Die Hochschule legt dar, wie sie die Wirkungen ihrer wesentlichen Aktivitäten im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung analysiert und auf welchem Nachhaltigkeitsverständnis diese basieren. Die Hochschule erläutert, wie sie im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten hochschulspezifischen, nationalen und internationalen Standards operiert.
Die NORDAKADEMIE versteht Nachhaltigkeit als integratives Leitprinzip, um den ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen des weltweit steigenden Ressourcenbedarfs einer zunehmenden Erdbevölkerung gerecht zu werden, indem nicht auf Kosten anderer Menschen und nicht auf Kosten zukünftiger Generationen gewirtschaftet wird. Damit verbunden ist eine vorausschauende Lebens- und Wirtschaftsweise, um Belastungsgrenzen zukünftig einhalten und Chancen auf eine hohe Lebensqualität möglichst vieler Menschen anhaltend und weltweit aufrechterhalten bzw. entwickeln zu können. Nähere Informationen zum Nachhaltigkeitsverständnis sind dem Nachhaltigkeitsbericht 2016, S. 4 zu entnehmen (
https://www.nordakademie.de/fileadmin/dateien/downloads/Broschueren/NH-Bericht2016.pdf).
Strategische Handlungsfelder im Bereich Umwelt und Soziales werden erstens in der systematischen Berücksichtigung entsprechender Themen in der Lehre, in anwendungsorientierten Forschungsprojekten sowie Transferveranstaltungen gesehen. Daraus erwächst die Chance, die Attraktivität des Studiums sowohl aus Sicht der Studierenden als auch der Partnerunternehmen zu erhöhen und bei den Partnerunternehmen eine Multiplikatorenwirkung zu entfalten. Die umweltfreundliche Campusgestaltung und regenerative Energieversorgung sowie der Verwirklichung von Chancengerechtigkeit im Personalmanagement unterstreicht hierzu zweitens die Glaubwürdigkeit und den Kompetenzanspruch der Hochschule gegenüber seinen Stakeholdern.
Zur Wirkungsanalyse wesentlicher Aktivitäten im Umweltmanagement hat die NORDAKADEMIE 2017/18 in einem studentischen Projekt eine Wesentlichkeitsmatrix erstellt. Das methodische Vorgehen und Ergebnisse der daraus folgenden Wesentlichkeitsmatrix wurden in der Hochschulzeitschrift Campus Forum NR. 66/JUNI 2018 auf Seite 10 veröffentlicht (
https://www.nordakademie.de/presse/campusforum/).
Im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit werden Schwerpunkte in Abstimmung mit der Hochschulleitung, dem Nachhaltigkeitsteam, der Studierendenvertretung, der Personalreferentin und den Beauftragten gesetzt. Die Beauftragten decken zusammen mit der Personalreferentin und der Gesundheitstrainerin als ein Expertensystem alle wesentlichen Sozial-Themen der Hochschule ab. Beauftragte sind für folgende Sozial-Bereiche ernannt: Gleichstellung, Studierende in besonderen Lebenslagen, BAföG, Nachhaltigkeit, Compliance, Sicherheit sowie Qualitätsmanagement.
Trägerin der Hochschule ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Aktionäre sind der Arbeitgeberverband NORDMETALL, Partnerunternehmen und eng mit der Hochschule verbundene Einzelpersonen. Hierüber ist die Hochschule in vollem Umfang mit Eigenkapital finanziert. Maßgeblich verantwortlich für die ökonomische Nachhaltigkeit der NORDAKADEMIE sind deshalb die Gremien der Trägergesellschaft bestehend aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Wesentliche Instrumente zur Gewährleistung der ökonomischen Tragfähigkeit sind neben dem internen Controlling der öffentlich einsehbare Hochschulentwicklungsplan 2107 bis 2021 (
https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/satzungen/Hochschulentwicklungsplan.pdf), die 2018 erneuerte Systemakkreditierung durch die FIBAA sowie das betriebliche Qualitätsmanagementsystem mit einer permanenten Evaluation des gesamten Lehr- und Forschungsbetriebs.
Die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele der Hochschule werden aus dem Leitbild abgeleitet und von Senat und Präsidium im Hochschulentwicklungsplan festgehalten. Systemakkreditierung und Qualitätsmanagement-System gewährleisten zudem die Konformität mit hochschulspezifischen Standards. (Zum QM-Verständnis der NORDAKADEMIE siehe:
https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/satzungen/QM_an_der_NORDAKADEMIE.pdf). Eigene Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis setzen die Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie die Empfehlungen des 185. Plenums der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten um (
https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/Pruefungsamt/Satzungen_2015/Richtlinien_fuer_gute_wissenschaftliche_Praxis_vom_18.08.2015.pdf). Ergänzend erfüllt die NORDAKADEMIE als anerkannte Fairtrade University freiwillig die entsprechenden Fairtrade-Kriterien. Sie ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt und aktives Mitglied des Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewusstes Management e.V. und ist infolgedessen dem B.A.U.M.-Ehrenkodex verpflichtet. Zur Weiterentwicklung trägt auch die aktive Mitgliedschaft im Netzwerk der Partner für eine nachhaltige Hochschullandschaft Hoch-N bei.