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Niederrheinische Sparkasse RheinLippe

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Niederrheinische Sparkasse RheinLippe Logo

Unternehmenswebsite www.nispa.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2022

Leistungsindikatoren-Set EFFAS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Bereich Vorstandsstab
-Nachhaltigkeitsbeauftragter-

Herr
Frank Steenmanns

Bismarckstraße 1
46483 Wesel
Deutschland

0281.2059687
0281.205353
frank.steenmanns@nispa.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe (nachfolgend als Nispa bezeichnet) ist eine Zweckverbandssparkasse für die u. g. sechs Kommunen mit Sitz in Wesel. Sie ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts und wurde im Jahr 1827 als Städtische Sparkasse zu Wesel von der damaligen Kommune zur Erfüllung bestimmter, ihr obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet. Am 1. Januar 2016 fusionierte die ehemalige Verbands-Sparkasse Wesel mit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe zur Nispa.
 
Sie ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen, der die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) vertritt und die Willensbildung innerhalb der Gruppe organisiert.  

Die Nispa hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (u.a. SpkG, Spk-Satzung). Darin sind u.a. unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. Die Nispa unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank, darüber hinaus nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW).  

Öffentlicher Auftrag
Die Nispa ist in besonderem Maße mit den kommunalen Trägern ihres Satzungsgebietes verbunden. Ihre Wurzeln liegen in der sozialen Nachhaltigkeit. Mit viel Engagement unterstützt sie die Unternehmen der Region und achtet selbst auf tragfähiges Wirtschaften im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit.  

Die enge Verbundenheit mit unserer Region und die Kundennähe sind ein bedeutender Teil unserer Geschäftspolitik. Unsere Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute. In diesem Sinne fördern wir gemeinnützige, soziale und kulturelle Vorhaben.  

Der öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes NRW niedergelegt und umfasst unter anderem:
> die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,
> allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,
> die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,
> die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie
> den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.  

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.    

„Verantwortungsvolle Unternehmensführung“ in der Nispa
Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haften ihre Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse. Sie ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.  

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen als Spenden / Sponsoring in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.    

Wertschöpfung und Lieferkette
Wir verwenden die Einlagen unserer Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.  

Als regional tätige Sparkasse sind wir Teil der SFG. Die Unternehmen der SFG wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.    

Wir bieten unseren Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und -dienstleistungen an. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit unseren Kunden bzw. mit den Instituten der SFG. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.    

Corporate-Governance-Kodex und Compliance
Der Corporate-Governance-Kodex (CGK) der Nispa basiert auf den gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes NRW, und bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Beschäftigte der Sparkasse. Er ist Orientierungshilfe für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie in Konfliktsituationen. Der CGK trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Nispa.  

Führungsstruktur in der Nispa
Die Organe der Nispa sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
> Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.
> Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates (z.B. Beteiligungen).
> Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das KWG und das Sparkassengesetz NRW, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.    

EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen
Mit der Umsetzung des „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (EU-Aktionsplan) hat die Europäische Kommission seit 2018 die wichtigen Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt. Dazu gehören ein Klassifizierungssystem, d. h. eine „Taxonomie“ nachhaltiger Tätigkeiten, ein Offenlegungsrahmen für nichtfinanzielle und finanzielle Unternehmen sowie Anlageinstrumente einschließlich Benchmarks, Standards und Gütesiegeln. Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die  „Strategie für die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft“. Diese umfasst vier Hauptbereiche, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit das Finanzsystem den Übergang der Wirtschaft zur Nachhaltigkeit in vollem Umfang unterstützen kann:  

1. Finanzierung des Übergangs der Realwirtschaft zur Nachhaltigkeit: Diese Strategie stellt die Instrumente und Maßnahmen bereit, die es Wirtschaftsakteuren aller Sektoren ermöglicht, ihre Übergangspläne zu finanzieren und Klimaziele und umfassendere Umweltziele zu erreichen, unabhängig von ihrer Ausgangsposition.

2. Inklusivität: Diese Strategie berücksichtigt die Erfordernisse von Einzelpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen und ermöglicht ihnen einen besseren Zugang zu nachhaltiger Finanzierung.

3. Widerstandsfähigkeit und Beitrag des Finanzsektors: Diese Strategie zeigt auf, wie der Finanzsektor dazu beitragen kann, dass die Ziele des europäischen „Grünen Deals“ erreicht werden, während er selbst widerstandsfähiger wird und gegen Greenwashing vorgeht.

4. Globale Ambition: Diese Strategie zeigt auf, wie ein internationaler Konsens über eine ambitionierte Agenda für ein weltweit nachhaltiges Finanzwesen gefördert werden kann.

Durch die vorstehende Strategie wird Europa in diesem Jahrzehnt zusätzliche Investitionen in Höhe von schätzungsweise 350 Mrd. Euro pro Jahr benötigen, um sein Emissionsreduktionsziel für 2030 allein durch Energiesysteme zu erreichen, und dazu weitere 130 Mrd. Euro für andere Umweltziele. Investitionen in nicht nachhaltige Tätigkeiten und Vermögenswerte dürften mehr und mehr in eine Sackgasse führen, je stärker klima- und umweltpolitische Herausforderungen greifbar werden.

Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Berichtsinhalte
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung an den Inhalten des Berichtsstandards der SFG, der vom DSGV unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als Berichtssystem der SFG entwickelt wurde. Die Berichtsinhalte / Sparkassen-Indikatoren (einschließlich der nachfolgend aufgeführten EFFAS-Indikatoren) sind anschlussfähig an den „Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und wurden 2013 vom „Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) anerkannt. Der Sparkassen-Berichtsstandard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.  

Angaben zu Prüfungen
> Die Interne Revision hat für den vorliegenden Bericht eine Plausibilisierung bzw. kritische Würdigung durchgeführt. Der Verbandsprüfung des RSGV (Prüfungsstelle) hat der Bericht vor Information des Verwaltungsrats vorgelegen.
> Über den vorliegenden Bericht wird der Verwaltungsrat informiert. Er ist durch das Gremium zu billigen.  

Kennzahlen  
Bilanzsumme 3,55 Mrd. Euro
Kundeneinlagen 2,88 Mrd. Euro
Kundenkredite 2,87 Mrd. Euro
Verwaltetes Kundenwertpapiervermögen 775 Mio. Euro
Kundengeschäftsvolumen 6,35 Mrd. Euro
Eigenkapital 167,7 Mio. Euro
Privatkunden 220.000  
Privatgirokonten 113.000  
Firmenkunden 4.300  
Geschäftsgirokonten 14.300  
Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt (Stichtagsbestand; Aktive) 577  
davon Auszubildende 33  
Geldautomaten 28  
Geld-Ein- und -Auszahlautomaten 34  
Kontoauszugsdrucker 12  
Selbstbedienungsterminals 63  

Vorstand:
Friedrich-Wilhelm Häfemeier (Vorstandsvorsitzender)
Sascha Hübner (Vorstandsmitglied)   Standorte:

19 Kunden-Center (personenbesetzt) und 20 SB-Center werden durch ein Immobilien-Center und ein Versicherungs-Center ergänzt.  

Satzungsgebiet:
Kommunen Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel, die an die Städte Wesel und Hamminkeln sowie die Gemeinde Schermbeck angrenzenden Städte und Gemeinden sowie der Stadtteil Duisburg-Walsum und der Amtsgerichtsbezirk Wesel.  

(Stand: 31.12.2022)