1. Strategische Analyse

Die Hochschule legt dar, wie sie die Wirkungen ihrer wesentlichen Aktivitäten im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung analysiert und auf welchem Nachhaltigkeitsverständnis diese basieren. Die Hochschule erläutert, wie sie im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten hochschulspezifischen, nationalen und internationalen Standards operiert.

Die Universität Vechta versteht sich als “Hochschule in Verantwortung”,die sich in Aktivitäten in den Bereichen regionaler Verankerung, gelebter Internationalität, Interdisziplinarität und interkultureller Kompetenz widerspiegelt. Nachhaltigkeit spielt nach dem Verständnis der Universität Vechta in all diesen Bereichen eine zukunftsweisende Rolle und liefert Gestaltungsimpulse sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene.

Um diesen Bestrebungen Ausdruck zu verleihen, wurden am 21. Juni 2017 Nachhaltigkeitsleitlinien und eine Vision 2040 vom Senat der Universität Vechta verabschiedet. Die Nachhaltigkeitsleitlinien skizzieren Pfade für eine nachhaltige Entwicklung der Universität und umfassen die Themen Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, Forschung für eine nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit auf dem Campus leben, gemeinsames Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und Kooperationen und Vernetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Die AG „Nachhaltige Hochschule“ wird dort als Begleiterin und Impulsgeberin eines den Leitlinien entsprechenden Prozesses benannt. Sie übernimmt damit auch die inoffizielle Funktion eines Nachhaltigkeitsmonitoring, das es noch aufzubauen gälte.

Aus den Inhalten der Nachhaltigkeitsleitlinien und der dazugehörigen Vision 2040 lässt sich ein Nachhaltigkeitsverständnis ableiten, das sich auf ökologische, soziale, kulturelle und ökonomische Aspekte des universitären Miteinanders und Handelns bezieht und zudem für die gesamte Hochschule und ihre Handlungsfelder von Bedeutung ist.

Dieses Verständnis wird durch den Hochschulentwicklungsplan (2019-2023) sowie die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen unterstützt. Beide Dokumente greifen Nachhaltigkeit als Querschnittsthema der Universität auf und betten sie damit in die gesamtinstitutionelle Entwicklungsplanung ein. Sowohl bei der strategischen Planung als auch bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen ist die breite Beteiligung von Hochschulangehörigen ein wesentliches Prinzip.

Seit 2018 ist die Universität Vechta – als eine der ersten Hochschulen – Partnerhochschule im bundesweiten HOCHN-Netzwerk. Sie hat durch die obengenannten Schritte die Voraussetzungen für diesen Status der institutionellen Mitgliedschaft im Netzwerk erfüllt und drückt dadurch ihr langfristiges Engagement für Nachhaltigkeit in der Hochschule auch nach außen deutlich aus. Das Netzwerk liefert durch den Austausch mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und -expert*innen zahlreiche Anregungen zur weiteren nachhaltigen Hochschulentwicklung und generiert wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Nachhaltigkeit.

Die Universität unterzieht sich den Auditierungsverfahren "familiengerechte Hochschule" und "Vielfalt gestalten" und arbeitet kontinuierlich an der Entsprechung der jeweiligen Anforderungen. Darüber hinaus werden bislang keine offiziellen Nachhaltigkeitsstandards angewandt.




2. Handlungsfelder

Die Hochschule legt dar, welche Aspekte der Nachhaltigkeit für folgende Handlungsfelder wesentlich sind und wie sie diese in ihrer Strategie berücksichtigt und systematisch adressiert:

a) Forschung
b) Lehre
c) Betrieb
d) Transfer
e) Governance

Die Hochschule legt dar, wie sie nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten in den Handlungsfeldern fördert und wie künftig Themen der nachhaltigen Entwicklung in diese implementiert werden. Zudem soll aufgezeigt werden, wie Nachhaltigkeit in den fünf Bereichen miteinander vernetzt ist.

