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Berliner Stadtreinigung AöR

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Berliner Stadtreinigung AöR Logo

Unternehmenswebsite www.bsr.de

Anzahl Mitarbeiter 5.000 - 50.000

Berichtsjahr 2020

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Nein

Kontakt
Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Anstalt des öffentlichen Rechts

Nachhaltigkeitsbeauftragter
Dr. Markus Spitznagel

Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
Deutschland

+49 (0) 30 - 7592 - 4900
+49 (0) 30 - 7592 - 2262
Nachhaltigkeit@BSR.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Berliner Stadtreinigung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist nach dem Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) insbesondere für folgende hoheitliche Aufgaben zuständig:
  • Abfallentsorgung für Berlin gemäß § 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin
  • Straßenreinigung und Winterdienst für Berlin
  • die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit
  • Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die insbesondere der Sauberhaltung des Stadtgebietes sowie der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen.
Die hoheitlichen Leistungen finanziert die BSR gemäß BerlBG über Tarifentgelte und eine anteilige Kostenerstattung des Landes Berlin in der Reinigung.

Im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft und des Umweltschutzes können daneben weitere Geschäfte und Tätigkeiten aller Art übernommen werden. Das gewerbliche Geschäft ist darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen und damit einen Ergebnisbeitrag für das Land Berlin zu leisten. Weiterhin dient das gewerbliche Geschäft der Verlängerung der Wertschöpfungstiefe sowie der Erschließung neuer Geschäftsfelder. Die aktuellen Schwerpunkte liegen dabei auf der Sammlung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle, insbesondere von Gewerbeabfall, Papier, Glas, Speiseresten sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten, der Bodenreinigung, der Vermarktung von Gebrauchtwaren und der Förderung von Re-Use-Maßnahmen.

Im Dezember 2015 schloss die BSR mit dem Land Berlin einen Unternehmensvertrag (Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2030) ab. Der Unternehmensvertrag dient der Fortentwicklung der BSR als kommunales Vorzeigeunternehmen. Ein Festhalten an den hoheitlichen Aufgaben in der Abfallentsorgung und der Stadtreinigung sowie an der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts gibt Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristige Perspektive für die Tätigkeit der BSR und ihrer Beschäftigten. Sie soll zugleich eine hohe Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Berlins bei im bundesweiten Vergleich niedrigen Tarifen gewährleisten. Zudem werden Perspektiven der BSR für neue Aufgabenstellungen entwickelt und die Ausprägung der Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung für das Land Berlin festgehalten.

In der Zusatzerklärung zum Unternehmensvertrag verständigten sich die Vertragsparteien darauf, dass die BSR im Hinblick auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtsauberkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 5 BerlBG unter anderem die Reinigung von Parkanlagen und stark frequentierten Bereichen in Forstgebieten übernimmt. Mit Wirkung zum 21. Juni 2020 wurde die gesetzliche Grundlage zur Übertragung der Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Stadtsauberkeit auf die BSR geschaffen. Die von den BSR in den Berliner Bezirken zu reinigenden Flächen wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch Verordnung vom 18. Dezember 2020 festgelegt.

Der Jahresüberschuss 2020 beträgt 27.042 TEUR gegenüber 36.948 TEUR im Vorjahr. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr stiegen auf 615.856 TEUR gegenüber 605.180 TEUR im Vorjahr. Weitere Details zu den Geschäftsergebnissen und zur wirtschaftlichen Lage sind im
Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht.