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DekaBank Deutsche Girozentrale

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname DekaBank Deutsche Girozentrale Logo

Unternehmenswebsite www.dekabank.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2022

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
DekaBank Deutsche Girozentrale

Klaus-Andreas Finger

Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 - 7147- 2118
Klaus-Andreas.Finger@deka.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die DekaBank Deutsche Girozentrale (im Folgenden: DekaBank) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie bildet zusammen mit ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften die Deka-Gruppe. Die DekaBank befindet sich vollständig im Besitz der deutschen Sparkassen.
Als Wertpapierhaus der Sparkassen unterstützt die DekaBank die Sparkassen und deren Kunden entlang des gesamten wertpapierbezogenen Investment- und Beratungsprozesses. Darüber hinaus bietet sie den Sparkassen ebenso wie institutionellen Kunden außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ein umfassendes Beratungs- und Lösungsspektrum für die Anlage, die Liquiditäts- und Risikosteuerung sowie die Refinanzierung an.

Ergänzende Anmerkungen:

Die DekaBank hat die AGIMUS GmbH Umweltgutachterorganisation und Beratungsgesellschaft mit der externen inhaltlichen Überprüfung des gemeinsamen gesonderten nichtfinanziellen Berichts (Nachhaltigkeitsbericht 2022) der DekaBank Deutsche Girozentrale und der Deka-Gruppe beauftragt. Der gemeinsame gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde durch die unabhängigen Sachverständigen Dr. Ralf Utermöhlen und Dr. Julia Norden im Februar 2023 geprüft.

Unsere Aufgabe ist es, die Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht auf Nachvollziehbarkeit sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit nach den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), des HGB, der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) sowie des Rahmenwerkes der Global Reporting Initiative (GRI Standards) und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu prüfen. Darüber hinaus wurden wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse unserer umweltgutachterlichen Prüfung, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Umweltmanagements und der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszusprechen.

(S. 112 NHB 2022)