NBank
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | NBank | |
Unternehmenswebsite | https://www.nbank.de/ | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2023 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | CSR-RUG berichtspflichtig, aber nicht i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Alexandra Oboda
Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Deutschland 0511 30031-8137 0511 30031-118137 alexandra.oboda@nbank.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Als Förderbank für Niedersachsen unterstützt die Investitions- und Förderbank Niedersachsens (kurz: NBank) das Land bei seinen wirtschafts- und strukturpolitischen Aufgaben. Die NBank steht für kompetente Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung. Ihre Zielgruppe sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und andere Institutionen. Diese fördert die NBank mit Beteiligungen sowie der Gewährung von Krediten, Zuschüssen und Beratungsleistungen.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NBank in folgenden Bereichen tätig:
Die der NBank übertragenen Aufgaben liegen im öffentlichen Interesse. Leitlinien und die grundsätzliche Ausrichtung des Förderangebots sind in der Förderpolitik des Landes Niedersachsen begründet. Die NBank beachtet strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankverfahren. Die Geschäfte der NBank fokussieren sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die sogenannte Verständigung II definiert. Hierbei handelt es sich um eine Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2002: Beide Seiten haben sich auf Sonderregelungen für die rechtlich selbstständigen Förderbanken mit wettbewerbsneutralem Struktur- und Fördergeschäft geeinigt. Das Ziel: Förderbanken sollen optimale Refinanzierungsbedingungen nutzen können. Diese Vorteile in der Refinanzierung dürfen dann ausschließlich für Aufgaben der Wirtschafts- und Strukturförderung eingesetzt werden.
Die Entwicklung konkreter Förderangebote erfolgt in Vereinbarung mit den jeweiligen Fachministerien oder den weiteren Trägern öffentlicher Verwaltung. Dabei steht die unentgeltliche Bereitstellung monetärer und nichtmonetärer Ressourcen in Form konkreter Leistungen im Fokus.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NBank in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur und Wirtschaft
- Staatliche soziale Wohnraumförderung
- Bereitstellung von Risikokapital
- Bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden
- Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
- Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen
- Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art
- Existenzgründung und Start-up-Förderung
Die der NBank übertragenen Aufgaben liegen im öffentlichen Interesse. Leitlinien und die grundsätzliche Ausrichtung des Förderangebots sind in der Förderpolitik des Landes Niedersachsen begründet. Die NBank beachtet strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankverfahren. Die Geschäfte der NBank fokussieren sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die sogenannte Verständigung II definiert. Hierbei handelt es sich um eine Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2002: Beide Seiten haben sich auf Sonderregelungen für die rechtlich selbstständigen Förderbanken mit wettbewerbsneutralem Struktur- und Fördergeschäft geeinigt. Das Ziel: Förderbanken sollen optimale Refinanzierungsbedingungen nutzen können. Diese Vorteile in der Refinanzierung dürfen dann ausschließlich für Aufgaben der Wirtschafts- und Strukturförderung eingesetzt werden.
Die Entwicklung konkreter Förderangebote erfolgt in Vereinbarung mit den jeweiligen Fachministerien oder den weiteren Trägern öffentlicher Verwaltung. Dabei steht die unentgeltliche Bereitstellung monetärer und nichtmonetärer Ressourcen in Form konkreter Leistungen im Fokus.