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Kreissparkasse Heinsberg

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Kreissparkasse Heinsberg Logo

Berichtsjahr 2017

Leistungsindikatoren-Set GRI 4    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Ellen Emonts


02451 600
info@kskhs.de

Dr.-Eberle-Platz 1
41812 Erkelenz
Deutschland

02451 600
info@kskhs.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Geschäftsmodell
Die Kreissparkasse Heinsberg ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Ihre Vorgängerinstitute wurden von den Kommunen vor fast 120 Jahren errichtet, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt und prägt unser gesamtes Geschäftsmodell: Wir handeln in erster Linie gemeinwohlorientiert. Unser Augenmerk liegt nicht auf der Gewinnmaximierung.

Die Einlagen unserer Kunden verwenden wir weitestgehend zur Refinanzierung von Krediten an Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und vergeben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Auch Produkte mit ökologischem und sozialem Nutzen bieten wir unseren Kunden an. Unsere Geschäftspolitik ist verantwortungsvoll und risikobewusst. Wir kennen unsere Kunden persönlich und betreuen sie langfristig.

Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen oder im Interesse unserer Kunden bei Förderbanken. Investitionen fördern wir mit Maß und Weitblick.

Wesentliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen mit Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit
Die deutsche Wirtschaft wuchs im Jahr 2017 noch stärker als in den beiden vorangegangenen Jahren. Positive Wachstumsimpulse kamen vor allem von den privaten Konsumausgaben.

Der langanhaltend positive Trend auf dem deutschen Arbeitsmarkt setzte sich auch im vergangenen Jahr fort. Die bereits im Jahresverlauf 2016 erkennbare Trendwende bei der allgemeinen Preisentwicklung hat sich im vergangenen Jahr bestätigt.

Im Kreis Heinsberg sahen die Konjunkturumfragen der Industrie- und Handelskammer Aachen sowohl die gesamte Region als auch den Kreis Heinsberg weiter von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Während die Unternehmen vermehrt investieren, um Kapazitäten zu erweitern, bremst der Mangel an qualifiziertem Personal allerdings zunehmend aus. Bei den Insolvenzen meldete das Land NRW für das dritte Quartal 2017 einen Rückgang um landesweit insgesamt 6,0 Prozent im Vorjahresvergleich.

Die kreditwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalteten sich wie folgt: Der Hauptrefinanzierungszins der EZB verharrte im Jahr 2017 unverändert bei 0,0 Prozent. Im März 2016 wurde der 'Nullzins' mit negativen Zinsen von 0,4 Prozent für Kreditinstitute, die überschüssige Liquidität bei der Zentralbank unterhalten, eingeführt.

Der Baseler Ausschuss konnte Ende 2017 eine Einigung zu 'Basel IV', den internationalen Kapitalanforderungen für Kreditinstitute erreichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) betonte, dass diese Einigung nicht zu Lasten der Wirtschaft in Europa gehen darf, sondern Besonderheiten des deutschen und des europäischen Kreditmarktes berücksichtigen muss. Mit der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) traten zum Jahresbeginn 2018 Regelungen in Kraft, die die Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte verbessern sollen. Die 'Zweite Zahlungsdiensterichtlinie' (PSD 2) trat am 13. Januar 2018 in Kraft. Damit werden Verbraucherschutz und Rechtssicherheit verbessert und der Zahlungs­verkehrsmarkt modernisiert.

Ergänzende Anmerkungen:

Billigung durch den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg.