1. Strategische Analyse und Maßnahmen
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Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Nachhaltigkeit
Im Rahmen der Herausforderung zur Vereinbarung der Nachhaltigkeitsziele (Ökonomie – Ökologie – Soziales und Governance) sehen wir uns als Mittler und Treiber. So zählen beispielsweise Kreditgenossenschaften, ländliche Warengenossenschaften, Agrar-,
Fischerei-, Winzer-, Energie-, Ärzte-, Sozial-, Konsum-, Wohnungs- oder Friseurgenossenschaften zu unseren Mitgliedern sowie inhabergeführte Konzerne, traditionsreiche Familienunternehmen und mittelständische Unternehmensgruppen zu unseren Mandanten. Seit jeher stehen die Bereiche Ökonomie, Ökologie, Soziales und Governance im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten und Entscheidungen.
Für 2020 ist die Erarbeitung und Fertigstellung einer ganzheitlichen und einheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie geplant. Hierbei wird auch die Entscheidung zu treffen sein, ob bestimmten Nachhaltigkeitsstandards in Gänze gefolgt werden soll. In der Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit zwar umgesetzt, jedoch nicht als Teil einer einheitlichen Strategie koordiniert. Nachfolgend möchten wir deshalb einen Überblick über die Werte und die Verantwortung, die unser Handeln in der Vergangenheit bestimmt haben, vermitteln. Unsere Werte
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts stehen Genossenschaften nach den Prinzipien von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch für praktizierte Wirtschaftsdemokratie, für Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Arbeit des Genossenschaftsverbands und seiner Partnerunternehmen orientiert sich an diesen genossenschaftlichen Werten. In unserer Unternehmenskultur haben Vertrauen, Tradition und Verantwortung neben betriebswirtschaftlichen Zielen eine lange Historie und einen hohen Stellenwert. Als Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden unserer Gruppe immer am Ort des Geschehens und nah an unseren Mitgliedern und Mandanten. Seit dem 30. November 2016 ist die „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ (als erster deutscher Beitrag) auf der Repräsentativen UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Die Genossenschaftsidee ist ein überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung sowie Selbstverantwortung. Ihr grundlegender Rahmen beruht auf Werten wie Solidarität, Ehrlichkeit und Verantwortung. Diese Vereinigungen mit gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb stehen allen Menschen offen, stärken individuelles Engagement und ermöglichen soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/genossenschaftsidee).
Kompetenz für die Region
Zur Mitglieder- und Mandantennähe zählt auch die regionale Nähe. Der Genossenschaftsverband und seine Partnerunternehmen berücksichtigen dies in ihrer dezentralen Leistungserbringung, auf Regionalität basierenden Gremienstruktur sowie einer dezentralen Standortpolitik.
Verantwortung
Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GenG). Der genossenschaftliche Förderzweck macht die Rechtsform einzigartig. Durch unsere Gründungsberatungen unterstützen wir Interessierte bei der Gründung von Genossenschaften. Insbesondere Sozial- und Energiegenossenschaften waren in den letzten Jahren Gegenstand der Gründungsberatungen. Hierdurch unterstützen wir aktiv den sozialen Zusammenhalt und die ökologische Energiewende in Bürgerhand. Insbesondere durch unsere Prüfungsleistungen tragen wir zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung unserer Mitglieder bei. Über unsere Bildungs- und Beratungsleistungen sorgen wir dafür, dass unsere Mitgliedsunternehmen zukünftigen Herausforderungen gewachsen sind.
Die AWADO-Gruppe bietet ihren Mandanten aus Kreditwirtschaft und Mittelstand Prüfung und Beratung in allen unternehmerischen Bereichen, insbesondere Spezialfeldern an. Dabei bestimmen klassische Werte wie Vertrauen, Ehrlichkeit und Loyalität gegenüber Mandanten und Mitarbeitenden das Handeln. Auf dieser klaren Struktur und Haltung, dem konsequenten Ausbau des Netzwerkes sowie durch die Synergien innerhalb der Gruppe können wir mit frischen Ideen die genossenschaftlichen Gedanken und Werte stärken und leisten so einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen auch außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes.