Die folgende Übersicht zeigt, inwiefern die Universität Vechta in ihren Handlungsfeldern für eine nachhaltige Entwicklung aktiv ist. Die Darstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bildet in erster Linie Handlungsprinzipien und -ansätze ab, die in vielen Bereichen der Universität gelebt werden, auch wenn nicht alle hier genannt sind. Weitere Aspekte werden in den entsprechenden Kriterien explizit aufgegriffen. 

a ) Forschung
Im Hochschulentwicklungsplan (HEP) der Universität Vechta (2019-2023) heißt es:

„Die Universität Vechta unterstützt zum einen Forschung zu nachhaltigkeitsrelevanten Fragestellungen [...]. Zum anderen sollen sich Forschungsvorhaben in der Zielsetzung und Durchführung an Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung orientieren. Bei der Weiterentwicklung dieser Aktivitäten zur Forschung für eine nachhaltige Entwicklung kommt auch der Nachwuchsförderung und der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine wesentliche Bedeutung zu.” (HEP 2019-2023, S. 53)

Das leitende Prinzip im Bereich der Forschung für die gesamte Universität ist der im Rahmen des EU-Programms Horizon 2020 entwickelte Ansatz Responsible Research and Innovation (RRI). Eine Liste aktueller Forschungsprojekte mit Nachhaltigkeitsbezug findet sich auf der Website der Universität und im NHB auf Seite 44-47.  

b) Lehre
Im Hochschulentwicklungsplan der Universität Vechta (2019-2023) heißt es:

„Vor dem Hintergrund der Empfehlung ‘Für eine Kultur der Nachhaltigkeit’ der HRK und der universitätseigenen Nachhaltigkeitsleitlinien wird die Universität Vechta die Weiterentwicklung eines Lehr- und Studienangebots vorantreiben, welches in allen Studiengängen Nachhaltigkeitskompetenzen fördern soll.“ (HEP 2019-2023, S. 52)

Bereits jetzt gibt es in jedem Semester Module mit Nachhaltigkeitsbezug, die von den Studierenden aller Fachrichtungen belegt werden können. Eine Übersicht über diese Module findet sich auf der Website der Universität im Bereich Nachhaltigkeit in der Lehre und im NHB, S. 28-29. Lehrende werden durch eine jährliche Fortbildungsreihe zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bei der Integration von Nachhaltigkeit in ihre regulären Lehrveranstaltungen unterstützt. Die Fortbildungsreihe und eine ebenfalls jährlich stattfindende Aktionswoche BNE bieten Anreize, sich als Lehrende*r mit dem BNE-Konzept und dessen Relevanz für die eigene Lehre vertraut zu machen.  

c) Betrieb/ Campusleben
Das Dezernat Liegenschaften befasst sich mit dem Energie- und Ressourcenmanagement der universitären Gebäude und Prozesse. Dort ist man grundsätzlich auf möglichst effiziente und umweltschonende Abläufe bedacht, es bestehen jedoch bisher kein flächendeckendes Energiemanagement oder offiziell formulierte Nachhaltigkeitszielsetzungen. Ein Energieliegenschaftskonzept wurde zuletzt 2010 erstellt und soll zeitnah aktualisiert werden. Derzeit erfolgt eine sukzessive technische Aufrüstung der Gebäudeleittechnik und Ressourcenverbrauchszähler, um eine effizientere Nutzung der Ressourcen zum Beispiel durch gezielte Isolierungsmaßnahmen an einzelnen Gebäuden zu ermöglichen. Ein anderer Aspekt im Verantwortungsbereich des Dezernats Liegenschaften ist die bauliche Barrierefreiheit, die gemeinsam mit der AG Infrastruktur (im Rahmen des Diversity Audits) weiterentwickelt wird. Beispielsweise wurde ein taktiles Leitsystem im neuen Mensagebäude angelegt.

Darüber hinaus sind Geschlechtergerechtigkeit, die soziale und kulturelle Vielfalt und mit ihr verbundene Diversitätsdimensionen sowie Familiengerechtigkeit zentrale Themen des Campuslebens. Sie sind durch entsprechende Audits und klare Zielformulierungen wie etwa im Gleichstellungsplan, aber auch im Hochschulentwicklungsplan, stark institutionell verankert. Weitere Darstellungen zu betrieblichen und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten des Campuslebens finden sich auch im NHB ab Seite 62.  

d) Transfer
Die Transferstrategie der Universität Vechta ist auf das Konzept „Responsible Research and Innovation“ (RRI) ausgerichtet:
„In diesem Zusammenhang ist es zentral, dass Hochschulen Verantwortung dafür übernehmen sicherzustellen, dass Forschung und Innovation zu legitimen und breit akzeptierten Lösungen von großen Herausforderungen beitragen.“ (Aktuell gültige Transferstrategie der Universität Vechta, S. 1)

Das Referat Forschungsentwicklung und Wissenschaftstransfer unterstützt Forschende und weitere am Prozess Beteiligte bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Transferstrategie.

