1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Die IBB verfolgt eine Nachhaltigkeitsstrategie, die sich aus den folgenden Handlungsfeldern zusammensetzt und gleichzeitig in den Geschäftsablauf integriert ist:
  1. Geschäftsethik und Produktverantwortung
  2. Gesellschaftliches Engagement & Kommunikation
  3. Soziale Verantwortung gegenüber Beschäftigten
  4. Umweltschutz und Ressourceneffizienz
  5. Compliance
Insbesondere für die ersten vier Handlungsfelder werden in Abstimmung mit den Stakeholdern Ziele und Maßnahmen festgelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht der IBB wird jährlich aktualisiert und der Vorstand darüber informiert. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte ist  verantwortlich dafür, die Ziele und Maßnahmen umzusetzen. Ein Arbeitskreis Nachhaltigkeit ist fest und dauerhaft in der Unternehmensstruktur verankert, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Bereiche (Personal, Einkauf, Compliance, Strategie, Produkte, Bankbetrieb, Vorstandsstab, Kommunikation) zusammensetzt. Dieser unterstützt den Nachhaltigkeitsbeauftragten.

Die IBB nutzt eine Vielzahl von nachhaltigkeitsrelevanten Standards, um eine systematische Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Institutsweit werden jährlich bestimmte Kennzahlen der Global Reporting Initiative (GRI) erhoben, berichtet und daraus mögliche Verbesserungspotenziale abgeleitet. Daneben wird aufgrund landesseitiger bzw. regulatorischer Vorgaben ebenfalls die DNK-Entsprechenserklärung abgegeben und in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert. Die Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung gem. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfolgt ebenfalls jährlich. 

Zusätzlich werden in den einzelnen Handlungsfeldern weitere Standards und Zielsetzungen eingehalten. Die wesentliche, strategische Ausrichtung der IBB wird durch die  mit dem Aufsichtsgremium (Verwaltungsrat) vereinbarte Geschäftsstrategie bestimmt. Die Strategie besitzt einen mittelfristigen Planungshorizont von fünf Jahren und beinhaltet eine Reihe von Geschäftsfeldstrategien. Weitergehende Informationen zur Steuerungssystematik der IBB sind im ersten Abschnitt des Lageberichts erläutert.

Das übergeordnete Unternehmensziel der IBB definiert sich durch den gesetzlich verankerten Förderauftrag. Die IBB verfolgt in Umsetzung ihres Förderauftrages das folgende Geschäftsmodell:


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Mit ihrem weitgefächerten Produktangebot in der Wirtschafts- und Immobilienförderung unterstützt die IBB die nachhaltige Entwicklung des Landes Berlin, für deren Überwachung das Land Kernindikatoren festgelegt hat. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung darin, das starke Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum möglichst umweltfreundlich und sozial zu gestalten. Die IBB-Förderprogramme unterstützen vor allem auf die folgenden Aspekte der Nachhaltigkeit:

Förderbereich Programm   Zielsetzung  Indikator
Wirtschaftsförderung diverse Programme Schaffung von Arbeitsplätzen Anzahl neu geschaffener und gesicherter Arbeitsplätzef
  diverse Programme Investitionen Finanzierungszusagen, Investitionsvolumina
  diverse Programme Wirtschaftswachstum Bruttoinlandsprodukt (BIP),absolut und in Veränderungsraten
  diverse Programme Wirtschaftsleistung BIP je Einwohner oder BIP je Beschäftigten
  Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor CO2-Einsparung
Wohnungsbauförderung IBB Wohnungsneubaufonds  Erweiterung des Bestandes preisgünstiger Mietwohnungen Anzahl Wohnungen
  diverse Mod-Inst-Programme altersgerechtes Wohnen, Energieeinsparung, Modernisierung div. Vorgaben und Indikatoren

Durch eine Wesentlichkeitsanalyse, die regelmäßig im Anschluss an die zweijährige Stakeholderbefragung durchgeführt wird, werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert und ggf. angepasst. In diesem Prozess erhebt die IBB auch, welche Aspekte der Nachhaltigkeit den Stakeholdern bei einer Förderbank besonders wichtig sind und erhält so Gelegenheit, ihr Nachhaltigkeitsprogramm darauf auszurichten. Durch die originäre Geschäftstätigkeit und die regelmäßige Überprüfung des Förderportfolios unter Einbeziehung der Stakeholder ergeben sich deshalb für die IBB diverse soziale und ökologische Chancen, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Wohnraum (s. Tabelle). Auch mit ihrem gesellschaftlichen Engagement, einem ressourcenschonenden Bankbetrieb und der hohen Verantwortung als Arbeitgeber zahlt die IBB auf nachhaltiges Wirken ein.

Die IBB muss aufgrund von Vorgaben durch das Land Berlin, den Bund, der EU oder bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben innerhalb kurzer Zeit eine adäquate, häufig auch technische Umsetzung sicherstellen. Im Vordergrund steht dabei der im Sinne der jeweiligen Zielsetzung effektive und transparente Einsatz öffentlicher Gelder. Das niedrige Zinsumfeld und steigende regulatorische Anforderungen stellen die Bank aktuell vor große Herausforderungen, denen  die IBB mit strikter Kostendisziplin und der Entwicklung neuer Produkte und nachhaltiger Ertragsquellen begegnet wird. Das niedrige Zinsumfeld führt darüber hinaus dazu, dass ggf. Förderungen nicht in dem Umfang von den Empfängern genutzt werden, da die Förderung bspw. mit bestimmten soziale oder ökologischen Vorgaben verbunden ist. Geschäftsbanken können zur Zeit ebenfalls günstige Konditionen bieten, weswegen ein annährend ähnlicher Zinssatz ohne Vorgaben zur Abwanderung der Empfänger führt. Insofern könnten Förderziele ggf. nur mit zeitlicher Verzögerung erreicht werden. Um weitere Risiken zu minimieren, dass von Bank finanzierte Unternehmen oder Projekte negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verursachen, arbeitet die IBB an Nachhaltigkeitskriterien für die Kreditvergabe, die in den bestehenden Risikoprozess und in die Risikosteuerung integriert werden sollen.


