Berliner Verkehrsbetriebe AöR
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Berliner Verkehrsbetriebe AöR |
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Unternehmenswebsite | www.BVG.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 5.000 - 50.000 | |
Berichtsjahr | 2018 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Nein | |
Kontakt |
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Abteilung Unternehmensentwicklung / V-UE1 (IPLZ 10100) Hr. Polenz Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin Deutschland +49 30 256 292822 Nachhaltigkeit@BVG.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurden 1929 gegründet und sind Deutschlands größter kommunaler Mobilitätsdienstleister. Die Kernaufgaben des in hundertprozentigem Eigentum des Landes Berlin befindlichen Unternehmens bestehen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, dem Betreiben von Fährverbindungen und dem Unterhalt bzw. Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
Mit rund 14.600 Mitarbeiter im BVG-Konzern und mehr als einer Milliarde Fahrgäste im Jahr 2018 ist die BVG der starke Partner des Landes Berlin, um in einer wachsenden Metropole nachhaltige Mobilität zuverlässig, umweltfreundlich und kostengünstig zu realisieren.
Die BVG hält über die BVG-Beteiligungsholding GmbH & Co. KG u.a. die hundertprozentigen Beteiligungen
- am Tochterunternehmen BT Berlin Transport GmbH, das im Auftrag der BVG ebenfalls Fahrleistungen in Berlin erbringt,
- an der IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH sowie
- an der URBANIS GmbH, deren Kerngeschäft in der Vermietung von Verkaufseinrichtungen auf U-Bahnhöfen besteht.
Gemäß dem 2008 mit dem Land Berlin geschlossenen Verkehrsvertrag erbringt die BVG bis zum Jahr 2020 zu 100 % die Verkehrsdienstleistungen der Verkehrsträger U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus. Es ist vorgesehen, in einem nächsten Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 hieran anzuschließen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der DNK-Erklärung auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Sofern die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.