Eine weitere wichtige Einrichtung in diesem Bereich ist der Science Shop Vechta/ Cloppenburg, der sich als “Drehscheibe zwischen der Bevölkerung und der Wissenschaft” versteht und das Zusammenwirken beider Akteur*innengruppen zu gesellschaftsrelevanten, wissenschaftlichen Fragestellungen als sein Kerngeschäft bezeichnet.

Durch die Gründung und Leitung des Kompetenzzentrums für Nachhaltige Bildung (Regional Centre of Expertise RCE Oldenburger Münsterland) ist die Universität Vechta mit verschiedenen regionalen Akteur*innen der Bildung für nachhaltige Entwicklung vernetzt und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei.

Die Koordinierungsstelle "Transformationsforschung agrar", die an der Universität Vechta angesiedelt ist, ist eine wichtige Akteurin beim Austausch zwischen Wissenschaft und Landwirtschaft in der Region mit dem Ziel einer nachhaltigen Transformation des Agrar- und Ernährungssektors im Oldenburger Münsterland.  

e) Governance
Die Weiterentwicklung der Universität wird als kontinuierlicher und partizipativer Prozess aufgefasst, wobei der Hochschulentwicklungsplan ein zentrales Instrument ist. Diese Herangehensweise findet auch bei der nachhaltigen Hochschulentwicklung Anwendung. So wurden 2015 die AG Nachhaltige Hochschule und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter als wesentliche Strukturen geschaffen, um eine ganzheitliche Betrachtung der Hochschule und ihrer Handlungsfelder mit Blick auf Nachhaltigkeit sowie ihre Weiterentwicklung voranzutreiben (siehe auch NHB, S. 18-21). Kriterium 14 gibt einen näheren Einblick in die verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten an der Universität, die stets auch eine Vernetzungsfunktion erfüllen.


3. Ziele

Die Hochschule legt dar, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat, wie diese operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Die Zielvereinbarungen mit dem Land, Ziele zu Nachhaltigkeit im Hochschulentwicklungsplan (2019-2023) sowie die Nachhaltigkeitsleitlinien der Universität geben eine übergeordnete Richtung für die allgemeine Entwicklung der Universität Vechta, wie auch für die nachhaltige Entwicklung an der Universität, vor.

Die Nachhaltigkeitsleitlinien zeigen ideelle Vorstellungen sowie qualitative Ziele für die Handlungsfelder Lehre, Forschung, Betrieb/ Campusleben, Governance und Transfer auf. Sie sollen Orientierung für die normativen Aspekte des Lernens, Lehrens, Forschens und Arbeitens an der Universität Vechta bieten und so mittel- und langfristig eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Die Leitlinien beinhalten jedoch keine konkreten Maßnahmen oder Indikatoren, anhand derer die selbst gesetzten Ziele der Nachhaltigkeit überprüft werden können. Um handlungsleitend zu wirken, bedarf es der weiteren Identifizierung und Konkretisierung von Nachhaltigkeitszielen an der Universität. Wie in den Nachhaltigkeitsleitlinien festgehalten, sollen dabei auch die Sustainable Development Goals (SDGs) eine wesentliche Orientierung sein. Im Nachhaltigkeitsbericht (S. 58 f.) sind bereits einige konkrete Anwendungsbereiche der SDGs an der Universität Vechta dargestellt.

Im Hochschulentwicklungsplan für die Jahre 2019-2023 werden normative und strategische Ziele der Universität für die nächsten Jahre erklärt, hier stellt Nachhaltigkeit (neben Digitalisierung, Internationalisierung, Gender und Diversity) eine von vier Querschnittsdimensionen dar.

Dort heißt es mit Bezug auf den Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung durch die Universität:

Die in Vechta verankerten Forschungsfelder, das forschungsorientierte Studium und die forschungsbasierte Lehre, verbunden mit dem Bemühen um den Wissenstransfer in die und aus der Gesellschaft, leisten einen nachhaltigen Beitrag für die Entwicklung künftiger Gesellschaftsmodelle und zur Lösung aktueller und zukünftiger Herausforderungen.“ (HEP 2019-2023, S.9)

