1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Die GIZ hat ihr Leitbild aus ihrem Gesellschaftszweck, wie er im Gesellschaftsvertrag mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festgelegt ist, entwickelt. Das Leitbild verankert Nachhaltigkeit als Leitprinzip des gesamten unternehmerischen Handelns und der Gestaltung der Dienstleistungen. Grundlage dafür sind weltweit und von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Normen und Vereinbarungen wie die Agenda 2030 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die GIZ steht hier in einer besonderen Verantwortung (GIZ Orientierung zu den Menschenrechten). Sie berücksichtigt zudem die Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.

Darüber hinaus bildet die Deklaration der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über „Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ für die GIZ eine handlungsleitende Norm. Zudem fördert die GIZ als Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen (VN) die Einhaltung von dessen zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Antikorruption im eigenen Unternehmen. Schließlich hat sie sich den Women’s Empowerment Principles der VN verpflichtet: Die Genderstrategie der GIZ bildet einen unternehmensweit verpflichtenden Rahmen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowohl im Unternehmen als auch in unseren Leistungen ist ein wichtiges Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterium unserer Arbeit.

Die GIZ hat mit der Entwicklung und weltweiten Implementierung  des Corporate Sustainability Handprint ® (CSH) ein innovatives und partizipatives Managementinstrument für Nachhaltigkeit geschaffen. Bis Ende 2016 wird der CSH in allen Ländern mit GIZ-Büros eingeführt. Seit 2014 werden alle CO2-Emissionen an den deutschen Standorten der GIZ mit Klimazertifikaten nach anspruchsvollsten internationalen Standards (Gold Standard Certified Emission Reductions) kompensiert. Mit der Validierung der Standorte Berlin, Bonn und Eschborn nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) hat die GIZ ihr Umweltmanagement überprüfen und zertifizieren lassen. Die GIZ tritt zudem dafür ein, dass auch ihre Zulieferer die Kernarbeitsnormen ILO beachten (siehe unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen).

Entscheidend für die strategische Ausrichtung des Unternehmens sind insbesondere die Trends der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Unsere „Langfristige Unternehmensplanung“ analysiert diese und definiert zukünftige Handlungsfelder für unsere Geschäftsentwicklung. Das GIZ-Risikomanagement unterstützt mit der Analyse strategischer wie nachhaltigkeitsbezogener Risiken.

weiterführende Informationen:
- Jahresabschluss 2014, S. 2ff.
- Jahresabschluss 2013, S. 3ff.


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Unsere „Langfristige Unternehmensplanung" definiert auf Basis unseres Leitbilds den strategischen Rahmen der Unternehmensentwicklung der GIZ (siehe Lagebericht im Jahresabschluss). Sie analysiert Trends der internationalen Zusammenarbeit und definiert zukünftige Handlungsfelder für unsere Geschäftsentwicklung.

Für die Bestimmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen orientieren wir uns darüber hinaus an den G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative. Mittels einer Wesentlichkeitsanalyse werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen aus der Perspektive des Unternehmens und seiner Stakeholder ermittelt und priorisiert.

Als Grundlage für den ersten Nachhaltigkeitsbericht der GIZ hatten wir 2013 einen Workshop durchgeführt, an dem rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der operativen und Service-Bereiche, der Stabsstellen, Mitglieder des Betriebsrats sowie Beauftragte auf Unternehmensebene wie ein Integritätsberater und die Gleichstellungsbeauftragte als interne Wissensträgerinnen und -träger teilgenommen haben. Darüber hinaus waren Mitarbeitende einbezogen, die unseren Auftraggeberdialog durchgeführt hatten. So wurden weltweit wesentliche Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens mit dem Fokus auf Auftraggeber sowie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert. 

Da viele Verbesserungsprozesse im Nachhaltigkeitsmanagement mittel- bis langfristige Zeithorizonte haben und unsere unternehmenspolitischen Grundsätze auch von einer gewissen Konstanz leben, haben wir für den Fortschrittsbericht 2015 eine Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsanalyse 2013 vorgenommen. Sie reflektiert deren Ergebnisse und aktualisiert sie auf Basis aktueller Dokumentationen unserer Stakeholder-Interessen sowie einer erneuten unternehmenspolitischen Bewertung. In die Ermittlung und Priorisierung wichtiger Themen aus Sicht unserer Stakeholder sind dabei neben unserem Auftraggeberdialog beispielsweise Fragestellungen aus unserem Kuratorium und Wirtschaftsbeirat, der Medienberichterstattung über die GIZ sowie die Ergebnisse einer Anfang 2015 von uns durchgeführten Consulting-Befragung eingeflossen.

Für letztere haben wir in Form einer Online-Befragung 150 unserer im Zeitraum 2010 bis 2013 vom Auftragsvolumen größten Consultingpartner zur Nachhaltigkeit der GIZ befragt. Die teilnehmenden Beratungsfirmen konnten uns unter anderem weitere Themen benennen, die sie für das Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ als besonders wichtig erachten. Im Ergebnis zeigte sich ein hohes Maß an Übereinstimmung: Sowohl die Beratungsunternehmen als auch die GIZ bewerten beispielsweise die Themen „Antikorruption", „Klimaschutz" und „Ressourcenschonung" für das Unternehmen als besonders wesentlich. Nicht zuletzt war besonders erfreulich, dass die Beteiligung an der Befragung mit einer Rücklaufquote von über 40 Prozent sehr hoch war. Das motiviert uns, unseren Dialog zur Nachhaltigkeit in Zukunft weiter auszubauen.

Die identifizierten und priorisierten Themen wurden vom Sustainability Board, dem höchsten Gremium der GIZ für Nachhaltigkeit, abgenommen und abschließend in eine Wesentlichkeitsmatrix überführt (siehe Fortschrittsbericht 2015, Seite 15). Darauf aufbauend haben wir wesentliche Aspekte und geeignete Indikatoren für den Fortschrittsbericht 2015 ausgewählt. Neben der Grundlage für die Inhalte unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Wesentlichkeitsanalyse auch Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements und die Fortschreibung des Dialogs mit unseren Stakeholdern. Durch die Analyse der Stakeholder-Perspektiven und die unternehmenspolitische Bewertung ergaben sich dabei nur sehr wenige grundlegende Veränderungen. Als Ergebnis wird das zusätzliche wesentliche Thema „Einbindung externer Stakeholder" sowie das wesentliche zukunftsgerichtete Thema „Digitalisierung" neu aufgenommen.

Die in der Wesentlichkeitsanalyse 2013 nur intern vorgenommene Priorisierung der Nachhaltigkeitsthemen weicht hingegen von der Wesentlichkeitsanalyse 2015 deutlich ab. So bewerten die Stakeholder 2015 das Thema „Lernende Organisation" als wichtiger, „Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement" als weniger wichtig und den Aspekt „Integrative Personalpolitik" als deutlich weniger wichtig. Aus unternehmenspolitischer Perspektive haben die Themen „Wirtschaftlichkeit" und „Qualität" an Bedeutung gewonnen, Positionsbestimmungen zu „Unternehmenswerten" haben leicht und solche zu „Integrativer Personalpolitik" etwas deutlicher verloren. Zu sehr unterschiedlichen Bewertungen kommen Stakeholder und Unternehmen insbesondere bei den Themen „Gesellschaftliches Engagement" und „Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement". Für die GIZ sind sie jedoch nicht nur eine wichtige Visitenkarte, sondern substanzielle Voraussetzungen für gelebte Nachhaltigkeit sowie ein glaubwürdiges Auftreten als Dienstleister für nachhaltige Entwicklung.

weiterführende Informationen:
- Leitbild der GIZ
- GIZ Orientierung zu den Menschenrechten


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Die GIZ verwendet ein differenziertes Zielsystem: Unsere „Langfristige Unternehmensplanung“ definiert auf Basis des Leitbildes für drei Jahre den strategischen Rahmen für die Unternehmensentwicklung der GIZ (siehe Lagebericht im Jahresabschluss 2014). Nach Analyse von Trends der internationalen Zusammenarbeit definiert sie zukünftige Handlungsfelder für unsere Geschäftsentwicklung.

So hatte sich die GIZ ein umfangreiches, alle vier unserer Nachhaltigkeitsdimensionen umfassendes Nachhaltigkeitsprogramm 2013 – 2015 gegeben mit 25 Zielen und 39 Indikatoren, die fast alle erfüllt werden konnten. Wesentliche Ziele des GIZ-Umweltprogramms 2011 – 2015 und der Genderstrategie wurden im Nachhaltigkeitsprogramm aufgegriffen. 31 Indikatoren wurden vollständig erreicht. Sechs Indikatoren werden wir mit einer leichten zeitlichen Verzögerung erreichen. Nur zwei Indikatoren, die Harmonisierung der fusionsbedingt unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen und die Entwicklung eines neuen Mobilitätskonzepts, werden wir im angestrebten Zeitraum nicht erreichen. Mehr dazu im Fortschrittsbericht unter "Bilanzierung des Programms" (Fortschrittsbericht, S. 16-19). 

Nach Umsetzung einer neuen Aufbau- und Ablauforganisation durch unseren Reorganisationsprozess „bauhaus15" ab 1. September 2015 setzt die GIZ einen neuen Strategieprozess auf. Nachhaltigkeit ist dabei ein integraler Bestandteil dieser Fortschreibung unserer Unternehmensstrategie. Da dieser Prozess bis zur Berichtslegung nicht abgeschlossen war, haben wir uns zunächst ein Übergangsprogramm gegeben, das Ziele beinhaltet, die wir schon bis Ende 2016 erreichen wollen (siehe "Übergangsprogramm Nachhaltigkeit 2016", S. 56).
Die daraus abgeleiteten Jahresziele stellen die zentrale Orientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GIZ für das laufende Jahr dar. Sie dienen der Verbesserung von Leistungsprozessen und strategisch wichtigen Bereichen der GIZ und sind mit verschiedenen Programmen und Maßnahmen unterlegt.

Zahlreiche externe Stakeholder spielen für  die Zielerreichung eine Rolle. Daher pflegen wir eine enge Kooperationskultur mit: Auftraggebern und Partnern, nationalen und internationalen, staatlichen oder nicht staatlichen Kooperations-, Allianz- und Netzwerkpartnern sowie mit der Öffentlichkeit. In 130 Ländern der Welt sowie in nahezu allen Bundesländern ist die GIZ präsent.

Für die Zielerreichung sind interne Stakeholder wie  Gesellschafter, Kontrollorgane und Beratungsgremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant.
Die Ziele werden durch entsprechende Organe der GIZ vereinbart und ihr Fortschritt beobachtet: Die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kuratorium mit bis zu 40 ehrenamtlichen Mitgliedern aus Deutschem Bundestag, Ländern und Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaft, berät das Unternehmen. In unserem Wirtschaftsbeirat führen wir seit 2011 den Dialog mit Wirtschaftsvertretern zu gemeinsamen Handlungsfeldern und Kooperationsmöglichkeiten.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die GIZ ist für die Bundesregierung sowie für andere öffentliche und private Auftraggeber in Deutschland und in aller Welt tätig, um Dienstleistungen für nachhaltige Entwicklung zu konzipieren und umzusetzen.

Knapp die Hälfte des Geschäftsvolumens 2013 und 2014 haben wir an die Privatwirtschaft vergeben; fast drei Viertel hiervon für Beratungsdienstleistungen (2014: 725 Mio. €). Ca. 15 Prozent werden für Sachgüter aufgewendet, die an unsere Projektpartner übergeben werden. Dabei handelt es sich vor allem um Kraftfahrzeuge, medizinische Geräte, Medikamente, Stromerzeugungsaggregate, Solarenergiesysteme, Druckerzeugnisse sowie IT-Hard- und Software.
Als öffentlicher Auftraggeber ist die GIZ an das Vergaberecht gebunden. Für alle Beschaffungen gelten die Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung der Bieter sowie Sozial- und Umweltverträglichkeit.

Sofern technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, tätigt die GIZ Beschaffungen grundsätzlich im Einsatzland und trägt damit zur dortigen Wertschöpfung bei. Bei diesen dezentralen Beschaffungen stellen wir transparente Verfahren sicher. Alle durch die Zentrale vergebenen Dienstleistungsaufträge werden auf unserer Webseite veröffentlicht.

