Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG |
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Unternehmenswebsite | www.bergedorf-bille.de | |
Anzahl Mitarbeiter | < 250 | |
Berichtsjahr | 2021 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Nein | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | nicht CSR-RUG berichtspflichtig und nicht i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Gemeinnützige Baugenossenschaft
Bergedorf-Bille eG Projektmanagerin Marketing Sabine Semprich Bergedorfer Straße 118-122 21029 Hamburg Deutschland 040 / 72 56 00-74 Sabine.Semprich@bergedorf-bille.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG ist entstanden aus dem Zusammenschluss der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf e.G.m.b.H (gegründet am 06.03.1922), der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugenossenschaft „Bille“ e.G.m.b.H. (gegründet am 05.09.1948) sowie der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Nettelnburg e.G.m.b.H. (gegründet am 22.09.1920).
Bis zur Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.1988 hat sich die Genossenschaft den Bindungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes seit dessen Geltung unterworfen. Die Genossenschaft will nach Aufhebung dieses Gesetzes auch künftig grundsätzlich ihren Geschäftsbetrieb an dessen wesentlichen Inhalten orientieren. Deswegen wird sie sich durch frei gewähltes Verhalten auch fernerhin in diesem Sinne betätigen.
Seit 1977 betreibt die Bergedorf-Bille als zweites Geschäftsfeld eine Spareinrichtung. Mit fünf verschiedenen Sparprodukten bietet sie jedem Mitglied ein breites Angebot zu attraktiven Konditionen für seine Spareinlagen. Die Entwicklung der Spareinrichtung verläuft seit der Gründung sehr positiv. Die Mittel aus der Spareinrichtung werden ausschließlich in den Wohnungsbestand der Genossenschaft investiert. Weitere Vorteile bietet unsere Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen.
Bis zur Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.1988 hat sich die Genossenschaft den Bindungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes seit dessen Geltung unterworfen. Die Genossenschaft will nach Aufhebung dieses Gesetzes auch künftig grundsätzlich ihren Geschäftsbetrieb an dessen wesentlichen Inhalten orientieren. Deswegen wird sie sich durch frei gewähltes Verhalten auch fernerhin in diesem Sinne betätigen.
Seit 1977 betreibt die Bergedorf-Bille als zweites Geschäftsfeld eine Spareinrichtung. Mit fünf verschiedenen Sparprodukten bietet sie jedem Mitglied ein breites Angebot zu attraktiven Konditionen für seine Spareinlagen. Die Entwicklung der Spareinrichtung verläuft seit der Gründung sehr positiv. Die Mittel aus der Spareinrichtung werden ausschließlich in den Wohnungsbestand der Genossenschaft investiert. Weitere Vorteile bietet unsere Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen.
Ergänzende Anmerkungen:
Für die sozial ausgewogene Belegung unserer öffentlich-geförderten Wohnungen schließen wir jährlich einen Kooperationsvertrag mit der Hansestadt Hamburg ab, in dem wir uns verpflichten einen gewissen Prozentsatz unseres Bestandes entsprechend den Anforderungen der Stadt zu vergeben. Diese Verträge werden in Kooperation mit sozialen Einrichtungen vor Ort in jedem Jahr weit über die geforderten Zahlen erfüllt.