Das im Hochschulentwicklungsplan erklärte Selbstverständnis als ‘Hochschule in Verantwortung’ versteht die Verantwortung der Universität Vechta als umfassend und tiefgreifend. Dadurch sind zahlreiche Bezüge zur nachhaltigen Entwicklung gegeben, die im Sinne der Third Mission über die klassischen Kernaufgaben der Universität hinausgehen. Zur Umsetzung dieser Verantwortung wirkt die Universität auf die Wahrnehmung, Anerkennung und Wertschätzung der Vielfalt und Individualität von Mitarbeitenden und Studierenden und ihren diversen Lebenswirklichkeiten hin. Sie zielt auf eine praxisorientierte wie wissenschaftlich hochwertige Ausbildung für zukünftige Entscheidungsträger*innen, Lehr- und Arbeitskräfte ab, treibt den eigenen Entwicklungsprozess als transformative Hochschule voran und fördert eine umfassende und transparente Kommunikationskultur und Partizipation. Sie will Wissenschaft entlang den Leitprinzipien Responsible Research and Innovation (RRI) sowie Open Access und Open Innovation betreiben und durch enge Kooperationen mit Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zur positiven Entwicklung der Region und ihrer Zukunftsfähigkeit beitragen. Insgesamt können dadurch Ziele nachhaltiger Entwicklung gestützt werden; darüber hinaus wurden keine explizit messbaren oder zeitlich definierten Ziele entwickelt.

Grundsätzlich gilt die in der Zielvereinbarung des Landes Niedersachsen mit der Universität Vechta (2019-2021) erklärte Selbstverpflichtung der Universität, “sich im Sinne der 25. Mitgliederversammlung der HRK am 06. November 2018 in Lüneburg 'Für eine Kultur der Nachhaltigkeit' einzusetzen” (Zielvereinbarung 2019-2021, S. 5). Dementsprechend finden sich auch konkrete Nachhaltigkeitsbezüge in diversen Themenfeldern der Zielvereinbarung, z.B. bezüglich der Profilschwerpunkte Lehrer*innenbildung, Agrar/Ernährung und Kulturwissenschaften.


4. Organisationale Verankerung

Die Hochschule legt dar, wie Aspekte der Nachhaltigkeit in die Tätigkeiten der gesamten Hochschule inklusive ihrer nachgelagerten Organisationseinheiten integriert werden und welche Maßnahmen sie ergreift, um Nachhaltigkeit in der gesamten Hochschule zu verankern sowie die Integration von Nachhaltigkeit kontinuierlich zu stärken und zu verbessern.

An der Universität Vechta greifen eine Vielzahl an Personen und Einrichtungen Themen nachhaltiger Entwicklung auf und setzen die in Kriterium 3 erläuterten Ziele in den unter Kriterium 2 erläuterten Handlungsfeldern um. Neben den in Kriterium 5 aufgeführten ausdrücklich für Nachhaltigkeitsthemen verantwortlichen Personen gibt es mehrere Organisationseinheiten, in denen Nachhaltigkeit ebenfalls aufgegriffen wird, jedoch unterschiedlich stark verankert ist. Viele Akteur*innen sind nur informell in Nachhaltigkeitsaktivitäten eingebunden und treiben diese dennoch entscheidend voran. Eine strukturierte hochschulweite Verankerung nachhaltiger Entwicklung erfolgt also bislang nur in begrenztem Maße.

Auch wenn übliche und an anderen Hochschulen bereits eingerichtete Strukturen, wie ein Umwelt- und/ oder Nachhaltigkeitsmanagement bisher an der Universität Vechta nicht vorhanden sind, ist das allgemeine Interesse an und die Unterstützung und Akzeptanz von nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten groß. Zudem stellt Nachhaltigkeit, wie in Kriterium 1-3 bereits aufgezeigt, einen wichtigen Bezugspunkt in der (zukünftigen) Ausrichtung und den Strategiedokumenten der Hochschule dar. Mit den Nachhaltigkeitsleitlinien hat der Senat stellvertretend für die gesamte Hochschule eine Selbstverpflichtung für die Orientierung sämtlicher Handlungsfelder an den Zielen nachhaltiger Entwicklung bekundet. Darauf fußen viele Aktivitäten, die seither durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten, die AG Nachhaltige Hochschule und andere Akteur*innen (siehe Kriterium 5) an der Universität initiiert worden sind.

Bei der Verankerung der nachhaltigen Entwicklung an der Universität Vechta ist die Hochschulleitung eine wichtige Akteurin. Sie initiiert Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen und unterstützt finanziell, strukturell und mit Symbolkraft die Nachhaltigkeitsinitiativen, die an die Hochschule herangetragen werden (Beispiel Aktionswoche BNE). Bei der Umsetzung dieser Anliegen erfahren die verschiedenen Hochschulangehörigen weite Gestaltungsspielräume.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4