1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Derzeit verfügt die apoBank nicht über eine explizite Nachhaltigkeitsstrategie. Diese haben wir uns als Ziel für das Jahr 2021 gesetzt (siehe Kriterium 3).  

Unser Nachhaltigkeitsverständnis umfasst die Dimensionen Ökonomie, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung:  

Die apoBank ist den genossenschaftlichen Werten verpflichtet. Die Förderung unserer Mitglieder und Kunden steht im Mittelpunkt unseres Geschäftsmodells. Gemäß unserem Anspruch „Wir ermöglichen Gesundheit" unterstützen wir unsere Kunden bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland. Basis hierfür ist eine langfristig tragfähige wirtschaftliche Entwicklung der Bank. Als Teil der Gesellschaft übernehmen wir dabei Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, in dem wir Im Jahr 2020 haben wir in der Geschäfts- und Risikostrategie unser Verständnis zum Thema Nachhaltigkeit in der apoBank definiert. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird in einem jährlichen Strategieprozess überprüft, bei Bedarf angepasst und vom Vorstand genehmigt.  

Es werden kontinuierlich Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit festgelegt (siehe Kriterium 3), um somit das Thema Nachhaltigkeit weiter in die übergreifende Unternehmensstrategie einzubinden. Als Handlungsfelder gelten unverändert Governance, Ökonomie, Ökologie sowie Gesellschaft und Soziales. Diese Handlungsfelder betreffen die DNK-Kriterien 10-20 sowie die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele:
3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 4 „Hochwertige Bildung“, 5 „Gleichheit der Geschlechter“, 7 „Günstige und saubere Energie“, 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ sowie 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“. Über die Maßnahmen in den Handlungsfeldern berichtet die apoBank gemäß dem Rahmenwerk des DNK.  

Folgende Nachhaltigkeitsmaßnahmen hat die apoBank bereits umgesetzt:  

Handlungsfeld Ökonomie: Es wurden im Kundenkredit- und Anlagengeschäft Ausschlusskriterien und Mindeststandards eingeführt (siehe Kriterium 10).

Handlungsfeld Ökologie: 100 % des Stroms stammt aus dem Einsatz zertifizierter erneuerbarer Energien. Darüber hinaus ergreifen wir Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes (siehe Kriterien 11-13).

Handlungsfeld Gesellschaft und Soziales: Es werden Arbeitnehmerbelange (siehe Kriterien 8 sowie 14-16) und Sozialbelange (siehe Kriterium 18) umgesetzt. Im Rahmen der Sozialbelange unterstützen die apoBank sowie die apoBank-Stiftung das Gemeinwesen regional und international (siehe Kriterium 18). Als genossenschaftliche Bank mit Fokus auf dem Gesundheitsmarkt leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum deutschen Gesundheitswesen. Unsere Mitglieder und Kunden sorgen mit ihrer Versorgungsleistung dafür, die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Zweck der apoBank wiederum ist es, ihre Mitglieder – insbesondere die Heilberufler und ihre Organisationen – wirtschaftlich zu fördern und zu betreuen. Bei Praxisübernahmen und Neugründungen vor allem von Apotheken und (Zahn-)Arztpraxen durch Beratung und Finanzierung zu unterstützen, ist seit der Gründung der apoBank fest in unserer DNA verankert.

Handlungsfeld Governance: Zwei Nachhaltigkeitsbeauftragte bündeln die verschiedenen Maßnahmen der apoBank zur Nachhaltigkeit. Darüber hinaus gibt es einen bereichsübergreifenden Arbeitskreis Nachhaltigkeit. Er identifiziert Ziele, erarbeitet Maßnahmen, stimmt sie aufeinander ab und integriert diese in eine bankweite Planung (siehe Kriterien 3-10).


2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Die apoBank ist eine Universalbank mit Fokus auf die akademischen Heilberufe und ihre Organisationen sowie Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Als Standesbank der Heilberufe ist sie ein Partner für die Akteure im deutschen Gesundheitsmarkt.  

Durch die zunehmend - auch über die Finanzierung der Heilberufler - hinausgehende Betreuung unserer Kunden im Non-Banking-Bereich leisten wir einen positiven Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit ihrer Berufsausübung und tragen so zu einem funktionierenden Gesundheitssystem bei.  

Die Bewertungen der Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Geschäftstätigkeit der apoBank sowie ihren Kunden und den Nachhaltigkeitsaspekten aus dem Jahr 2019 wurden weiterentwickelt. Die Ergebnisse unserer 2020 durchgeführten Stakeholderumfragen zu Nachhaltigkeit (siehe Kriterium 9) sind eingeflossen.  

Zudem basiert die Wesentlichkeitsanalyse auf intern durchgeführten Analysen zur kurz- und mittelfristigen Betroffenheit der Bank von Nachhaltigkeitsrisiken. Es handelt sich hierbei um qualitative Ersteinschätzungen auf der Grundlage von Bewertungen aus der Risikoinventur 2020 und Workshops zu regulatorischen Vorgaben (Sustainable Finance) mit den relevanten Fachbereichen und externen Experten. Die Bewertungen werden künftig durch eine ESG-Risikotreiberanalyse im Bereich Risikocontrolling gemäß den Erwartungen der Aufsicht, insbesondere des Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken der Europäischen Zentralbank, weiter detailliert und quantitativ validiert. Darauf aufbauend werden wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken der ESG-Dimensionen in den bestehenden Risikomanagementkreislauf sukzessive integriert.  

Das Nachhaltigkeitsrisikoprofil der apoBank stellt die Outside-In-Perspektive dar: Nachhaltigkeitsrisiken können negative Auswirkungen auf die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Bank haben und werden in den Dimensionen Umwelt (Environmental / E), Soziales (Social / S) und Unternehmensführung (Governance / G) betrachtet. Umweltrisiken werden unterteilt in physische (zum Beispiel Extremwetterereignisse) und transitorische Risiken (zum Beispiel Verteuerung von Rohstoffen). Es wird differenziert nach unmittelbaren Auswirkungen von ESG-Risikotreibern auf die Bank (unter anderem eigene Immobilien und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie der Vertrieb unserer Kernprodukte) und mittelbaren Auswirkungen über die Geschäftsaktivitäten (unter anderem Kredit-, Anlage und Einlagengeschäft). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich verändernde gesellschaftliche Erwartungen oder neue regulatorische Vorgaben negativ auf die Reputation der apoBank auswirken können.  

Die Inside-Out-Perspektive erfasst demgegenüber die Chancen und Risiken, die sich aus den Geschäftsaktivitäten der apoBank auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben. Dabei werden negative Effekte oder Auswirkungen, die nicht den Stakeholder-Erwartungen entsprechen, wiederum in der Outside-In-Perspektive als Reputationsrisiken berücksichtigt.  

Unmittelbare Betroffenheit / Auswirkungen
In der Outside-In-Perspektive ist die unmittelbare Betroffenheit der apoBank und die damit einhergehende Gefährdung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs über alle Dimensionen – E, S und G – überwiegend als gering einzustufen. Die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit sind in der Inside-Out-Perspektive ebenfalls insgesamt gering. In allen Dimensionen besteht grundsätzlich das Gefährdungspotenzial, gesellschaftlichen oder Stakeholder-Erwartungen nicht zu genügen. Auch wenn das Geschäftsmodell der apoBank nicht ressourcenintensiv ist und daher keine wesentliche Wechselwirkung zu den Aspekten der Nachhaltigkeit besteht, arbeiten wir im Handlungsfeld Ökologie daran, unseren Ressourcenverbrauch und CO2-Fußabdruck zu reduzieren (siehe Kriterien 1, 3 sowie 11-13). Dies entspricht unserem eigenen Anspruch und den Erwartungen unserer internen und externen Stakeholder.  
Für den Unternehmenserfolg der apoBank sind qualifizierte Mitarbeitende und somit die Attraktivität der Bank als Arbeitgeber wichtig. Im Handlungsfeld Gesellschaft und Soziales werden Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf Arbeitnehmerbelange ergriffen sowie Indikatoren und Zielwerte eingesetzt. Dadurch wird das Risiko reduziert, die Erwartungen der Gesellschaft oder der Mitarbeitenden nicht zu erfüllen (siehe Kriterien 1, 2, 8 sowie 14-16). Zudem beinhaltet dieses Handlungsfeld das soziale Engagement der apoBank und der apoBank-Stiftung (siehe Kriterium 18). Angesichts des Umfangs des Engagements im Vergleich zum Geschäftsvolumen sehen wir jedoch keine wesentliche Wechselwirkung mit den Aspekten der Nachhaltigkeit.  

Aufgrund der vielfältigen Vorschriften für Banken und Vermögensverwalter sowie kontinuierlicher externer und interner Prüfungen ist das Risiko bezüglich der Governance beispielsweise durch Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption sowie durch Gewährleistung des Datenschutzes grundsätzlich minimiert (siehe Kriterium 20).  

Mittelbare Betroffenheit / Auswirkungen
Als Genossenschaftsbank und Standesbank der Heilberufler vergibt die apoBank gemäß ihrem Anspruch „Wir ermöglichen Gesundheit“ Kredite zur Stärkung des deutschen Gesundheitsmarktes. Im Handlungsfeld Ökonomie beeinflussen wir dadurch insbesondere das 8. Ziel „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und das 3. Ziel „Gesundheit und Wohlergehen“ der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Inside-Out-Perspektive). Das Kreditgeschäft kann in der Outside-In-Perspektive in geringem Umfang in Form vereinzelter Kreditausfälle oder Wertminderungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken betroffen sein. Angesichts der hohen Stakeholderrelevanz und gegebenenfalls künftig umzusetzender regulatorischer Vorgaben prüfen wir derzeit, wie wir ESG-Aspekte in unseren Kreditvergabe- und Ratingprozessen berücksichtigen können.
 
Weitere Chancen aus diesem Handlungsfeld werden bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie erörtert (siehe Kriterien 1, 3 und 10 sowie unsere Ausschlusskriterien im Kundenkreditgeschäft ebenso in Kriterium 10).  

Für das Anlagegeschäft im Depot B (Anlage von Kundengeldern) besteht in der Outside-In-Perspektive allgemein eine Anfälligkeit gegenüber Risiken aus allen ESG-Dimensionen. Falls sich die entsprechenden Risiken materialisieren, sinkt voraussichtlich die Performance dieser Anlagen. Dies kann zu einer abnehmenden Reputation, Abzug des verwalteten Vermögens und somit zu geringeren Provisionserträgen führen. Eine gesamtwirtschaftliche Belastung aus ESG-Risiken kann sich ebenfalls auf die Nachfrage nach Anlageprodukten auswirken. ESG-Risiken im Depot A (Eigenanlagen der apoBank) sind insgesamt als gering zu werten. Grundsätzlich besteht im Anlagegeschäft (Depot B und Depot A) in der Inside-Out-Perspektive die Gefahr, dass angelegte Gelder Aktivitäten fördern, die sich negativ auf die Aspekte der Nachhaltigkeit auswirken. Aufgrund bestehender Investitions- und Prüfvorschriften sowie der Verwendung von Ausschlusslisten und der Diversifikation wird das Risiko bei der apoBank reduziert, kann jedoch insbesondere im Depot B nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Risiken, aber vor allem die Chancen werden beispielsweise durch die stetige Erweiterung des Angebots an explizit nachhaltigen Produkten im Handlungsfeld Ökonomie für das Anlagegeschäft verfolgt. Auch aus Stakeholdersicht kommt gemäß unserer Stakeholderbefragung und weiteren Dialogen diesem Handlungsfeld eine besondere Bedeutung zu (siehe Kriterien 1, 3, 9 und 10).  

Im Einlagengeschäft, bei der Refinanzierung sowie bei der Kontoführung und im Zahlungsverkehr bestehen in beiden Perspektiven grundsätzlich keine wesentlichen Wechselwirkungen zu Aspekten der Nachhaltigkeit.  

Alle bestehenden Handlungsfelder werden im Zusammenhang mit der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2021 überprüft. Dabei fließt insbesondere der zunehmende Erkenntnisgewinn der ESG-Risikotreiberanalyse des Fachbereichs Risikocontrolling mit ein. Die weiteren Entwicklungen, die sich aus den regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance unter anderem für das Risikocontrolling, die Anlageberatung und die Kreditgewährung für die Bank ergeben, werden aufeinander abgestimmt und berücksichtigt.


3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit bewertet, priorisiert und kontrolliert die Ziel- und Maßnahmenbeschreibungen, die an ihn berichtet werden. Neben dem bilateralen Austausch und den Berichten der Fachbereiche in den einzelnen Sitzungen des Arbeitskreises, findet eine Kontrolle durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten mittels  eines Soll-Ist-Vergleichs zu den geplanten Maßnahmen statt. Über den Entwicklungsstand der Maßnahmen informiert der Arbeitskreis Nachhaltigkeit über die jeweils zuständigen Fachbereiche den Gesamtvorstand. Für strategische Nachhaltigkeitsziele ist der Gesamtvorstand zugleich auch Beschluss- und Kontrollorgan. Da die apoBank derzeit nicht über eine explizite Nachhaltigkeitsstrategie verfügt, werden langfristige Ziele erst im Rahmen der Erarbeitung dieser Strategie im Jahr 2021 festgelegt.  

