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Sparkasse Ansbach

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Sparkasse Ansbach Logo

Unternehmenswebsite www.sparkasse-ansbach.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2017

Leistungsindikatoren-Set GRI 4    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Sparkasse Ansbach

Anna-Maria Müller

Sparkassenplatz 1
91522 Ansbach
Deutschland

0981/189-1014
anna-maria.mueller@sparkasse-ansbach.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

1. Grundlagen der Sparkasse (Geschäftsmodell)

Die Sparkasse Ansbach ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie der Regierung von Mittelfranken. Sie betreibt grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die dazugehörigen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse  vorsehen.

 

Mit rechtlicher Wirkung zum 01.09.2016 hat die Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach als übernehmendes Institut mit der Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg und der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl (übertragende Institute) auf der Grundlage von Art. 16 SpkO fusioniert.  Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2015. Das fusionierte Institut trägt den Namen „Sparkasse Ansbach“.

Träger der Sparkasse ist der „Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Ansbach.

 

Die Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Er setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte.

 

Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Als institutsbezogenes Sicherungssystem mit anerkannter Einlagensicherung schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute und erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen an ein Einlagensicherungssystem im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG).

 

Die Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Dabei berücksichtigt sie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Region.

 

Um ihrem Auftrag gerecht zu werden, unterhält die Sparkasse Ansbach zum 30.12.2017 insgesamt 60 Geschäftsstellen im Geschäftsgebiet.

Die Sparkasse Ansbach hat 105.729  Privatkunden und 11.427 Geschäftskunden. (Stand 30.12.2017) und 837 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt 2017).

Die Bilanzsumme 2017 liegt bei 4.174.880.045,90 €.

Ergänzende Anmerkungen:

Der Nachhaltigkeitsbericht der Sparkasse Ansbach wird auf der Homepage der Sparkasse Ansbach veröffentlicht.