DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH |
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Unternehmenswebsite | http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/ | |
Anzahl Mitarbeiter | 5.000 - 50.000 | |
Berichtsjahr | 2014 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI 4 | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Keine Angaben | |
Kontakt |
Vorsitzender der Geschäftsführung
Arndt Schoenemann Am DFS - Campus 10 63225 Langen Deutschland |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz im hessischen Langen ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Sie ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Das Unternehmen wurde im Januar 1993 gegründet und löste damit die überörtliche militärische Flugsicherung (üMilFS) und die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) als Instanz der Kontrolle des zivilen und militärischen Flugverkehrs in Deutschland ab. Dafür hatte der Deutsche Bundestag das Grundgesetz sowie das Luftverkehrsgesetz geändert.
Im Auftrag des Bundes nimmt die DFS die Flugsicherungsaufgaben wahr, wie sie im Luftverkehrsgesetz (§27c Absatz 2) aufgeführt sind. Die Aufwendungen hierfür werden über Einnahmen gedeckt: in Form von Gebühren, Erstattungen und sonstigen Einnahmen. Nutzen beispielsweise Fluggesellschaften die Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung beim Starten und Landen an deutschen Verkehrsflughäfen, werden ihnen An- und Abfluggebühren in Rechnung gestellt. Nehmen sie die Navigationsdienste und -einrichtungen auf der Strecke in Anspruch, entstehen ihnen Streckengebühren.
Zivile und militärische Fluglotsen arbeiten in Deutschland gemeinsam unter einem Dach. Seit 1993 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen.
Insgesamt ist die DFS bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten, wobei die Flugsicherung in den Towern und Kontrollzentralen zum Kerngeschäft gehört.
Im Auftrag des Bundes nimmt die DFS die Flugsicherungsaufgaben wahr, wie sie im Luftverkehrsgesetz (§27c Absatz 2) aufgeführt sind. Die Aufwendungen hierfür werden über Einnahmen gedeckt: in Form von Gebühren, Erstattungen und sonstigen Einnahmen. Nutzen beispielsweise Fluggesellschaften die Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung beim Starten und Landen an deutschen Verkehrsflughäfen, werden ihnen An- und Abfluggebühren in Rechnung gestellt. Nehmen sie die Navigationsdienste und -einrichtungen auf der Strecke in Anspruch, entstehen ihnen Streckengebühren.
Zivile und militärische Fluglotsen arbeiten in Deutschland gemeinsam unter einem Dach. Seit 1993 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen.
Insgesamt ist die DFS bundesweit an 16 internationalen Flughäfen und über die Tochterfirma The Tower Company an neun Regionalflughäfen vertreten, wobei die Flugsicherung in den Towern und Kontrollzentralen zum Kerngeschäft gehört.