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Kreissparkasse Heilbronn

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Kreissparkasse Heilbronn Logo

Unternehmenswebsite www.sparkasse-heilbronn.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2021

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Kreissparkasse Heilbronn
Bereich Unternehmenskommunikation und Vorstandsstab

Heike Ott

Am Wollhaus 14
74072 Heilbronn
Deutschland

0800/1620500
info@ksk-hn.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Kreissparkasse Heilbronn ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Heilbronn. Sie betreibt grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte, soweit es das Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Kreissparkasse vorsehen. Die Kreissparkasse Heilbronn bietet, zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe, Finanzdienstleistungsprodukte für private und gewerbliche Kunden an. Träger der Kreissparkasse sind der Landkreis Heilbronn sowie die Städte und Gemeinden Eppingen, Gemmingen, Heilbronn, Ittlingen und Kirchardt.  

Als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen verfolgt die Kreissparkasse das Ziel, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen, auch in der Fläche, sicherzustellen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhalten wir 99 Filialen (davon 61 Selbstbedienungs-Filialen) in unserem Geschäftsgebiet und beschäftigen insgesamt 1.552 Mitarbeiter. Gemessen an der Bilanzsumme, ist die Kreissparkasse Heilbronn eine der großen Sparkassen in Baden-Württemberg.

Ergänzende Anmerkungen:

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen – vor allem von großen börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen – verabschiedet (CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist auf Lageberichte ab dem Geschäftsjahr 2017 anwendbar. 
 
Die Kreissparkasse Heilbronn folgt der Empfehlung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und nutzt zur Berichterstattung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Der DNK ist ein international anwendungsfähiger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat den DNK 2011 nach einem vorgelagerten, umfassenden Stakeholderprozess beschlossen.