1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Der HTGF verfolgt eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, die in die übergreifende Unternehmensstrategie eingebunden ist. Hintergrundelemente für die Einführung eines aktiven ESG-Managementsystems beim HTGF sind:  
Die Nachhaltigkeitsstrategie bezieht zwei Ebenen ein: die Ebene der HTGF Management GmbH als Unternehmen und die Ebene der Investitionsstrategie („Produktebene“) der HTGF-Fonds.

Auf Unternehmensebene: Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ist nur mit einer entsprechenden Unternehmenskultur durchführbar. Bei dieser spielt für den HTGF besonders seine nachhaltige Personalpolitik eine große Rolle, bei der auf qualifizierte Mitarbeiter*innen und Netzwerkpartner*innen vertraut wird, die eigenverantwortlich, vertrauensvoll und respektvoll zusammenarbeiten.

Auf Produktebene ist der HTGF sich seiner Verantwortung in Bezug auf die Auswirkungen des eigenen Handelns in ökologischer und sozialer Hinsicht bewusst. Für den HTGF bedeuten Corporate Responsibility und nachhaltige Unternehmensführung die Unterstützung von technologiebasierten Start-ups, die zukunftsgewandte und nachhaltige Geschäftsideen verwirklichen wollen. Als Treiber für Innovationen in Deutschland, leistet er somit einen wichtigen Beitrag für die Zukunft nächster Generationen und für eine lebenswertere Welt.


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Das Thema Nachhaltigkeit hat im Venture-Capital-Umfeld in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, insbesondere unterliegen VC-Fonds regulatorischer Anforderungen im Bereich ESG. Auch die Anforderungen der Investor*innen (sowohl die öffentlichen als auch die institutionellen Investoren sowie die „Corporates“), in Bezug auf Nachhaltigkeit haben dem Thema eine hohe Priorität in der Branche verschafft.   Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen in Start-ups spielen eine wichtige Rolle in der Auswahl und Analyse des Geschäftsmodells. Konkret handelt sich hierbei zunächst um die Bewertung wirtschaftlicher und Reputationsrisiken:
Es geht um die Beseitigung/Minimierung der negativen Auswirkungen einerseits durch die eigene Geschäftstätigkeit (Büro- und Reisetätigkeit) als auch durch die eigene Investitionstätigkeit und um die Messung von geschaffenen positiven Auswirkungen auf Natur und Mensch – soweit möglich. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse fokussiert auf Vorsorge- und Verursacherprinzip: es werden die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen durch und auf das Unternehmen sowie durch und auf die Portfoliounternehmen berücksichtigt. Die unterschiedlichen Auswirkungen werden im Weiteren unter den einzelnen Nachhaltigkeitskriterien jeweils auf Unternehmens- und auf Produktebene geschildert.

Der HTGF, seine Investor*innen und alle anderen Stakeholder wollen diese Risiken adäquat managen. Nachhaltigkeitsrisiken werden beim HTGF durch ein negatives Screening ethischer Aspekte weitgehend ausgeschlossen. Die Qualität des Investments wird zusätzlich durch die Beauftragung von Fachgutachtern sowie dem Investitionskomitees der HTGF-Fonds
abgesichert. Ab dem HTGF IV wird die ESG-Due Diligence an den Anforderungen der Offenlegungsverordnung angepasst und die Principal Adverse Impacts werden systematisch abgeprüft und dokumentiert. Im Rahmen der Due Diligence werden einerseits die Auswirkungen alle Risiken auf die Geschäftstätigkeit des Fonds und andererseits die Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Auch Chancen bzw. positive Auswirkungen durch bestimmte Investments werden in der Due Diligence berücksichtigt.

Die Nachhaltigkeitsthemen wirken sich auch sehr positiv auf das Umfeld der Start-up-Finanzierung: viele Geschäftsmodelle sind sehr innovativ und tragen positiv zur Verbesserung der Nachhaltigkeit bei. Der HTGF versteht sich nicht nur als Kapitalgeber für zukunftsorientierte Technologieunternehmen, sondern unterstützt sie bei strategischen Unternehmensfragen und trägt als Gesellschafter aktiv zur Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle unter Berücksichtigung aller Stakeholder bei.


