Berliner Bäder-Betriebe
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Berliner Bäder-Betriebe |
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Unternehmenswebsite | https://www.berlinerbaeder.de/ | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2022 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Nein | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | nicht CSR-RUG berichtspflichtig und nicht i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Berliner Bäder-Betriebe
Anstalt öffentlichen Rechts Nachhaltigkeitsbeauftragte Jasmin Meiswinkel Sachsendamm 61 10829 Berlin Deutschland +49 30 787 32 942 jasmin.meiswinkel@berlinerbaeder.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Infrastruktur an Hallenbädern, Sommer- und Strandbädern dient insbesondere der sportlichen Betätigung und Erholung der Bevölkerung, sichert die unentgeltliche Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und förderungswürdige Sportorganisationen und steht darüber hinaus auch dem Hochleistungssport zur Verfügung.
Die Betriebspflicht liegt zum 31.12.2022 bei 62 Bädern. Die BBB unterscheiden den Betrieb der Schwimmbäder in 33 Hallenbäder, 24 Freibäder und 5 Kombibäder. Von den BBB werden 50 Bäder selbst und 2 Bäder durch Nutzungsüberlassung betrieben. 10 Bäder sind an private Unternehmen verpachtet.
Insgesamt besuchten 2022 rund drei Millionen Schwimm-, Kurs- und Saunagäste die Berliner Bäder. Etwa ein Drittel aller Badegäste nutzte die Leistungen der Berliner Bäder entgeltfrei im Rahmen von Schul- und Vereinsschwimmen, Kindertagesstätten und Horten. Die Besuchszahlen haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen ist auf Grund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 nicht gegeben. Auf Grund von gesetzlichen Vorgaben mussten Bäder in 2020 und 2021 teilweise gänzlich geschlossen werden oder es bestanden weitreichende Zutrittsbeschränkungen.
Seit 1. Januar 2022 bildet der Bädervertrag zwischen dem Land Berlin und den BBB die betriebswirtschaftliche Grundlage für den Auftrag zum Betrieb der Bäder. Der Vertrag regelt die verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Leistungsangebotes und der Bäderinfrastruktur und stellt sowohl Sanierungsvorhaben als auch die Bestellung von Wasserzeiten durch das Land auf eine zukunftssichere und nachhaltig planbare Grundlage.