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NEUE LÜBECKER eG

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname NEUE LÜBECKER eG Logo

Unternehmenswebsite https://www.neueluebecker.de/

Anzahl Mitarbeiter < 250

Berichtsjahr 2020

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Nein

Kontakt
NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG

Vorstandsvorsitzender
Marcel Sonntag

Falkenstraße 9
23564 Lübeck
Deutschland

0451 1405-100
m.sonntag@neueluebecker.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die NEUE LÜBECKER besteht seit 1949. Mit mehr als 15.000 Wohnungen gehört sie zu den größten Wohnungsgenossenschaften Deutschlands.

Das Geschäftsmodell ergibt sich aus der Rechtsform der eG und der Satzung der NEUE LÜBECKER: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.

Ergänzende Anmerkungen:

Für das Jahr 2020 veröffentlicht die NEUE LÜBECKER erstmals eine Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Diese soll nicht nur zeigen, welche Kriterien die Genossenschaft bereits erfüllt. Vielmehr dient die Beschäftigung mit dem DNK auch dazu, die interne Organisation und das interne und externe Berichtswesen noch stärker auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) auszurichten und die bereits im Unternehmen bestehenden Aktivitäten zu bündeln. Die NEUE LÜBECKER arbeitet aktuell daran, die Erhebung der erforderlichen Kennzahlen im Einklang mit der künftigen Gesetzgebung zur Umsetzung des sogenannten europäischen Green Deals, der die Klimaneutralität in der EU bis zum Jahre 2045 zum Ziel hat, in die Wege zu leiten und zu systematisieren.