1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Bereits am 10. März 2008 verabschiedete der Rat der ehemaligen Stadt Langen (Vorgängerin der Stadt Geestland) Leitlinien zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommune in der Zukunft. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die demografischen Herausforderungen angepasst. Die zurzeit aktuelle dritte Fassung wurde vom Rat der Stadt Geestland in der Sitzung am 14. März 2016 verabschiedet https://www.geestland.eu/pics/download/1_1456578023/Leitlinien_-_Fortschreibung_2016.pdf. In der gleichen Sitzung hat sich der Rat ebenfalls mit der Erklärung der Gemeinden und Regionen Europas "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" (AGENDDA 2030) befasst und die von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele für die Stadt verbindlich erklärt. Die Durchführung und Einhaltung der Strategie wird durch periodische Nachhaltigkeitsberichte sichergestellt.

Die Erstfassung der Leitlinien beinhaltete die Handlungsfelder "Bildung, Familie und Wirtschaft sowie Wirtschaftsförderung". In der aktuellen Fassung umfassen diese die nachstehenden Schwerpunkte: Bildung, Familie, Stärkung des Ehrenamts, Integration und Inklusion, Wirtschaft(-sförderung), Landwirtschaft, Solide Finanzen, Demografische Entwicklung,  Infrastruktur und Stadtentwicklung, Mobilität und Versorgung, Energie, Klima, Umwelt und Natur, Tourismus, Freizeit und Sport, Brandschutz. Diese verbindlich beschlossenen Handlungsfelder zielen auf Ressourcenschonung, Generationengerechtigkeit sowie die Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit ab. Diese Leitlinien ziehen sich wie ein roter Faden durch unser ganzes Agieren.

Die Stadt Geestland sieht auch die stetig wachsende Vielfalt der Gesellschaft, beeinflusst durch Globalisierung, Flucht! und den demografischen Wandel als Chance für ihr nachhaltiges Handeln. Das betrifft nicht nur die bereits vorhandene Vielfalt bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch die vielfältigen Anliegen unserer sämtlichen Partner. Vielfalt ist bunt und beinhaltet viele unterschiedliche Fähigkeiten, Talente, Ideen und eröffnet Chancen für innovative und kreative Lösungen. Die Stadt Geestland nutzt diese Potenziale als Vorteil für sich.

Maßnahmen:


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Die Stadt Geestland hat als kommunale Gebietskörperschaft eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Das kommunale Handeln ist an den Problemstellungen der Generationen-gerechtigkeit und der demografischen Veränderungen ausgerichtet. Hierbei spielen auch die ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen eine tragende Rolle. Ergebnis muss sein, dass die heutigen Entscheidungen "enkelkindtauglich" sind.
Für die Stadt Geestland als Kommune ist eine Binnendifferenzierung einzelner Aktivitäten aufgrund ihrer gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung schwer möglich. Alle Aktivitäten müssen als homogene Gesamtheit unter Berücksichtigung nachhaltiger Vorgaben wie Generationengerechtigkeit, Ressourcenschonung betrachtet werden. Temporäre Abweichungen sind aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Auftrags möglich. Zusammengefasst sind jedoch die Aktivitäten gleichwertig zueinander.
Dem demografischen Wandel wird entgegengewirkt. Entgegen dem allgemeinen Trend verzeichnet die Stadt Geestland steigende Einwohnerzahlen. Dadurch wird eine Auslastung der vorhandenen Infrastruktur erreicht. Die Stadt hat mittlerweile Vorbildfunktion für andere Kommunen erreicht. Dadurch sind in der Region auch bei anderen Kommunen Nachhaltigkeitsbestrebungen zu beobachten. Die durch die beschriebenen Maßnahmen erreichten finanziellen Spielräume erweitern die Möglichkeiten für weitere Aktivitäten. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung können jedoch ökonomische Veränderungen dazu führen, dass begonnene Maßnahmen evtl. verändert oder verschoben werden müssen, was im Prozess sowohl intern als auch extern zu Enttäuschungen führen kann.




