • Compliance
Ökologische Dimension
  • Energie (Energieträger, Verbrauch)
  • Emissionen (insbesondere Klimagase)
  • Abfall und Abwasser
  • Ressourcenschonung
  • Minderung des Flächenverbrauchs
  • Ökologisch verträgliche Flächennutzung (Biodiversität / Grüngleis)
Sozial-gesellschaftliche Dimension
  • Sicherung Beschäftigung
  • Soziale Sicherheit der Beschäftigten
  • Sozialverträglichkeit der Verkehrstarife
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gesundheitsmanagement
  • Barrierefreiheit
  • Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Diversity
  • Gleichbehandlung
  • Frauenförderung
  • Engagementförderung (Corporate Volunteering)
  • Korruptionsbekämpfung
Im Dezember 2022 wurde die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. „Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) veröffentlicht. Diese EU-Richtlinie bedingt die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in den Geschäftsbericht mit belegbarbaren qualitativen und quantitativen Daten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist dies auch für die BVG mit neuen und konkreten Aktivitäten im Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens verbunden. Mit der für die BVG relevanten CSRD muss das Unternehmen auch den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen.

Um die zukünftige Umsetzung neuer Berichtspflichten zur unternehmeri­schen Nachhaltigkeitsleistung im Lagebericht bestmöglich zu gewährleisten, wurde 2022 mit der Evaluierung der relevanten (wesentlichen) Themen begonnen. Die BVG bereitet sich damit auf die für 2023 vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse entsprechend der CSRD vor.  
Maßgebliche positive Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen  (Fokus Inside - Out) aus Beiträgen nachhaltiger Entwicklung der BVG-Mobilitätsdienstleistungen sind u. a.
  • Halbierung leistungsbezogener Umweltbelastung (Emissionen)… durch ÖPNV im Vergleich zum bislang mit fossilen Energieträgern realisierten motorisierten Individualverkehr
  • Massive Minderung des städtischen Flächenverbrauchs … im Vergleich zur Anzahl der beförderten Personen
  • Sozial attraktive Arbeit … in der Kommunalwirtschafts-Unternehmen Land Berlin mit der BVG als einem der größten und nachgefragten Berliner Arbeitgeber mit attraktiven beruflichen Angeboten und sozialer Sicherheit
Die bei der Erbringung der BVG-Mobilitätsdienstleistungen möglicherweise wirksam werdenden negativen Effekte  (Fokus Inside - Out) wie beispielsweise CO2-Emissionen aus Einsatz fossiler Energieträger, etwaige negative soziale Implikationen in der Lieferkette aus maßgeblich preisfokussierten Beschaffungen u. ä. sind im Unternehmen zunehmend identifiziert und teilweise bereits massiv reduziert worden. Beispielhaft kann hier die  Minderung BVG-eigener CO2-Emissionen (Scope 1-2) im Vergleich der Geschäftsjahre 2022/2013 um ca. 70 Prozent genannt werden.
Zunehmend wird das Nachhaltigkeitsmanagement der BVG in der Perspektive Outside - In erweitert. Für dessen weitergehende Präzisierung ist für die BVG die Durchführung der nach der CSRD geforderten „Doppelten Wesentlichkeitsanalyse” von maßgeblicher Bedeutung, bei der die Auswirkungen der einzelnen Nachhaltigkeitsthemen einerseits auf den Unternehmenswert und andererseits auf Mensch und Natur identifiziert werden. Diese für 2023 vorgesehene Aktivität ermöglicht es weiterhin, die entsprechend für die BVG-relevanten Leistungsindikatoren abzuleiten und ein gestärktes Nachhaltigkeitsmanagement auszuprägen.

