Berliner Stadtreinigung AöR
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Berliner Stadtreinigung AöR |
|
Unternehmenswebsite | www.bsr.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 5.000 - 50.000 | |
Berichtsjahr | 2018 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Nein | |
Kontakt |
Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Anstalt des öffentlichen Rechts Nachhaltigkeitsbeauftragter Dr. Markus Spitznagel Ringbahnstr. 96 12103 Berlin Deutschland +49 (0) 30 - 7592 - 4900 +49 (0) 30 - 7592 - 2262 Nachhaltigkeit@BSR.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Berliner Stadtreinigung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist nach dem Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) insbesondere für folgende hoheitliche Aufgaben zuständig:
Im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft und des Umweltschutzes können daneben weitere Geschäfte und Tätigkeiten aller Art übernommen werden. Die hoheitlichen Leistungen finanziert die BSR gemäß BerlBG über Tarifentgelte und eine anteilige Kostenerstattung des Landes Berlin in der Reinigung.
Im Dezember 2015 schloss die BSR mit dem Land Berlin einen neuen Unternehmensvertrag (Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2030) ab. Der Unternehmensvertrag dient der Fortentwicklung der BSR als kommunales Vorzeigeunternehmen. Ein Festhalten an den hoheitlichen Aufgaben in der Abfallentsorgung und der Stadtreinigung sowie an der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts gibt Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristige Perspektive für die Tätigkeit der BSR und ihrer Beschäftigten. Sie soll zugleich eine hohe Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Berlins bei im bundesweiten Vergleich niedrigen Tarifen gewährleisten. Zudem werden Perspektiven der BSR für neue Aufgabenstellungen entwickelt und die Ausprägung der Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung für das Land Berlin festgehalten.
In der Zusatzerklärung zum Unternehmensvertrag verständigten sich die Vertragsparteien darauf, dass die BSR im Hinblick auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtsauberkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BerlBG u. a. die Reinigung von Parkanlagen sowie eines Forstgebietes übernehmen. Das entsprechende Pilotprojekt zur Reinigung von zwölf Parkanlagen in zehn Bezirken Berlins durch die BSR startete am 1. Juni 2016 und hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Das Pilotprojekt zur Reinigung eines Forstgebietes startete bereits im Juli 2015. In Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern zur Weiterführung der Pilotprojekte wurde ab Juni 2018 die Erweiterung um 34 Parkanlagen und zwei Forstreviere vereinbart, die mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 ebenfalls von den BSR gereinigt werden.
Der Jahresüberschuss 2018 beträgt 48.594 TEUR gegenüber 32.495 TEUR im Vorjahr. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr stiegen insgesamt um 1,5% bzw. 8.139 TEUR auf 562.865 TEUR. Die höheren Umsätze resultieren aus den um 1,8% bzw. 5.129 TEUR gestiegenen Erlösen der Abfalleinsammlung sowie der um 14,1% bzw. 2.761 TEUR gestiegenen Erlösen aus dem Verkauf von Wertstoffen.
Weitere Details zu den Geschäftsergebnissen und zur wirtschaftlichen Lage sind im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht.
- Abfallentsorgung für Berlin gemäß § 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin,
- Straßenreinigung und Winterdienst für Berlin sowie
- Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die insbesondere der Sauberhaltung des Stadtgebietes sowie der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dienen.
Im Rahmen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft und des Umweltschutzes können daneben weitere Geschäfte und Tätigkeiten aller Art übernommen werden. Die hoheitlichen Leistungen finanziert die BSR gemäß BerlBG über Tarifentgelte und eine anteilige Kostenerstattung des Landes Berlin in der Reinigung.
Im Dezember 2015 schloss die BSR mit dem Land Berlin einen neuen Unternehmensvertrag (Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2030) ab. Der Unternehmensvertrag dient der Fortentwicklung der BSR als kommunales Vorzeigeunternehmen. Ein Festhalten an den hoheitlichen Aufgaben in der Abfallentsorgung und der Stadtreinigung sowie an der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts gibt Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristige Perspektive für die Tätigkeit der BSR und ihrer Beschäftigten. Sie soll zugleich eine hohe Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Berlins bei im bundesweiten Vergleich niedrigen Tarifen gewährleisten. Zudem werden Perspektiven der BSR für neue Aufgabenstellungen entwickelt und die Ausprägung der Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung für das Land Berlin festgehalten.
In der Zusatzerklärung zum Unternehmensvertrag verständigten sich die Vertragsparteien darauf, dass die BSR im Hinblick auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtsauberkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BerlBG u. a. die Reinigung von Parkanlagen sowie eines Forstgebietes übernehmen. Das entsprechende Pilotprojekt zur Reinigung von zwölf Parkanlagen in zehn Bezirken Berlins durch die BSR startete am 1. Juni 2016 und hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Das Pilotprojekt zur Reinigung eines Forstgebietes startete bereits im Juli 2015. In Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern zur Weiterführung der Pilotprojekte wurde ab Juni 2018 die Erweiterung um 34 Parkanlagen und zwei Forstreviere vereinbart, die mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 ebenfalls von den BSR gereinigt werden.
Der Jahresüberschuss 2018 beträgt 48.594 TEUR gegenüber 32.495 TEUR im Vorjahr. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr stiegen insgesamt um 1,5% bzw. 8.139 TEUR auf 562.865 TEUR. Die höheren Umsätze resultieren aus den um 1,8% bzw. 5.129 TEUR gestiegenen Erlösen der Abfalleinsammlung sowie der um 14,1% bzw. 2.761 TEUR gestiegenen Erlösen aus dem Verkauf von Wertstoffen.
Weitere Details zu den Geschäftsergebnissen und zur wirtschaftlichen Lage sind im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht.
Ergänzende Anmerkungen:
keine