3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Obwohl bereits durch gesetzliche Vorgaben alle Kommunen den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind, wird die Neuausrichtung auf die kommenden Anforderungen Veränderungen in allen Handlungsfeldern nach sich ziehen.
Begrenzte Ressourcen und steigende Anforderungen stellen Herausforderungen dar, denen sich auch die Stadt Geestland stellen muss. Besondere Bedeutung hat die verantwortungsbewusste Verwaltung der Stadt von den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Steuern zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die die Stadtverwaltung für die Erledigung ihrer Aufgaben einsetzt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden Ziele festgelegt. Jeder Beteiligte ist in seinem Verantwortungs- und Aufgabenbereich dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Ziele erreicht werden. Hierbei gilt, dass Ergebnisse die Vorgabe von Aktivitäten ersetzen. Um Mittel und Leistungen optimal einzusetzen, orientiert sich die Stadt Geestland an Wirkung und Wirtschaftlichkeit ihrer Aktivitäten. Die Entscheidungslogik wird demnach künftig durch eine Kopplung von Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsbetrachtungen geprägt sein.

Um den eben genannten Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen, orientieren wir uns an unseren Leitlinien. Selbstverständlich stehen überregionale und auch weiterhin globale Projekte auf unserer Agenda. Alle vereinbarten Ziele sind hinsichtlich des ganzheitlichen Ansatzes unter Berücksichtigung der bekannten Herausforderungen und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit genauestens zu überprüfen. Zur Finanzierung der mit der Umsetzung der vorgegebenen Ziele verbundenen Arbeiten und Maßnahmen dürfen Kreditmittel nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden.

Die Zielerreichung wird durch den zukünftigen Nachhaltigkeitsbericht kontrolliert. Eine Bewertung und eine Priorisierung erfolgt aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Auftrags der Stadt nicht. Das eine oder das andere Ziel kann temporär im Mittelpunkt stehen, jedoch in der Gesamtheit wird es immer wieder eine homogene Betrachtung geben.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Für die Stadt stellt sich die Wertschöpfung, bezogen auf das Thema Nachhaltigkeit, in drei Kategorien dar. Hierdurch begründet sich auch gleichzeitig die Tiefe der Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien. Erste Kategorie: "Enkelkindtauglichkeit", hier lässt sich die Tiefe nur bedingt erfassen, da dieses Kriterium zukunftsgerichtet ist und zum großen Teil auf Prognosen basiert. Hier lassen sich nur die gegenwärtigen zukunftsgerichteten Entscheidungen quantifizieren und qualifizieren. Zweite Kategorie: Ökologisch, ökonomisch und soziale Dimensionen der Entscheidungen für die direkt und indirekt betroffenen Generationen treffen. Die Beurteilungstiefe hier lässt sich aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten genau belegen, wobei einige Bewertungsangaben pauschaliert werden. Diese Ungenauigkeiten bedingen keine größeren Ergebnisabweichungen, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Dritte Kategorie: Handlungsräume neu gewinnen durch Innovation und nachhaltiges Wirtschaften. Diese Kategorie generiert einen zusätzlichen Mehrwert, weshalb eine Bewertung der Tiefe nicht vorgenommen werden kann.

Bei Ausschreibungen für Bauleistungen und andere Leistungen sind wir an die Vergabe- und Vertragsordung für Bauleistungen (VOB) oder Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) gebunden oder wenn notwendig sogar an die EU-Vergaberichtlinie gebunden. Dort sind Punkte, wie Menschen- und Arbeitsrecht aufgeführt.

Behandlung von sozialen und ökologischen Problemen

Aktuelle und vorhandene Probleme sind uns bekannt und werden mit den jeweiligen Anspruchsgruppen und -trägern kommuniziert und thematisiert. Die Stadt zeigt sich gegenüber neu auftretenden Problemstellungen offen und reagiert hierauf unter Berücksichtigung der beschlossenen Zielsetzungen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4