1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Die Nachhaltigkeit findet ihre Verankerung bereits im Geschäftsmodell der LfA. Die Fördertätigkeit ist vor allem darauf gerichtet, strukturelle Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen auszugleichen und für Chancengleichheit zu sorgen. Durch die langfristige Finanzierung von Investitionen wird eine nachhaltige Förderwirkung erzielt. Zahlreiche Förderprogramme adressieren Nachhaltigkeitsthemen wie beispielsweise Energieeinsparung und Umweltschutz. Anspruch der LfA ist es, durch eine nachhaltige Ausgestaltung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen den Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft zu unterstützen und damit zur nachhaltigen Entwicklung des Freistaates Bayern beizutragen.

Die Nachhaltigkeit ist Gegenstand des Leitbilds und der strategischen Ziele der LfA und somit in die übergreifende Unternehmensstrategie eingebunden. Sie findet ihre Konkretisierung in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen, die den Handlungsrahmen für die ESG-Aktivitäten (Environment Social Governance) vorgeben. Dieser umfasst die Bereiche interne Organisation (Personalpolitik, Grundsätze guter Unternehmensführung und Compliance), Verantwortung im operativen Geschäft (Nachhaltigkeitsmanagement, betrieblicher Umweltschutz, nachhaltige Beschaffung, verantwortungsvolle Produkte und Dienstleistungen) sowie gesellschaftliche Verantwortung. Darauf aufbauend setzt sich die LfA jährliche Nachhaltigkeitsziele, mit denen die Nachhaltigkeit in der Bank weiter vorangebracht werden soll. Über diese sowie deren Erfüllung/Nichterfüllung wird jeweils auf der Internetseite berichtet. 

Zertifizierungen und Initiativen aus unterschiedlichen Bereichen unterstreichen das Engagement der LfA in der Nachhaltigkeit und belegen nachvollziehbar, was in der LfA gelebter Standard ist. Folgenden Initiativen ist die LfA bisher beigetreten bzw. hat Zertifizierungen von ihnen erhalten: EMAS, berufundfamilie, Charta der Vielfalt, Ökoprofit, Bio-Zertifikat nach EG-Öko-Verordnung, GreenIT, Umweltpakt Bayern, Familienpakt Bayern (Einzelheiten vgl. Übersicht Nachhaltigkeitszertifizierungen/-initiativen).


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Als Spezialkreditinstitut konzentriert sich die LfA auf die nachhaltige Wirtschaftsförderung in Bayern. Ziel ist es, als wettbewerbsneutrale und leistungsstarke Bank gemeinsam mit Staat, Verbänden und Hausbanken dem Wirtschaftsstandort Bayern positive Impulse zu geben und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. 

Die LfA erfüllt ihren staatlichen Förderauftrag im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der Bayerischen Staatsregierung. Die ESG-Aktivitäten korrelieren mit den langfristigen Zielsetzungen ihres Eigentümers, des Freistaats Bayern.  

Die LfA unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei Investitionen in Umweltschutz, Klimaschutz, Energieeinsparung und Energieeffizienz. Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die Errichtung energieeffizienter Firmengebäude sowie deren energetische Sanierung.  

Im Rahmen des internen Betriebs ist es Ziel der LfA, durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen den Einsatz von Ressourcen so gering wie möglich zu halten und Umweltbelastungen auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Die aktuellen Kennzahlen und Ziele beim betrieblichen Umweltschutz sind der jährlichen Umwelterklärung zu entnehmen. Ein wichtiges Instrument zur  Bewertung der Nachhaltigkeit im Einkauf sind anerkannte Zertifizierungssysteme im Bereich Umwelt und Soziales.

Zu den sozialen und ökologischen Chancen vgl. Ausführungen unter Kriterium 10.
Risiken können in möglichen ungewollten oder unvorhergesehenen Zielkonflikten zwischen ökologischen und sozialen Zielsetzungen bestehen.

Eine darüber hinausgehende Wesentlichkeitsanalyse wurde bisher nicht durchgeführt.


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Gegenstand der strategischen Ziele der LfA ist die Verankerung der Nachhaltigkeit mit ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten und deren Beachtung bei der Gestaltung der Produkte und internen Prozesse. Die strategischen Ziele finden ihre Konkretisierung in den Mittelfristzielen und den Jahreszielen. Das aktuelle Mittelfristziel hat die kontinuierliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsgrundsätze und die Überprüfung von deren Implementierung zum Inhalt. Die jeweiligen Jahresziele mit Nachhaltigkeitsbezug sind auf der Internetseite der LfA veröffentlicht.  

Die strategischen Ziele, die Mittelfristziele und die abteilungsübergreifenden Jahresziele werden im Rahmen eines jährlichen, rollierenden Ziele- und Planungsprozesses im Oberen Führungskreis, dem der Vorstand und alle Abteilungs-/Stabsstellenleiter/-innen angehören, erörtert und auf Zielerreichungsgrad und Fortentwicklungsbedarf überprüft.  