Die von uns definierten Handlungsfelder haben weiterhin Bestand:    
Zur operativen Umsetzung der Handlungsfelder wurden für das Jahr 2020 folgende Ziele gesetzt:  
  1. Prüfung der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie: Dieses Ziel haben wir erreicht. Die Prüfung hat ergeben, dass wir den Reifegrad erreicht haben, um im Jahr 2021 eine explizite Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten und in unserer künftigen Geschäfts- und Risikostrategie einzuarbeiten (siehe Kriterium 1).
  2. Verankerung von Aspekten der Nachhaltigkeit neben der Wirtschaftlichkeit in den Einkaufsrichtlinien für Fremdanbieter ab einem Auftragsvolumen von mehr als 250 TEUR, insbesondere der Menschenrechte: Dieses Ziel wurde erreicht (siehe Kriterium 4).
  3. Evaluierung der wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit: Dieses Ziel wurde erreicht. Wir haben im Jahr 2020 Stakeholderumfragen unter Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitenden durchgeführt (siehe Kriterium 2, 6 und 9).
  4. Überprüfung, ob das Kriterium Nachhaltigkeit bei der Entwicklung neuer Produkte berücksichtigt werden kann (Ziel 2019): Dieses Ziel einer bankweiten Prüfung wurde aufgrund der IT-Migration auf ein neues Kernbankensystem noch nicht erreicht und wird 2021 weiterverfolgt. Allerdings werden im Produkteinführungsprozess im Asset Management Nachhaltigkeitsaspekte beachtet (siehe Kriterium 10).
  5. Reduktion unseres CO2-Fußabdrucks durch verschiedene Maßnahmen: Dieses Ziel haben wir 2020 mit einer Reduktion um rund 39 % gegenüber Vorjahr deutlicher erreicht als erwartet. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier über unsere betriebsökologischen Maßnahmen hinaus die Auswirkungen und Maßnahmen der Covid-19-Pandemie einfließen (siehe Kriterien 11-13).

Die Bank priorisiert für 2021 folgende Ziele:
  1. Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und Überprüfung der bestehenden Handlungsfelder.
  2. Entwicklung einer neuen Organisationsstruktur für Nachhaltigkeit, da für eine weiterführende und effiziente Maßnahmenverfolgung insbesondere sowohl die strategischen Vorgaben als auch die Festlegung von Verantwortlichkeiten essenziell sind.
  3. Nachhaltigkeit stärker in die Produkt- und Dienstleistungspalette integrieren: vollständige Umstellung einer vermögensverwaltenden Dienstleistung (Vermögensverwaltung „apoVV SMART") auf Produkte mit expliziter Nachhaltigkeitsintegration.
  4. Verzahnung aller Entwicklungen und Maßnahmen, die sich aus den regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance ergeben.
 
Mittelfristig hat sich die Bank folgende Ziele gesetzt:  
  1. Bis 2022 eine Senkung des CO2-Verbrauchs um 10 % zum Basisjahr 2017. Dieses Ziel haben wir in diesem Jahr mit einer Senkung um rund 32 % gegenüber dem Basisjahr unter Pandemie-Bedingungen bereits übertroffen (2017 Gesamtemissionen: 8.434 Tonnen CO2; 2020 Gesamtemissionen: 5.711 Tonnen CO2), behalten es aber weiter im Blick (Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle der Ziele sowie Methodiken zur Berechnung siehe Kriterien 1 und 11-13).
  2. Bis zum 30.6.2022 eine Frauenquote auf der ersten Führungsebene von 20 % und auf der zweiten Führungsebene von 25 % (Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle der Ziele siehe Kriterien 1 und 15-16).
  3. Bis 2025 soll die Mitarbeiteridentifikation, der so genannte Organisational-Commitment-Index (OCI), jedes Jahr mindestens den Index-Wert 70 erreichen. Dieser Wert wurde für den nächsten Strategiehorizont bis 2025 von 75 auf 70 gesenkt (Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle der Ziele siehe Kriterien 1 und 14-16).
  4. Bis spätestens 2025 wird die apoBank alle in der Beratung eingesetzten Wertpapierprodukte vollständig dem apoBank-Nachhaltigkeitsmindeststandard unterworfen haben (Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle der Ziele siehe Kriterien 1 und 10).

Die Nachhaltigkeitsziele der apoBank setzen die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen in Teilen um (siehe Kriterium 1). Eine direkte Verknüpfung der einzelnen Nachhaltigkeitsziele mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen erfolgt nicht.


4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Die Wertschöpfungskette der apoBank besteht aus der Steuerung der Bank, der Entwicklung und Erstellung von Produkten und Dienstleistungen (Produktion) sowie dem Marketing und Vertrieb. Die apoBank erstellt und vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen im Wesentlichen selbst, bindet nach Bedarf aber auch Produkte und Dienstleistungen von Partnern ein.