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Die Unternehmensziele des HTGF als Unternehmen und in seiner Geschäftstätigkeit sind in einem Leitbild festgehalten. 2021 wurde eine ESG-Strategie (inkl. Diversity Policy) entwickelt, die im Laufe 2022 verabschiedet werden soll.

Ziele für HTGF als Unternehmen:
Eine Quantifizierung ist nur teilweise möglich für die Ziele des HTGF als Unternehmen (s. unter CO2-Fußabdruck und Diversität). Die ESG-Konformität gemäß Offenlegungsverordnung ist das Ziel. Eine Priorisierung unter den Principal Adverse Impacts findet nicht da, da alle Risiken bewertet werden.
 
Ziele für HTGFs Portfolio ab Start des HTGF IV:
Der HTGF investiert in Unternehmen mit einem positiven Impact (gemessen an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, „SDGs“). Insbesondere zu folgenden Zielen haben die Portfoliounternehmen des HTGF einen positiven Impact:
 
Die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele sowie der Durchführung der Nachhaltigkeits-Due Diligence wird von der zuständigen Nachhaltigkeitsbeauftragten erarbeitet und koordiniert.

Für die Tätigkeit des HTGF als Fonds ist wie beschrieben das Ziel 100% der Investments mit Ausschuss von Nachhaltigkeitsrisiken. Weitere Ziele sind nicht im Vorfeld quantifizierbar. Jeder Investmentmanager ist für die Kontrolle der Einhaltung der Principal Adverse Impacts zuständig.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Für den HTGF als Unternehmen:
Auf Basis des Geschäftsmodells des HTGF liegt die Wertschöpfung im Erwerb, Management und in der Veräußerung von Beteiligungen. Am Anfang der nachhaltigen Wertschöpfungskette des HTGF stehen seine Fondsinvestor*innen, Lieferanten und Dienstleister. Der HTGF legt Wert auf Ressourcenschonung im Bürobetrieb, auf umweltfreundliche Wege zur Arbeit (Job-Ticket, E-Bikes, etc.), auf einen bewussten Umgang mit Dienstreisen einerseits und auf Gesundheitsmanagement und faire Bedingungen am Arbeitsplatz andererseits.  

Für HTGFs Produktebene bzw. Investitionen in Portfoliounternehmen: Der HTGF erbringt als Investor den Hauptteil der Wertschöpfung selbst. Seine Ablauforganisation orientiert sich am Beteiligungsprozess und sieht wie folgt aus:  

Der Beteiligungsprozess beginnt mit der Deal-Akquise und -Selektion sowie der Due Diligence, die zur Investitionsentscheidung führt. Nach dem Vertragsabschluss, der Überwachung von Meilensteinen und der laufenden Betreuung wird die Wertschöpfungskette des HTGF durch die Veräußerung der Beteiligung abgeschlossen. Die wesentlichen sozialen und ökologischen Herausforderungen werden ab HTGF IV im Auswahlprozess und der Due Diligence sowie in der laufenden Betreuung mit den Portfoliounternehmen besprochen und überwacht. Die meisten Start-ups haben in der Phase, in der der HTGF investiert, kurze Wertschöpfungsketten. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei HTGF durch ein negatives Screening weitgehend ausgeschlossen. Ab dem HTGF IV wird die ESG-Due Diligence an die Anforderungen der Offenlegungsverordnung angepasst und die Principal Adverse Impacts werden systematisch von der zuständigen Investmentmanager*in abgeprüft und dokumentiert. Anhand der Principal Adverse Impacts aus der Offenlegungsverordnung werden die wesentlichen Probleme im „sozialen/ethischen“ als auch im „ökologischen“ Bereich angegangen. 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4