Handlungsfelder
Nachhaltiges Wirtschaften auf Basis genossenschaftlicher Grundwerte ist seit über 150 Jahren unser Antrieb und unsere Existenzsicherung. Dies wollen wir auch für (mindestens) die kommenden 150 Jahre so fortsetzen (Ökonomie). In unserem Geschäftsbetrieb sind wir bestrebt, unsere Ressourceneffizienz weiter zu optimieren und durch uns verursachte Umweltbelastungen zu senken. Darüber hinaus wollen wir auch unsere Mitglieder und Mandanten bei der Entwicklung, Bemessung und Kommunikation ihres ökologischen Bewusstseins unterstützen (Ökologie). Ebenso sind wir bestrebt, die sozialen Herausforderungen unserer Zeit bestmöglich zu lösen. Wir sind Mitglied der Familiengenossenschaft eG und verfügen über ein betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive betrieblicher Wiedereingliederung. Daneben geben wir unseren Mitgliedern und Mandanten eine Plattform für die Interessenvertretung und fördern durch unsere Bildungsleistungen den Wissenserhalt und -ausbau bei unseren Mitgliedern und Mitarbeitenden (Soziales). Zudem gibt die Compliance wesentliche und relevante Leitplanken für unser Handeln vor. Über ein Unternehmenshandbuch sowie Qualitätssicherungshandbücher geben wir unseren Mitarbeiten Vorgaben für redliches Verhalten (Governance).
2. Wesentlichkeit
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Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Als genossenschaftlicher Prüfungsverband sind wir der Förderung der Wirtschaftlichkeit (Ökonomie) und den ordnungsgemäßen Aufsichtsstrukturen (Governance) unserer Genossenschaften verpflichtet und somit Hüter des Genossenschaftswesens. Auf dieser Basis tragen wir diesen Grundgedanken über unsere Partnerunternehmen, die ihr Handeln ebenfalls an der genossenschaftlichen Leitidee ausrichten, über die Grenzen des Genossenschaftswesens hinaus. Im Rahmen unseres Satzungsauftrages können wir auf alle Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und haben hierauf unsere Wesentlichkeitsanalyse gestützt.
Bereits vor Errichtung einer Genossenschaft beschäftigten wir uns mit den von den Gründern beabsichtigten Vorhaben, da der Anmeldung einer Genossenschaft beim Registergericht unsere gutachterliche Äußerung beizufügen ist. Hierbei beurteilen wir, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft gegeben sein kann. Dieses Gutachten stellt ein präventives Schutzsystem für die Beteiligten dar.
Bei unseren bestehenden Mitgliedsgenossenschaften haben wir das Recht und die gesetzliche Aufgabe zur Vornahme der genossenschaftlichen Pflichtprüfung; besondere vertragliche Regelungen sind nicht erforderlich. Der Gegenstand unserer Pflichtprüfungen ist in § 53 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) geregelt. So haben wir bei jeder Prüfung die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festzustellen. Hierzu haben wir die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung einer Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen (§ 53 Abs. 1 S. 1 GenG). Bei Genossenschaften mit mehr als zwei Millionen Euro Bilanzsumme ist die Prüfung in jedem Geschäftsjahr durchzuführen. Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist dabei einzigartig im Gesellschaftsrecht.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1,5 Millionen Euro Bilanzsumme und mehr als 3 Millionen Euro Umsatzerlösen ist zusätzlich der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und, soweit vorhanden, der Lagebericht Gegenstand der Prüfung (§ 53 Abs. 2 S. 1 HGB). Durch die Einbeziehung der Einrichtungen, der Vermögenslage und der Geschäftsführung der Genossenschaft ist die Prüfung deutlich weitgehender als die Prüfung einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft nach den §§ 316 ff. HGB, bei denen die Prüfungspflicht zudem grundsätzlich erst bei Überschreiten von zwei der drei folgenden Kriterien besteht:
- Bilanzsumme von mehr als sechs Millionen Euro,
- Umsatzerlöse von mehr als zwölf Millionen Euro,
- mehr als 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Ebenso fördern wir unsere Mitglieder mit dem Ziel der Sicherung der Existenz und der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens sowie die Pflege des genossenschaftlichen Gedankens. Neben der Prüfung sind Beratung, Bildung, die Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen der Unternehmensführung sowie die Betreuung und Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Mitglieder unsere Haupttätigkeitsfelder.
