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Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Logo

Unternehmenswebsite https://www.sab.sachsen.de/

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2023

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja, aber Erklärung nicht iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig, aber nicht i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Sebastian Kaden

Gerberstr. 5
04105 Leipzig
Deutschland

+49 (0) 341 70292 4084
nachhaltigkeit@sab.sachsen.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) - ist die Förderbank des Freistaates Sachsen (Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts). Ihre Aufgabe ist durch das „Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG)“ definiert.

Die Geschäftstätigkeit und der Geschäftsumfang der SAB sind wesentlich von der Übertragung von Förderaufgaben des Freistaat Sachsens abhängig. Zur Durchführung ihrer Aufgaben vergibt sie Zuschüsse und Darlehen, übernimmt Bürgschaften und geht Beteiligungen ein. Die SAB konzentriert ihr Geschäftstätigkeiten grundsätzlich auf Sachsen oder auf Vorhaben mit einem Bezug zu Sachsen. Kundinnen und Kunden sind vorwiegend Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine.

Die Ziele der SAB sind in der Geschäftsstrategie und, hiervon abgeleitet, in der Risiko-, der Nachhaltigkeits- sowie der IT-Strategie festgehalten.

Als Förderbank übernimmt die SAB Verantwortung für die langfristige, erfolgreiche Entwicklung und Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im Freistaat Sachsen. Im Rahmen ihres Förderauftrags ist die SAB vorrangig in den nachfolgenden fünf Förderbereichen tätig:
  • Wohnungsbau einschließlich Soziale Wohnraumförderung, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wohnungswirtschaft und Eigentumsförderung,
  • Wirtschaft insbesondere Mittelstandsförderung, Ansiedlung von Unternehmen, Technologie- und Innnovationsfinanzierung einschließlich Bereitstellung von Risikokapital,
  • Infrastruktur und Kommunales mit Fokus Städtebau, Infrastrukturmaßnahmen und Entwicklung strukturschwacher Gebiete,
  • Umwelt- und Landwirtschaft einschließlich Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Förderung des ländlichen Raums als auch
  • Bildung und Soziales mit Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Familie, Familie, Gleichstellung sowie Sport.
Aktuell unterstützt die SAB in den Förderbereichen überwiegend durch das Angebot von Zuschussprogrammen, welche von den sächsischen Staatsministerien in Auftrag gegeben wird. Dies umfasst mehr als zwei Drittel des Fördervolumens. Das Kreditgeschäft der Förderbank ist demzufolge das zweitstärkste Geschäftsfeld. Eine untergeordnete Rolle nimmt das Beteiligungsgeschäft ein. Zukünftig wird das Kreditgeschäft, aber auch das Beteiligungsgeschäft, mit Blick auf geringere Haushaltsmittel in den Fokus rücken. Das hat zur Folge, dass das Kreditgeschäft auf mittelfristiger Perspektive stark wachsen wird.

Weitere Informationen zur SAB können im Geschäftsbericht abgerufen werden.

Ergänzende Anmerkungen:

Die SAB nimmt entsprechend der Verständigung II" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission grundsätzlich nicht am allgemeinen Wettbewerb teil. Zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft, der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, bildet die SAB als übergeordnetes Unternehmen die SAB-Gruppe. Sie erstellt unter Rückgriff auf § 296 Handelsgesetzbuch (HGB) keinen Konzernabschluss.

Die SAB ist nicht insolvenzfähig und ihre Verbindlichkeiten unterliegen aufgrund von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie expliziter staatlicher Garantie keinem Ausfallrisiko. Die Gewinnerzielung ist nicht das primäre Ziel ihrer Geschäftstätigkeit, sondern dient vorrangig der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Die SAB unterliegt neben den handelsrechtlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht förder- und haushaltsrechtlichen Regelungen.

Die SAB ist an folgenden Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 20% beteiligt:
  • SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, Dresden (SBG), 100% Überlassung von Risikokapital durch Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
  • Sächsisches Staatsweingut GmbH, Radebeul (SSW), 100% Unterstützung des Freistaates Sachsen bei Erhaltung der sächsischen Weinkulturlandschaft sowie von Schloss Wackerbarth
  • Sächsische Landsiedlung GmbH – SLS, Meißen (SLS), 100% Dienstleister für den ländlichen Raum, Unterstützung der Landwirtschaft
  • Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH, Dresden (SAENA), 49% Landesenergieagentur
  • Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH, Weißwasser (SAS), 49% Begleitung strukturpolitischer Wandel in Folge des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung
  • HHL gemeinnützige GmbH, Leipzig, 25% Handelshochschule Leipzig, Beitrag zur Verzahnung betriebswirtschaftlicher Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Unternehmertum.
Weitere Beteiligungen bestehen an der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Dresden (BBS), der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH, Dresden (MBG), dem European Investment Fund, Luxemburg (EIF) und der Partnerschaft Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Berlin.

Darüber hinaus hält die Bank Kapitalbeteiligungen an folgenden Fonds:
  • Smart Infrastructure Ventures Fund I GmbH & Co. KG, Leipzig,
  • Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen III GmbH & Co. KG, Leipzig,
  • Mezzanine Dachfonds für Deutschland 2 Fazilität des EIF,
  • Technologiegründerfonds Sachsen III GmbH & Co. KG.