Es ist im Unternehmen vorgesehen, in 2023 dies im Rahmen einer „Doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ umfänglich mit der Befragungen von Interessensgruppen (intern sowie extern) zu verbinden und auch hieraus einen unternehmerischen Mehrwert zu generieren. Nachhaltigkeitsziele im Bereich der Mobilität (Fokus Verkehrswende) sind ohne einen gut ausgebauten und funktionierenden öffentlichen Verkehr auf Straße und Schiene nicht zu erreichen. Dessen langfristig gesicherte Finanzierung ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Für die Metropole Berlin setzt die Zielstellung „Klimaneutrales Berlin 2045“ den Handlungsrahmen.
Hierzu hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen, der in konkret bestimmten Handlungsfeldern auch mit von der BVG unterstützten Einzelmaßnahmen hinterlegt ist. Ebenso werden die spezifischen Vorteile des ÖPNV auch im Kontext wachsender Städte und Smart Cities herausgestellt.
Bei der bislang erfolgten unternehmerischen Befassung mit den 17 SDGs bezüglich Umsetzungsaktivitäten der BVG wird deutlich, dass insbesondere die Ziele
  • SDG 4 Hochwertige Bildung
  • SDG 5 Gleichberechtigung der Geschlechter
  • SDG 7 Erneuerbare Energie
  • SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 17 Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen
Gestaltungsmöglichkeiten in der Wertschöpfungskette eines kommunalen Mobilitätsdienstleisters bieten. Im Hinblick auf die vom Land Berlin im Jahr 2022 initiierte Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie Berlins wird der konkrete Beitrag der BVG zu einzelnen SDGs präzisiert werden.  

BVG Fortschrittsbricht 2022 zum UN Global Compact / Seite 8 CSR-orientierte Wertschöpfungskette Nahverkehrsunternehmen  

Die BVG setzte im Berichtszeitraum 2022 hinsichtlich der bislang angewandten Methodik zur Wesentlichkeitsanalyse der genannten BVG Nachhaltigkeitsthemen insbesondere bilateral geführte Stakeholder-Gespräche fort. Diese Befragungen mit externen Partner, wie z.B. Vertragspartner, Senatsverwaltungen des Landes Berlin, Gewerkschaften, BVG Kundenrat, NGO und Verbände, ergänzen bis 2022 die auch intern der BVG vollzogene Fachabfragen zu den als wesentlich eingeschätzten Nachhaltigkeitsthemen.
Format sind projektbezogene Gespräche und lokale Dialoge mit relevanten Akteur*innen im Land Berlin wie auch in Berliner Bezirken, mit politischen Vertreter*innen wie lokalen Netzwerken. Chancen ergeben sich für die BVG aus der Bewertung, in der wachsenden Metropole Berlin mit Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs zunehmend maßgeblicher Ausgestalter des sowohl für das Land Berlin wie auch für das Kommunalunternehmen BVG selbst geltenden dreidimensionalen Nachhaltigkeitsanspruchs zu sein.

Nachhaltigkeitsbericht 2022 über die Berliner Landesunternehmen / Land Berlin / Senatsverwaltung für Finanzen

Mit perspektivisch weiter steigenden Fahrgastzahlen, den für die BVG-Bahnen bereits 2022 praktisch klimaneutral erbrachten Verkehrsleistungen im Kerngeschäft der BVG, neuen ergänzende Mobilitätsdienstleistungen (wie den bereits seit Jahren etablierten Sharing-Produkt und plattformbasierten Informations- und Vertriebskanälen) verdeutlichen sich Chancen für die BVG hinsichtlich einer Verkehrswende im Berliner Mobilitätsmarkt.

Risiken für die Wertschöpfung der BVG können sich gleichermaßen aus auferlegten ökologischen Anforderungen, erheblichen Mehrkosten beim Flottenumbau wie auch aus möglichen Lieferengpässen bei vollumfänglicher Durchsetzung aller wünschenswerten Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Beschaffung ergeben. Die Prozessverantwortlichkeit für diesbezüglich strategiekonforme Wesentlichkeitsanalysen ist in der BVG-Unternehmensorganisation in der zusammenführenden Prozessverantwortlichkeit des Stabes Unternehmensentwicklung abgebildet.

Weitere Details zu Prognosen wie auch für die BVG relevanten Chancen und Risiken sind den Darstellungen im BVG Geschäftsbericht 2022 zu entnehmen.

BVG Geschäftsbericht 2022 / v. a. Chancen und Risiken Seite 40-44  bzw. Prognosen Seite 45


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Wesentliche Fortschritte 2022 zur vorherigen DNK-Erklärung Berichtsjahr 2020:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden als kommunales Verkehrsunternehmen u.a. über vereinbarte Unternehmensziele geführt. Der Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung ist für das Unternehmen Teil dieser auch strategischen Ziele und operationalisiert sich im Rahmen der jährlichen sowie mehrjährigen Unternehmensplanung. Insbesondere die mit dem Zielbild einer nachhaltigen Wirtschaft verbundenen Handlungs-/ Planungszeiträume haben sich im Vergleich zu den 1990er Jahren zwischenzeitlich deutlich verändert. Für Aspekte wie die Klimafolgenanpassung des Unternehmens reicht der betrachtete Zeitraum nunmehr Jahrzehnte voraus. Dagegen haben sich zunächst fokussierte Zielstellungen wie die der Klimaneutralen Metropole Berlin 2050 zwischenzeitlich intensiviert und werden nunmehr auch seitens der BVG mit Fokus auf das Jahr 2045 unterstützt.

Verkehrsvertragliche Vereinbarungen mit dem Land Berlin zur Sicherstellung eines leistungsstarken wie auch ökologisch und sozial verantwortlichen öffentlichen Nahverkehrs sind zunehmend und detailliert im Berichtsjahr bis zum Jahr 2035 reichend vereinbart worden. In diesem Kontext wird die schrittweise Umstellung des Angebots auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien für den BVG-Omnibusverkehr bis Ende 2030 in besonderem Maße intensiviert verfolgt.

Die für das Berichtsjahr 2022 nachhaltigkeitsrelevanten Unternehmensziele fokussieren fortgesetzt in den einzelnen Nachhaltigkeits-Dimensionen auf nachfolgende Aspekte: 

Wirtschaftliche Dimension:
Ökologische Dimension Sozial-gesellschaftliche Dimension
Die Ziele einer nachhaltigen BVG-Unternehmensentwicklung sind im Dreiklang ihrer wirtschaftlichen, umwelt-/klimaschutzseitigen wie auch sozialgesellschaftlichen Dimensionen grundsätzlich gleichrangig.
Mit Blick auf eine insbesondere auch langfristig zu sichernde Erfolgsfähigkeit und Zielerreichung nachhaltigen Wirtschaftens wird in Abstimmung mit dem Eigentümer Land Berlin wie auch den seitens der BVG eingegangener Verpflichtungen (beispielsweise im Rahmen des UN Global Compact) den Zielen 
eine besonders hohe Priorität eingeräumt.

Für den im Klimaschutz besonders relevanten Zeitraum bis 2030 wurden im Unternehmen beispielsweise für den Ausbau der Elektromobilität im Omnibusbereich Meilensteine mit ökologischen Vorteilen definiert, um sowohl dem Eigentümer Land Berlin sowie allen Anspruchsgruppen und Geschäftspartner*innen einen im Nachhaltigkeitsanspruch klaren Handlungs- und Entwicklungspfad der BVG aufzuzeigen.
Das Berliner Mobilitätsge­setz sieht vor, dass bis spätestens 2030 sämtliche zu erbringenden Leistungen des ÖPNV durch Fahrzeuge erbracht werden sollen, die vollständig alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien nutzen. Zur Erreichung des ambitionierten 2030-Ziels laufen Planungen und Beschaffungsvorbereitungen für weitere notwendige Infrastruktur- und Elektrobusvorhaben.  
Durch den Eigentümer Land Berlin werden jährlich qualifizierte Leit- und Zielbilder zur Wirtschaftsplanung seiner kommunalen Unternehmen vorgegeben, die auch 2022 zunehmend den gemeinsamen Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung bzw. insbesondere die Erreichung gesteckter ökologischer / klimaschutzorientierter Ziele verdeutlichen. Das Land Berlin hat im Berichtszeitraum 2022 mit der Neufassung der seiner Nachhaltigkeitsstrategie begonnen, in dessen Erarbeitungsprozess sich die BVG zur Sicherung eines kohärenten Gesamtvorgehens aktiv einbringt. Bereits jetzt stehen maßgebliche ökologische Meilensteine zur Klimaneutralität in zeitlichem Einklang der Handlungen des Landes Berlin und dessen Kommunalunternehmen.

Die inhaltliche Verknüpfung der BVG-Nachhaltigkeitsziele mit den UN Sustainable Development Goals (SDG) ist bereits im DNK-Kriterium 2 dargelegt. Die BVG bringt ihre Erfahrungen aus den mehrjährigen SDG-Befassungen auch lokal ein. Beispielhaft kann hierfür die Mitte 2022 realisierte BVG-Unterstützung bei der Herausarbeitung der von den Berliner Kommunalunternehmen gemeinsam mit dem Land Berlin verfolgten SDG-Aktivitäten im Rahmen der Mehrwert-Initiative Berlin genannt werden.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erbringen die Verkehrsdienstleistungen der Verkehrsträger U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus und Fähre im Rahmen eines in 2020 wiederholt mit dem Land Berlin abgeschlossenen Verkehrsvertrages. Die BVG ist als voll integrierter ÖPNV-Leistungsanbieter mit Blick auf die verschiedenen Wertschöpfungsstufen umfänglich tätig – von der Planung des Nahverkehrsangebotes über das Marketing und den Vertrieb, der Vorhaltung erforderlicher Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erbringen die Verkehrsdienstleistungen der Verkehrsträger U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus und Fähre im Rahmen eines in 2020 wiederholt mit dem Land Berlin abgeschlossenen Verkehrsvertrages.
Die BVG ist als voll integrierter ÖPNV-Leistungsanbieter mit Blick auf die verschiedenen Wertschöpfungsstufen umfänglich tätig – von der Planung des Nahverkehrsangebotes über das Marketing und den Vertrieb, der Vorhaltung erforderlicher Infrastrukturen, der Realisierung der öffentlichen Verkehrsdienstleistungen bis hin zu innovativen Entwicklungsprojekten zukünftiger Mobilitätsbausteine und Mobilitätsplattformen.

Die fortgesetzte Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements hat in den vergangenen Jahren vielfach die erneute Befassung mit der zuvor im Wesentlichen seit Jahrzehnten konstanten BVG Wertschöpfungskette erfordert.
Im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichterstattung (CoP) zum UN Global Compact ist durch die BVG schematisch die Wertschöpfungskette des Unternehmens dargelegt und mit zugeordneten nachhaltigkeitsrelevanten Themen und Aktivitäten hinterlegt worden.  

Fortschrittsbericht 2022 der Berliner Verkehrsbetriebe zum UN Global Compact / Seite 8 CSR-orientierte Wertschöpfung Nahverkehrsunternehmen

Das Nachhaltigkeitsmanagement der BVG ist im Kern mit seinen Zielen und initiierten Maßnahmen im Wesentlichen auf die eigene Geschäftstätigkeit/-prozesse ausgerichtet. Bisherige interne Bewertungen zu Klimaschutzleistungen betrachteten beispielsweise insbesondere die vom Unternehmen direkt erzeugten Emissionen oder konnten menschenrechtliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit der BVG im Land Berlin weitestgehend ausgeschlossen werden. Somit kommt der Vorbereitung der für die BVG ab dem Geschäftsjahr 2023 relevanten Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein hoher Stellenwert zu. Hiernach sind deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten besser nachzukommen.

Nachhaltigkeitskriterien (siehe auch DNK-Kriterium 2) sind in allen Wertschöpfungsstufen der BVG angesprochen. Dabei sind Kriterien der wirtschaftlichen Dimension durchgängig in allen Wertschöpfungsstufen relevant.
Im Berichtszeitraum 2022 haben sich sozial-gesellschaftliche Aspekte  - über die bislang wesentliche Fokussierung auf BVG-Beschäftigte und sozial-verantwortliche Tätigkeiten für unsere Kund*innen und Fahrgäste- nunmehr mit Ausblick auf das LkSG in die Lieferketten hinein deutlich verstärkt. 
Ökologische Aspekte sind umfänglich bei der für die Mobilitätsdienstleistungen erforderlichen gesamten Lieferkette relevant. Eine Beschränkung einzelner Nachhaltigkeitskriterien auf einzelne Wertschöpfungsstufen der BVG-Verkehrsdienstleistungen ist nicht gegeben.
Im Berichtsjahr 2022 wurden in einzelnen Wertschöpfungsstufen weitergehende Handlungsbedarfe (beispielsweise hinsichtlich zukünftig an Standards orientierten / normierter Bilanzierungserfordernisse) identifiziert.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der BVG wurden erarbeitet und können hier beispielhaft genannt werden:


Tabelle Beispiele Übersicht Handlungsbedarfe / Lösungsansätze Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsstufe

Wertschöpfungsstufe Handlungsbedarf  Lösungsansätze
Mobilitätsdienstleistungen Stärkung des Berliner ÖPNV-Systems mit langfristigem Klimaschutzvorteil Herstellung / Inbetriebnahme neuer U-Bahn Züge 2023/2024 (Lieferung von bis zu 1500 Wagen) für den zukünftigen Einsatz in der Metropole Berlin bei einem Gesamtvolumen von bis zu drei Milliarden Euro 
Mobilitätsdienstleistungen Wirtschaftlich unrentable Nachrüstung emissionsmindernder Techniken in älteren Fahrzeugen  zur Durchsetzung erforderlicher Klimaschutzziele siehe auch Handlungsleitfaden im Rahmen des Forschungsvorhabens „Steigerung Energieeffizienz im kommunalen Verkehrsunternehmen
(BMVI 2020)
Mobilitätsdienstleistungen ÖPNV Netzausbau / -Erweiterung Ausbau insbesondere des Straßenbahnnetzes bei bis zum Jahr 2035 vorgesehenen Neubaustrecken in  einer Gesamt­länge von bis zu 91 km Realisierung Neubaustrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße mit Streckeneröffnung im ersten Halbjahr 2023
Planung & Beschaffung Stärkung der Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung / Anwendung nachhaltiger Beschaffung nach VwVBU Stärkung fachlicher (Warengruppenspezifischer) Anleitung der Beschäftigten zu einer nachhaltigkeitsorientierten Beschaffungen (u.a. Erklär-Video Intranet BVG)
Personal Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Im Rahmen des BGM sind Maßnahmen der Gesundheits-förderung (z.B. Fitnessangebote) im Gesundheitsportal bvg.machtfit.de für alle Tarif-Beschäftigten verfügbar und werden vom Unternehmen zunehmend finanziell unterstützt

Durch die Modernisierung des Vergaberechts zur öffentlichen Auftragsvergabe ergaben sich für BVG im Berichtszeitraum weitergehende Möglichkeiten, über wirtschaftliche Aspekte hinaus umweltbezogene, soziale und/oder beschäftigungspolitische Belange bei Ausschreibung und Vergabe heranzuziehen. Zunehmend werden im Vergabeverfahren hierzu sowohl seitens der BVG gegenüber den Lieferanten inhaltliche Optionen aus nachhaltigen Vergabekriterien dargelegt wie zunehmend auch seitens der Lieferanten bereits aktiv auf beispielsweise vorteilhafte Klimaschutzeffekte ihrer Produkte und Dienstleistungen  eingegangen wird. 


Erkenntnisse aus diesen zunehmend nachhaltigkeitsfokussierten Vergabeprozessen sind in die von der BVG unterstützte und im Berichtszeitraum veröffentlichte Erarbeitung handlungsorientierter nachhaltiger Vergabekriterien als Praxisanleitungen für Einkäufer*innen im Verkehrssektor eingeflossen. Dieser Leitfaden wurden in kooperativer Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsunternehmen im Rahmen des Branchenverbandes öffentlicher Verkehrsunternehmen (VDV) realisiert. 

Insbesondere durch die im Berichtszeitraum fortgesetzte aktive Mitarbeit der BVG im deutschen Netzwerk des UN Global Compact wurde dessen fachliche Unterstützung insbesondere hinsichtlich Sorgfaltspflichten in Lieferketten intensiv genutzt und der Erfahrungsaustausch mit gleichermaßen befassten Unternehmen intensiviert.  


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4