Bei der Geschäftstätigkeit der Bank wirken die Aspekte Umwelt-, Sozial- und Mitarbeiterbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption auf die Wertschöpfung ein. Um diese Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit in die Steuerung der Bank zu integrieren, hat die apoBank diverse Maßnahmen ergriffen.

Kern unseres Geschäftsmodells ist es, Heilberufler wirtschaftlich zu unterstützen und sie dadurch in ihrer Berufsausübung zu fördern. Kern unserer Wertschöpfungskette ist dabei die Hereinnahme von Kundeneinlagen auf der einen Seite und das Herausreichen von Finanzierungen auf der anderen Seite. Die nachhaltige Sicherung der uns anvertrauten Einlagen ist dabei von entscheidender Bedeutung. In der Geschäfts- und Risikostrategie sind Ausschlusskriterien für Kundenkredite und Immobilienspekulationen festgelegt (siehe Kriterium 10).  

Des Weiteren verzichten wir auf Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe. Wir wollen damit das Risiko von spekulativen Preisentwicklungen bei Lebensmitteln nicht befördern, die wiederum Hungerkrisen auslösen könnten. Dies betrifft sowohl die Eigenanlagen der Bank als auch die Produkte, die wir unseren Kunden empfehlen (siehe Kriterium 10).  

Bei der Auswahl der wichtigsten Dienstleistungspartner im Wertpapierbereich legt die apoBank Wert darauf, dass diese Partner ebenso wie die apoBank selbst in Anlehnung an die Prinzipien des Global Compact der UN die Menschenrechte achten (siehe Kriterium 17).  

Schritte für einen systematischen Prozess zur Kontrolle der Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sind 2020 insbesondere durch den Bezug von Nachhaltigkeitsdaten gemacht worden. Für die Produktauswahl bei Wertpapierdienstleistungen im Depot B ist als Ausschlusskriterium „Kontroverse Waffen und Direktinvestitionen in Agrarrohstoffe, die zu Preisspekulationen beitragen“ festgelegt (siehe Kriterium 10).  

Zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung weiterer Straftaten verfügt die Bank über ein umfangreiches Compliance-Instrumentarium von Maßnahmen, Standards und Prozessen, insbesondere ein System zur internen und externen Meldung von rechtswidrigem Verhalten (siehe Kriterien 19-20).  

In der überarbeiteten Einkaufsrichtlinie werden seit Oktober 2020 bei neuen Fremdanbietern mit einem Auftragsvolumen von mehr als 250 TEUR insbesondere die Berücksichtigung der Aspekte Arbeitnehmer- und Umweltbelange sowie Menschenrechte geprüft und sofern sinnvoll in den Verträgen berücksichtigt (siehe Kriterium 3). Dabei ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit jedoch als gleichrangig anzusehen (siehe Leistungsindikator GRI SRS-414-2).  

Die apoBank konzipiert und steuert Marketingunterlagen, wie Anzeigen, Flyer und Broschüren, selbst. Für diese Marketingprodukte gilt die interne Leitlinie „digital first“, um den Papierverbrauch schrittweise zu senken und somit den CO2-Fußabdruck der Bank zu reduzieren. Zudem gilt bei Werbeartikeln und Präsenten die Maßgabe, sukzessive bisher eingesetzte Produkte durch nachhaltig hergestellte und verpackte Produkte zu ersetzen.  

Im Vertrieb bedient sich die apoBank neben den eigenen Vertriebskanälen auch gebundener und ungebundener Vertriebspartner. Ein direkter Prozess für Vertriebspartner ist mit Blick auf Kriterien der Nachhaltigkeit noch nicht etabliert. Da es sich nicht um Mitarbeitende der apoBank handelt, sind unsere Kontrollmöglichkeiten stark eingeschränkt. Um Reputationsrisiken und Interessenkonflikte dennoch zu vermeiden, ist bei allen Vereinbarungen mit Vertriebsunternehmen der „Verhaltenskodex-Vertriebspartnergeschäft“ Bestandteil des Kooperationsvertrags, unabhängig davon, ob es sich um gebundene oder ungebundene Vermittler handelt. Die Bank legt in diesem Kodex insbesondere Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitnehmerbelangen sowie die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Laut Verhaltenskodex werden identifizierte Probleme mit dem Vertragspartner besprochen und gemeinsam Lösungen gesucht. Bei wesentlicher oder anhaltender Missachtung der im Kodex genannten Standards beendet die Bank die Geschäftsbeziehung mit dem Vertriebspartner.

Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit thematisiert regelmäßig, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden können, um Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette stärker zu verankern. Entwicklungen zum Lieferkettengesetz werden aufmerksam verfolgt.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 1 bis 4