Die abteilungsspezifischen Jahresziele mit Nachhaltigkeitsbezug werden von den Abteilungs-/Stabsstellenleitern/-innen festgelegt; der Zielerreichungsgrad wird von einer mit der Koordinierung der Nachhaltigkeitsaktivitäten beauftragten Generalbevollmächtigten jährlich abgeglichen; über das Ergebnis wird im Intranet und auf der Internetseite berichtet (https://lfa.de/website/de/lfa/nachhaltigkeit/LfA_Nachhaltigkeitsziele.pdf).  

Auch im Rahmen der Revalidierung der Zertifizierungen wie bspw. EMAS oder berufundfamilie werden Ziele und Umsetzungsfortschritte regelmäßig überprüft.  

Die LfA hat den einzelnen Nachhaltigkeitszielen einen Zeitraum für die Zielerreichung zugeordnet. Dieser soll keine Priorisierung darstellen, sondern vielmehr eine realistische Zeitspanne für die Zielerreichung.  

Die Nachhaltigkeitsziele beziehen sich bisher nicht konkret auf die SDG‘s (Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen); eine entsprechende Anpassung für ausgewählte Punkte ist mittelfristig geplant.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die Lieferkette der LfA erstreckt sich über verschiedene Warengruppen, wie beispielsweise Büromaterial, Lebensmittel, Personaldienstleistungen, IT und vieles andere mehr. Verschiedene Organisationseinheiten sind dafür zuständig, die Bank zum Zwecke ihrer Leistungserstellung mit den notwendigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.  

Der Beschaffungsprozess ist in der LfA nachhaltig ausgerichtet. Als Anstalt des Öffentlichen Rechts berücksichtigt sie beispielsweise die „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ sowie die Beschlüsse und Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags wie den „Equal-Pay-Beschluss“ oder die "Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit". In einer Dienstanweisung „Beschaffungswesen“ ist der Prozess einheitlich geregelt. Danach sind Beschaffungen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (Vergabeverordnung (VgV), Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) etc.) durchzuführen, um beispielsweise dadurch auch die Einhaltung von Umweltstandards bei Lieferanten, die Vermeidung untertariflicher Entlohnung und eine größtmögliche Umweltverträglichkeit bei den zu beschaffenden Materialien zu erzielen. Darüber hinaus enthalten die Beschaffungsgrundsätze der LfA bei den Zuschlags- bzw. Eignungskriterien neben den Kriterien Preis, Qualität, Wartungskosten, Zweckmäßigkeit, Risiken etc. auch ausdrücklich das Kriterium der Umweltverträglichkeit.  

Wo immer es möglich ist, arbeitet die LfA mit regionalen und auch mit kleineren Lieferanten zusammen. Auch bei diesen wird versucht, neben den aufgezeigten, im öffentlichen Bereich geltenden Umweltschutz- und Nachhaltigkeitskriterien auf Nachhaltigkeitsverpflichtungen, -richtlinien und -erklärungen hinzuwirken, sofern die jeweilige Betriebsgröße die Möglichkeiten dazu bietet. Seit 2005 ist die Lebensmittelbeschaffung für die Verpflegungszubereitung in der Kantine sukzessive auf Bio-Produkte umgestellt worden.  

Lieferantenaudit: Anhand von Unternehmenszertifizierungen und Produktauszeichnungen (z.B. DIN EN ISO 14000ff, Umweltpakt Bayern, Blauer Engel, EU-Ecolabel, FSC-Siegel, natureOffice etc.) wird auf die Verpflichtung der Lieferanten zu nachhaltigem Wirtschaften geachtet. Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird über mögliche Lieferanten, die zur Auswahl stehen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Liegen keine Eintragungen vor, wird damit bestätigt, dass keine Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen/Konzessionen etc. beispielsweise aufgrund von Umweltvergehen oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz vorliegen. Bei der Beschaffung von IT-Systemen wird die Einhaltung von Umweltnormen, etwa bei Monitoren (TCO Certified Displays 6, Energy Star), bei Client-Hardware (Energy Star, EPEAT) und bei Netzteilen (Plus80 Norm) beachtet. 

Damit stellt die LfA sicher, dass Umwelt- und Sozialaspekte bei allen wesentlichen Beschaffungsvorgängen zum Tragen kommen und über die Bank hinaus Wirkung zeigen. In Planung ist ein Verhaltenskodex für Lieferanten, dessen Anforderungen und Grundsätze wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen diesen und der LfA werden sollen. Der Verhaltenskodex für Lieferanten geht in die Zielplanung für 2020 ein. 

Hinweis: Unter Kriterium 10 (Innovations- und Produktmanagement) wird die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten im Förder- und Anlagengeschäft erläutert. Beides bezieht sich nicht auf die Lieferkette, aber auf andere Aspekte der Wertschöpfungskette im weiteren Sinn.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4