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DekaBank Deutsche Girozentrale

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname DekaBank Deutsche Girozentrale Logo

Unternehmenswebsite www.dekabank.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2019

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
DekaBank Deutsche Girozentrale

Klaus-Andreas Finger

Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 - 7147- 2118
Klaus-Andreas.Finger@deka.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die DekaBank Deutsche Girozentrale (im Folgenden: Deka-Bank) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Die DekaBank bildet zusammen mit ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften die Deka-Gruppe. Die DekaBank befindet sich vollständig im Besitz der deutschen Sparkassen. 

Die Deka-Gruppe ist das Wertpapierhaus der Sparkassen. Über die Aktivitäten im Asset Management und im Bankgeschäft ist sie ein Dienstleister für die Anlage, Verwaltung und Bewirtschaftung von Vermögen und unterstützt die Sparkassen und deren Kunden entlang des gesamten wertpapierbezogenen Investment- und Beratungsprozesses. Darüber hinaus bietet sie den Sparkassen ebenso wie institutionellen Kunden außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ein umfassendes Beratungs- und Lösungsspektrum für die Anlage, die Liquiditäts- und Risikosteuerung sowie die Refinanzierung an.

Nachhaltigkeitsbericht 2019 S.6


Ergänzende Anmerkungen:

Die DekaBank hat die AGIMUS GmbH Umweltgutachterorganisation und Beratungsgesellschaft mit der externen inhaltlichen Überprüfung des gemeinsam gesonderten nichtfinanziellen Berichts (Nachhaltigkeitsbericht 2019) der DekaBank Deutsche Girozentrale und der Deka- Gruppe beauftragt. Der gemeinsam gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde durch die unabhängigen Sachverständigen Dr. Ralf Utermöhlen und Dr. Julia Norden im Januar 2020 geprüft.

Unsere Aufgabe ist es, die Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht auf Nachvollziehbarkeit sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit nach den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), des HGB sowie des Rahmenwerkes der Global Reporting Initiative (GRI Standards) zu prüfen. Darüber hinaus wurden wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse unserer umweltgutachterlichen Prüfung, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Umweltmanagements und der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszusprechen.
Nachhaltigkeitsbericht 2019 S.62