In unseren „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (siehe Kriterium 1) verpflichten wir auch unsere Zulieferer, die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten und die Grundsätze integren Verhaltens zu respektieren. Bei Verletzung dieser Klauseln behalten wir uns Sanktionsmaßnahmen vor. In unseren Finanzierungsverträgen verpflichtet sich der Empfänger, die ratifizierten Kernarbeitsnormen einzuhalten. Das stellen unser Risikomanagement-Gremium und die Integritätsberater sicher.
Zur Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzkriterien bei diesen Einkäufen wurde das bisherige Green Procurement-Konzept im Oktober 2015 durch den „Bericht Nachhaltige Beschaffung“ abgelöst, der eine handlungsleitende Funktion hat.
Er enthält eine Reihe von Praxisbeispielen und handlungsleitenden Beschreibungen für Beschaffungen in verschiedenen Bereichen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in öffentlichen Vergabeverfahren. Der Bericht wird fortlaufend aktualisiert.

Das Business Partner Screening ist ein zentrales Instrument der GIZ, um Risiken noch vor Unternehmenskooperationen oder -beauftragungen sichtbar zu machen. In einem ersten Schritt werden Tätigkeitsfeld und Reputation sowie das Engagement für Nachhaltigkeit des potentiellen Partnerunternehmens beurteilt. Die Bewertung umfasst auch das entsprechende Mutterunternehmen und gilt ebenso für gemeinnützige Organisationen. In einem zweiten Schritt werden die Inhalte des geplanten Projekts hinsichtlich ethischer und rechtlicher Fragen bewertet. Die Ergebnisse werden anhand eines Punktesystems festgehalten. Damit wird eine Risikobewertung in niedrig, mittel oder hoch vorgenommen und wenn nötig Auflagen für eine Beauftragung definiert. Dies ist unser zentrales Instrument, um Compliance und Reputation in der Wertschöpfungskette sicherzustellen.
2014 wurden insgesamt 60 Business Partner Screenings durchgeführt (2013: 51). Davon wurden 16 Screenings mit einem niedrigen Risiko bewertet, 38 mit einem mittleren Risiko und sechs mit einem hohen Risiko. Während des Berichtszeitraums wurde keine Partnerschaft aufgrund der Ergebnisse abgelehnt, jedoch in einigen Fällen risikomindernde Maßnahmen ergriffen, um einem zukünftigen Reputationsrisiko entgegenzuwirken. Die genauen Fallzahlen werden bisher nicht zentral nachgehalten.

Die Vorhaben im Auftrag des BMZ unterliegen einer Umwelt- und Klimaprüfung. Damit erschließen wir frühzeitig Potenziale für mehr Umweltqualität der Aktivitäten, zusätzliche Treibhausgasminderungen und unterstützen die Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel in Kooperationsländern. Ebenso führen wir eine Genderanalyse durch, die Aufschluss darüber gibt, welchen konkreten Beitrag die Maßnahme zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern leisten kann.

Wir betrachten es als unsere Pflicht, möglichen Verletzungen der Menschenrechte vorzubeugen und ihnen, wenn nötig, gezielt entgegenzuwirken. Das gilt für das gesamte Unternehmen und alle Leistungen.

Die internen Kontrollsysteme der GIZ gewährleisten, dass die Projekte mit einer hohen kaufmännischen Qualität durchgeführt werden. Regelmäßig überprüfen wir, ob die finanziellen und administrativen Abläufe in den Vorhaben korrekt und wirtschaftlich sind und die diesbezüglichen internen Regeln eingehalten werden. Im Rahmen der Regelprüfungen im In- und Ausland prüft die Stabsstelle Revision die Qualität der internen Kontrollen der Projekte. Über diese regelmäßigen Kontrollen hinaus überprüfen zudem Wirtschaftsprüfer regelmäßig die Projekte und Jahresabschlüsse der GIZ. Außerdem führen die Preisprüfungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Bundesrechnungshof Prüfungen durch.

Im Fortschrittsbericht 2015 finden sich auf den Seiten 20–23 weitere Informationen zum Thema Produktverantwortung (bindende Standards, gesetzliche Kriterien und ethische Selbstverpflichtungen) und auf Seite 26 zum Thema Beschaffung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4