Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG |
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Unternehmenswebsite | www.wbauverein.de | |
Anzahl Mitarbeiter | < 250 | |
Berichtsjahr | 2017 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Nein | |
Kontakt |
Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG
Frau Tietz Lange Straße 79 31515 Wunstorf Deutschland 05031/95450 |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG wurde im Jahr 1947 gegründet und blickt damit auf eine über 70-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Die Genossenschaft ist mit ihrem Bestand größter professioneller Anbieter von Wohnungen im Raum Wunstorf (Region Hannover).
Die Wohnungen werden an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Wunstorf wird als Mittelstadt bezeichnet und versorgt mit ihrer vorhandenen Infrastruktur die umliegenden Gemeinden.
Gegenwärtig verwaltet die Genossenschaft insgesamt 1.468 Wohnungen im eigenen Bestand. Diese Bewirtschaftung stellt das Kerngeschäft der Genossenschaft dar.
Der Bestand der Genossenschaft ist aufgrund des Alters des Unternehmens sehr heterogen, die ältesten Häuser stammen aus der Gründerzeit, die jüngsten befinden sich gerade in der Fertigstellung. Der Wohnungsbestand lässt sich dabei in drei Altersklassen einteilen. Aus den Gründungsjahren bis einschließlich Baujahr 1960 stammen 45,7 % des Bestandes, weitere 32,6 % des Bestandes wurden bis zum Jahr 1985 erstellt und die Liegenschaften ab Baujahr 1986 betragen 21,7 %.
Oberstes Ziel bei der Erweiterung unseres Wohnungsbestandes bleibt es dabei immer, Wohnraum zu fairen Konditionen anzubieten, der den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen unserer Mitglieder gerecht wird.
Zu der wirtschaftlichen Lage und zu dem Geschäftsergebnis unseres Unternehmens verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2017.
Ergänzende Anmerkungen:
Hinweis im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG):
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.
Wir danken für Ihr Verständnis.