Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
In 2021 hat die ILB eine Umfeld- und eine Unternehmensanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Überarbeitung der Geschäftsstrategie 2022+ eingeflossen.
Inside-out-Perspektive
Die ILB fördert eine nachhaltige Entwicklung im Land Brandenburg. Mit den Landesförderprogrammen und den ILB-Förderprogrammen trägt die ILB zur Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes bei, fördert Forschung und Innovationen, öffentliche Verkehrs- und Bildungsinfrastrukturen, den sozialen Wohnungsbau und lebenslanges Lernen. Der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Brandenburgs wird unter Bezugnahme auf die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen transparent dargestellt.
Nachhaltige Förderung transparent machen Da die ILB ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in Brandenburg transparent darstellen möchte, hat sie alle Zusagen des Jahres 2021 den SDGs der Vereinten Nationen zugeordnet. Im Rahmen des SDG-Mappings konnten 99 % der Landes- und ILB-Förderprogramme einem Nachhaltigkeitsziel zugeordnet werden, was einem Zusagevolumen von rund 2.872 Millionen Euro (Vorjahr: 2.275 Millionen Euro) entspricht. Im Jahr 2021 förderte die ILB 12 der insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele, und zwar im Wesentlichen die folgenden:
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8),
- Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9),
- Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11),
- Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) sowie
- Hochwertige Bildung (SDG 4).
In der folgenden Grafik sind alle SDGs dargestellt, die im Jahr 2021 gefördert wurden.
Outside-in-Perspektive
Wichtige externe Treiber für den Ausbau des ILB-Nachhaltigkeitsmanagements sind wissenschaftliche Erkenntnisse und daraus abgeleitete politische und gesellschaftliche Anforderungen. Von einer öffentlichen Förderbank wird erwartet, dass sie die zentrale Herausforderung dieser Zeit angeht: den Klimawandel.
Folgen des Klimawandels abfedern Um die Finanzströme in Europa in eine nachhaltigere Richtung zu lenken, hat die EU in den vergangenen Jahren etliche rechtliche und regulatorische Maßnahmen beschlossen, wie beispielsweise die Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung. Gemäß weiteren Hinweisen bzw. Klarstellungen der EU-Kommission vom 2. Februar 2022 sind Förderbanken nicht Taxonomie-berichtspflichtig, da sie lediglich durch nationales Recht in den Anwendungsbereich der Corporate Social Responsibility-Richtline 2014/95/EU (CSR-Richtline) fallen. Dennoch möchte die ILB die Taxonomie-Verordnung künftig berücksichtigen. Dazu soll ein 2021 geplantes Projekt die Grundlagen für die Erhebung und Verarbeitung der benötigten Daten sowie für eine Berichterstattung schaffen. Die Sustainable Finance-Regulatorik wird von der ILB kontinuierlich beobachtet. Aktuelle Anforderungen flossen in die Roadmap Nachhaltigkeit ein und geben so die Richtung des Nachhaltigkeitsmanagements vor.
Nachhaltigkeitsziele gemeinsam anstreben Ein weiterer Treiber des ILB-Nachhaltigkeitsmanagements ist die Brandenburger Landesregierung. Sie hat Förderprogramme aufgelegt, die Brandenburg sozial, ökologisch und wirtschaftlich stärken sollen und von der ILB gemanagt werden. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie legt die Landesregierung dar, wie sie die SDGs der Vereinten Nationen unterstützt. Diese Nachhaltigkeitsstrategie floss in die Erarbeitung der SDG-Mappings der ILB ein. Außerdem wurde mit der Erarbeitung des Brandenburger Klimaplans begonnen.
Chancen und Risiken Die Transformation in eine CO
2-neutrale Gesellschaft geht mit Chancen und Risiken einher. Um diesen Übergang zu unterstützen, bietet die ILB zahlreiche Förderprogramme an. Gemäß Zwischenbericht zur Erarbeitung des Brandenburger Klimaplans sollte die Brandenburger Landesregierung umschwenken, um das deutsche Klimaziel zu erreichen. Neben bürokratischen Vereinfachungen werden voraussichtlich auch neue Förder- und Finanzierungsangebote bereitgestellt. Die ILB nutzt die steigende Nachfrage nach Förder- und Finanzierungsangeboten als Chance und arbeitet auch aus diesem Grund kontinuierlich an der Digitalisierung ihrer Prozesse.
Die ILB betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken ganzheitlich, d.h. sie prüft auf ESG-Aspekte („Environment, Social, Governance“, dt. Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in ihren Kreditentscheidungen und Kapitalmarktanlagen des Treasury. Um mögliche negative Folgen der eigenen Geschäftstätigkeit zu begrenzen, hat die ILB eine Ausschlussliste veröffentlicht, derzufolge sozial und ökologisch nicht vertretbare Aktivitäten von einer Finanzierung ausgeschlossen werden, wie beispielsweise die Finanzierung des Kohlebergbaus und der Betrieb von Kohlekraftwerken. Darüber hinaus bewertet die ILB Nachhaltigkeitsrisiken systematisch. Die dazu durchgeführten Stresstests und Szenarioanalysen betrachten Nachhaltigkeitsrisiken als Treiber bestehender Risiken. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich vor allem auf Marktpreis- und Adressausfallrisiken des ILB-Portfolios aus. Die neuen regulatorischen Anforderungen sind sehr umfangreich und führen zu einem erheblichen Mehraufwand.