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Sparkasse Göttingen

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Sparkasse Göttingen Logo

Unternehmenswebsite www.spk-goettingen.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2020

Leistungsindikatoren-Set EFFAS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Sparkasse Göttingen

Sabine Hirschlinger

Groner Landstr. 2
37073 Göttingen
Deutschland

0551/405-2523
sabine.hirschlinger@spk-goettingen.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Göttingen

Die Sparkasse Göttingen ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Göttingen unter der Nummer HRA 3542 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse Göttingen ist der Sparkassenzweckverband, der von der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen gebildet wird. Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers. Die Sparkasse ist aus der Zusammenlegung der Sparkasse Göttingen mit der Kreis- und Stadtsparkasse Münden gemäß § 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Sparkassenzweckverband Göttingen, dem Sparkassenzweckverband Münden, dem Landkreis Göttingen und der Stadt Hann. Münden vom 24. April 2020 in Verbindung mit § 2 NSpG zum 1. Juli 2020 (Fusionsstichtag) entstanden. Das Vermögen der Kreis- und Stadtsparkasse Münden ist zum 1. Januar 2020 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Göttingen übergegangen, die seit diesem Zeitpunkt weiterhin die Bezeichnung Sparkasse Göttingen führt.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2020 aus dem Vorstandsvorsitzenden und 2 Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat bestand zum 31. Dezember 2020 aus dem Vorsitzenden und 17 weiteren Mitgliedern. Der Verwaltungsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.

Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Niedersachsen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der BaFin als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt worden. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kund*innen der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partner*innen aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkund*innen, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

2. Wesentliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen mit Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Göttingen

Wesentliche Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell der Sparkasse waren bislang die Negativzinspolitik, die Digitaliserung und der demografische Wandel. Ergänzend dazu hat die Transformation der europäischen Wirtschaft hin zu einer emissionsärmeren, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft tiefgreifende Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft und damit auf die Sparkasse.

Corona-Pandemie verstärkt bestehende Trends

Die pandemiebedingten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen haben die finanzielle Substanz vieler Haushalte, Unternehmen und Selbstständiger in der Region schwer getroffen. In der Folge sind Finanzierungsbedarfe gestiegen, während die durch Negativzinsen ohnehin erschwerte Ersparnisbildung der Menschen mit geringeren Einkommen noch weiter unter Druck geraten ist. Die Anpassung der Eigenvorsorge unserer Kund*innen an die veränderten Rahmenbedingungen ist und bleibt eine zentrale Aufgabe für uns als Sparkasse.

Die Corona-Pandemie hat die Aufstellung der Sparkasse als Multikanalbank ganz eindeutig bestätigt: Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verzahnt mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz voll mit ein. Mit dieser Infrastruktur hat die Sparkasse während der Einschränkungen in der Corona-Pandemie die finanzwirtschaftliche Versorgung der Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen jederzeit und flächendeckend sichergestellt.