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Volksbank eG - Die Gestalterbank

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Volksbank eG - Die Gestalterbank Logo

Unternehmenswebsite www.gestalterbank.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2023

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Bereichsleiter Unternehmensentwicklung / Marketing
Thomas Bader

Okenstraße 7
77652 Offenburg
Deutschland

07721 802-5500
nachhaltigkeit@gestalterbank.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Seit über 150 Jahren gestalten wir mutig den permanenten Wandel und die Zukunft. Dabei warten wir nicht ab, wie sich die Dinge entwickeln, sondern gestalten Veränderungen aktiv mit - wir sind die Gestalterbank:

ZUKUNFT | GEMEINSAM | GESTALTEN 

Unser genossenschaftliches Finanzinstitut Volksbank eG - Die Gestalterbank  ist eine eingetragene Genossenschaftsbank mit juristischem Sitz in Offenburg und Villingen-Schwenningen. Unsere Partnerschaft mit über 117.000 Mitgliedern und rund 233.000 Kundinnen und Kunden gestalten wir mit 973 Mitarbeitenden in unserer Region an 32 Filial- und 35 SB-Standorten. Wir sind eine der größten Volksbanken in Baden-Württemberg und in Deutschland. Unsere Satzung regelt u. a. Gegenstand und Zweck unserer Genossenschaft:  
  • Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften (§ 2 Abs. 2 der Satzung)
  • Zweck unserer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder (§ 2 Abs. 1 der Satzung)
Zur Unternehmensgruppe unserer Bank gehören Tochterunternehmen und Beteiligungen. Neben den Beteiligungen an Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe haben wir strategische und funktionale Beteiligungen, die direkt, über ein eigenes Beteiligungsunternehmen oder Fonds gesteuert werden.

Nachhaltigkeit ist ein Entwicklungspfad, den es gemeinsam zu entdecken und auszuweiten gilt. Dies wollen wir partnerschaftlich und zukunftsfähig gestalten: Mit unseren Mitgliedern, unseren Mitarbeitenden und unseren Kunden. Mit den Menschen in der Bank. Ein Gewinn für alle.

Ergänzende Anmerkungen:

In Vorbereitung auf die Umsetzung der CSRD legen wir die nachfolgenden Informationen gem. ESRS dar. Die weiteren Angaben über alle Kriterien werden wir sukzessive gem. der EU-Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU entwickeln und ab dem folgenden Berichtsjahr zur Verfügung stellen. 


ESRS 2: BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen
  • Die Nachhaltigkeitserklärung wurde grundsätzlich für den gleichen Konsolidierungskreis wie der Jahresabschluss erstellt. 
  • Unsere Erklärung basiert auf einer grundsätzlichen Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen auf unsere vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette (vgl. DNK 02 - Wesentlichkeit, DNK 04 - Tiefe der Wertschöpfungskette)
  • Von der Möglichkeit, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen, machen wir nicht Gebrauch.
  • Von der Ausnahmeregelung zur Angabe über bevorstehende Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindende Angelegenheiten machen wir nicht Gebrauch.

ESRS 2: BP-2
Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
  • Der Berichtszeitraum für die nicht-finanzielle Erklärung stimmt mit dem Berichtszeitraum für den Jahresabschluss überein.
  • In der nicht-finanziellen Erklärung wird eine angemessene Verbindung zwischen Entwicklung, Status quo und Perspektive hergestellt sowie die Einordnung in den genossenschaftlichen Finanzverbund vorgenommen. 
  • Entwicklungen im Berichtsjahr werden grundsätzlich beschrieben. Die Darstellung der Fortschritte im Zeitverlauf ggü. Vorjahren ist in Planung, wofür u.a. die Einführung von EMAS die Grundlage liefert.
  • "Zeithorizonte" im Rahmen der Berichterstattung folgen im wesetnlichen ESRS 1 Abschnitt 6.4:
    • kurzfristig: bis zu einem Jahr
    • mittelfristig: bis zu fünf Jahre
    • langfristig: mehr als fünf Jahre