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Seit 2016 (für das Geschäftsjahr 2015) veröffentlicht die IBB auf der Basis ausgewählter Kennzahlen (GRI) eine jährliche Berichterstattung zu den relevanten Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial), wobei sowohl das eigene Wirtschaften als auch die Wirkung der Förderprogramme offengelegt werden. 

Die folgenden, mittel- bis langfristigen Ziele hat sich die IBB gesetzt:

Geschäftsethik & Produktverantwortung:
Gesellschaftliches Engagement & Kommunikation: Soziale Verantwortung gegenüber Beschäftigten: Beschaffung / Liefermanagement: Umweltschutz & Ressourceneffizienz: Für jedes der genannten Ziele (bspw. Stärkung nachhaltiger Finanzierungen) bestehen wiederum Maßnahmen (z. B. Nachhaltige Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Form revolvierender Finanzinstrumente) und Kennzahlen (bspw. Förderung in Mio. EUR und neu geschaffene/ erhaltene Arbeitsplätze), die es ermöglichen, die Zielerreichung zu überprüfen. Die vorgenannten Ziele stellen dabei die wichtigsten Ziele für die IBB dar. Diese Ziele und darunter befindliche Maßnahmen wurden im Rahmen des 2 jährlich stattfindenden Stakeholder-Dialogs ermittelt. Die genannten Ziele werden mit hoher Priorität verfolgt.    

Der Abgleich zur Zielerreichung findet unterjährig und fortlaufend statt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte erarbeitet gemeinsam mit dem Arbeitskreis für Nachhaltigkeit und der Unternehmensführung Lösungen und implementiert diese in Absprache mit den zuständigen Fachbereichen innerhalb der IBB. Gleichzeitig wird jährlich im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt und erklärt, inwiefern eine Maßnahme umgesetzt wurde oder sich noch in Bearbeitung befindet. Mit der Erfüllung der vom Land Berlin übertragenen Aufgaben (bspw. Förderung des sozialen Wohnungsbaus) setzt die IBB die Ziele und Strategien des Landes um. Die Landesziele wiederum orientieren sich an den SDGs, wodurch die IBB mittelbar ebenfalls auf diese Ziele einzahlt. Für den kommenden Bericht ist eine Aufarbeitung geplant, die die wichtigsten SDGs für die IBB in Verbindung mit den eigenen Zielen offenlegt.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Als Anstalt des Landes Berlin unterliegt die IBB bei ihren Beschaffungen dem Berliner Vergabegesetz, das zu der Einhaltung zahlreicher Standards wie Mindestlohn, Anti-Korruptionsregeln und Frauenförderung verpflichtet. 

Darüber hinaus beachtet die IBB die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)des Landes Berlin, die für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsverträge ab einem Auftragswert von 10.000 Euro verbindlich ist. Bei diesen Beschaffungsvorgängen sind neben den ökonomischen Interessen des Beschaffers auch ökologische Erwägungen zu berücksichtigen. Beschafft werden demnach vorzugsweise umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte, Materialien und Verfahren. Die Nachweise werden vor Vertragsanbahnung über Zertifikate z.B. Blauer Engel erbracht. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit werden auch die vollständigen Lebenszykluskosten des jeweiligen Produkts berücksichtigt. Werden vorgegebene Mindestanforderungen nicht eingehalten, kann eine Beauftragung nicht erfolgen. Ein Ziel der Investitionsbank Berlin ist es, zu prüfen, inwiefern die Einhaltung der Mindeststandards aus der VwVBU noch häufiger über den gesetzlichen Rahmen hinaus von Dienstleistern gefordert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen soll ein enger Dialog zwischen der Investitionsbank Berlin und Lieferanten entstehen.

Als Finanzdienstleister beruht die Wertschöpfung der IBB auf ihren Finanzierungsleistungen in den Bereichen Wirtschaftsförderung sowie Immobilien- und Stadtentwicklung. Die Programme in der Wirtschaftsförderung haben zum Ziel die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Berlin zu stärken und damit zukunftssichere Arbeitsplätze in Berlin zu schaffen, die die Region wirtschaftlich stärken. Dabei kontrolliert und gewährleistet die IBB die Mittelverwendung im Sinne der Förderrichtlinien. In der Immobilien- und Stadtentwicklung gibt es Förderprogramme für den Neubau und die Modernisierung- und Instandsetzung des Wohnungsbestandes. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Programme für die energetische Sanierung bzw. Neubau und die Schaffung barrierefreier, altersgerechter Wohnungen. Die Einhaltung baulicher und ökologischer Standards ist hierbei durch die IBB zu kontrollieren. Als Kreditinstitut betätigt sich die IBB auch auf dem internationalen Kapitalmarkt. Bei den Finanzanlagen der IBB stehen aufsichtsrechtliche, liquiditäts- und kreditbezogene Aspekte im Vordergrund. Aufgrund der damit schon verbundenen Vorauswahl (EZB-Fähigkeit, General Collateral Pooling-Fähigkeit, Mindestemissionsgrößen, regionale Beschränkungen, Beschränkungen in den Assetklassen) wird ein hoher Standard eingehalten.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4