Unmittelbar zahlen wir damit im Wesentlichen auf die Nachhaltigkeitsaspekte Ökonomie und Governance ein. Mittelbar wirken wir durch die Förderung und Prüfung unserer Mitglieder auch auf die Ökologie und das Soziale.
Durch die genossenschaftliche Idee bestehen für uns viele Chancen zur mittelbaren Förderung sozialer und ökologischer Aspekte. Dagegen sind unsere eigenen Wirkungen eher untergeordnet. Dennoch nehmen wir die Verantwortung für die sozialen Aspekte unserer Beschäftigten wahr.
Chancen bestehen für uns als Genossenschaftsverband und für unsere Mitgliedsgenossenschaften darüber hinaus darin, die positive Wirkung der Genossenschaftsbewegung im Zuge der vielfältigen Nachhaltigkeitsdiskussionen hervorzuheben. Denn die derzeit sogenannte Sharing Economy ist nichts anderes als das, was Genossenschaften seit über 150 Jahren antreibt.
Ein Risiko für das gute Ansehen von Genossenschaften besteht in der missbräuchlichen Verwendung der Rechtsform durch sogenannte „Schein-Genossenschaften“. Unseriöse Trittbrettfahrer werben mit dem guten Renommee der Genossenschaft um das Kapital potenzieller Anleger. Im Rahmen der Förderung und Prüfung unserer Genossenschaften stellen wir uns diesen Marktakteuren entschieden entgegen. Dazu haben wir u. a. auf unserer Homepage Kriterien definiert, die helfen, echte Genossenschaften von dubiosen Trittbrettfahrern zu unterscheiden.
3. Ziele
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Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Der Vorstand des Genossenschaftsverbandes und die Geschäftsführungen unserer Partnerunternehmen streben eine langfristig ausgerichtete, verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik mit dem Ziel einer positiven Entwicklung der uns angehörenden Mitgliedsgenossenschaften und Mandanten an. Der Genossenschaftsverband selbst hat nicht die Ausübung eines Geschäftsbetriebs zur Gewinnerzielung als Zweck.
Hinsichtlich der nichtfinanziellen Ziele ist der vorliegende Bericht eine Aufnahme der gegenwärtigen Situation. Viele Einzelmaßnahmen, die auf die Nachhaltigkeit unserer Gruppe einzahlen, sind in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt, jedoch keiner strategischen Gesamtausrichtung unterworfen worden. Von der Bestandsaufnahme ausgehend soll im Jahr 2020 ein entsprechender Zielsetzungsprozess gestartet werden. Dieser wird maßgeblich vom Team Nachhaltigkeit begleitet werden. In diesem Zusammenhang wird auch über den Einbezug der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen zu diskutieren sein.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
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Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Unsere Dienstleistungen (u.a. Prüfung, Betreuung, Beratung, Bildung) sind personalintensiv und werden vorrangig vor Ort beim Kunden und Mandanten erbracht. Unmittelbar erforderlich für unsere Dienstleistungen sind die notwendigen IT-Komponenten (Hard- und Software) sowie Verkehrsmittel, um zum Ort der Leistungserbringung zu gelangen. Zur Fortbewegung werden regelmäßig nicht verbandseigene Verkehrsmittel eingesetzt. Aufgrund der häufig ländlichen Lage unserer Mitglieder und Mandanten sind wir hierbei vielmals auf den automobilen Individualverkehr angewiesen.
Die Lieferkette für unseren Geschäftsbetrieb besteht im Wesentlichen aus der Beschaffung von Daten, IT-Hard- und Software, Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, Büromaterial sowie Leistungen rund um das Gebäudemanagement. In unseren Hoteleinrichtungen und Kantinen wird dies um Lebensmittel und Hygieneprodukte ergänzt. Eine Kommunikation mit Lieferanten und externen Dienstleistern über nachhaltige Produkte und Dienstleitungen findet fallweise bei Auftragsvergabe statt. Hierbei sollen zunehmend Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel die Auftragsvergabe beeinflussen.
Der Einfluss auf unsere Wertschöpfungskette ist insgesamt überschaubar. Genauere Angaben zu den Umweltaspekten finden sich in den Kriterien 11 bis 13 bzw. zu den gesellschaftlichen Aspekten in den Kriterien 14 bis 20.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4
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