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Niederrheinische Sparkasse RheinLippe

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Niederrheinische Sparkasse RheinLippe Logo

Unternehmenswebsite www.nispa.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2021

Leistungsindikatoren-Set EFFAS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Bereich Vorstandsstab
-Nachhaltigkeitsbeauftragter-

Herr
Frank Steenmanns

Bismarckstraße 1
46483 Wesel
Deutschland

0281.2059687
0281.205353
frank.steenmanns@nispa.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe (nachfolgend als Nispa bezeichnet) ist eine Zweckverbandssparkasse für die u. g. sechs Kommunen mit Sitz in Wesel. Sie ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts und wurde im Jahr 1827 als Städtische Sparkasse zu Wesel von der damaligen Kommune zur Erfüllung bestimmter, ihr obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet. Am 1. Januar 2016 fusionierte die ehemalige Verbands-Sparkasse Wesel mit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe zur Nispa.

Sie ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen, der die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) vertritt und die Willensbildung innerhalb der Gruppe organisiert.

Die Nispa hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GwG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, Spk-Satzung). Die Nispa unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank, darüber hinaus nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW).

Öffentlicher Auftrag
Die Nispa ist in besonderem Maße mit den Kommunen ihres Satzungsgebietes verbunden. Ihre Wurzeln liegen in der sozialen Nachhaltigkeit. Mit viel Engagement unterstützt sie die Unternehmen der Region und achtet selbst auf tragfähiges Wirtschaften im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit. Sie hat die Aufgabe, die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand zu sichern, die finanzielle Eigenvorsorge der Bürger:innen zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes NRW niedergelegt und prägt unser gesamtes Geschäftsmodell.

Die enge Verbundenheit mit unserer Region und die Kundennähe sind ein bedeutender Teil unserer Geschäftspolitik. Unsere Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute. In diesem Sinne fördern wir gemeinnützige, soziale und kulturelle Vorhaben.

Die Säulen des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sind:
1. Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise
2. Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche
3. Kreditversorgung des Mittelstands
4. Gemeinnützige Tätigkeit der Sparkassen
5. Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs und
6. Beratungs- und Bildungsfunktion einschließlich der Stärkung der finanziellen Eigenvorsorge der Bürger:innen.

„Verantwortungsvolle Unternehmensführung“ in der Nispa   Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen oder im Interesse unserer Kund:innen bei Förderbanken. Wir kennen unsere Kund:innen und betreuen sie langfristig, deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Wir verwenden die Einlagen unserer Kund:innen vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Teil der SFG. Die Unternehmen der SFG wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungsangebote. Den Kern der SFG bilden die Sparkassen. Zum Verbund gehören darüber hinaus die Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg – hier in der Region und überall in Deutschland. Der fortschreitende Klimawandel gefährdet dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit muss gelingen, um unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und unser erfolgreiches Geschäftsmodell fortzuführen. Als Sparkasse bekennen wir uns ausdrücklich zu diesem Ziel sowie zu unserer ökonomischen, sozialen und ökologischen Verantwortung.

Auch wenn die Nispa eine kommunale Einrichtung darstellt, so haften ihre Träger grundsätzlich nicht für ihre Verbindlichkeiten. Sie ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Nispa
Die Organe der Nispa sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
> Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes.
> Der Träger wählt und entsendet Repräsentanten/innen in den Verwaltungsrat (demokratische Legitimation) und stellt sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen.
> Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme.
> Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Deutsche Sustainable-Finance-Strategie
Mit der deutschen Strategie für nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance") hat die Bundesregierung im Mai 2021 die Weichen gestellt, damit Deutschland zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzwirtschaft wird. Die Strategie verfolgt das Ziel, dringend notwendige Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren und adressiert zugleich die zunehmenden Klimarisiken für das Finanzsystem.

Im Fokus der deutschen Sustainable-Finance-Strategie ist die Finanzmarktpolitik und ‑regulierung. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Finanzmarktstabilität selbst ein inhärentes, zentrales Ziel von Sustainable Finance. Gleichzeitig ist Sustainable Finance aber auch eng verknüpft mit Politikfeldern wie zum Beispiel der Fiskal-, Umwelt-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik sowie der Unternehmensverantwortung: Werden etwa durch Umweltstandards bestimmte Produktionsweisen unwirtschaftlich oder verlieren Vermögenswerte an Wert, werden Subventionen angepasst oder Steuern verändert, wirken sich diese Politikmaßnahmen auf das Risiko der Realwirtschaft und somit auch auf die Investitionen der Finanzmarktakteure aus.

Deutschland verfügt dank seines breit aufgestellten Finanzsystems aus Sparkassen, genossenschaftlichen Instituten und Privatbanken über sehr gute Startbedingungen für die internationale Profilierung als „Sustainable Finance Hub“. Als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterstützen die Sparkassen und ihre Verbundpartner ihre Träger bei der Umsetzung ihrer gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen im Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der SFG wollen die Sparkassen zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen
Mit der Umsetzung des „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (EU-Aktionsplan) hat die Europäische Kommission seit 2018 die wichtigen Bausteine für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt. Dazu gehören ein Klassifizierungssystem, d. h. eine „Taxonomie“ nachhaltiger Tätigkeiten, ein Offenlegungsrahmen für nichtfinanzielle und finanzielle Unternehmen sowie Anlageinstrumente einschließlich Benchmarks, Standards und Gütesiegeln. Darauf aufbauend leitete die EU-Kommission im Juli 2021 mit der Veröffentlichung der „Strategie für die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ eine neue Phase der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ein. Diese neue Strategie umfasst vier Hauptbereiche, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit das Finanzsystem den Übergang der Wirtschaft zur Nachhaltigkeit in vollem Umfang unterstützen kann:

1. Finanzierung des Übergangs der Realwirtschaft zur Nachhaltigkeit: Diese Strategie stellt die Instrumente und Maßnahmen bereit, die es Wirtschaftsakteuren aller Sektoren ermöglicht, ihre Übergangspläne zu finanzieren und Klimaziele und umfassendere Umweltziele zu erreichen, unabhängig von ihrer Ausgangsposition.
2. Inklusivität: Diese Strategie berücksichtigt die Erfordernisse von Einzelpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen und ermöglicht ihnen einen besseren Zugang zu nachhaltiger Finanzierung.
3. Widerstandsfähigkeit und Beitrag des Finanzsektors: Diese Strategie zeigt auf, wie der Finanzsektor dazu beitragen kann, dass die Ziele des europäischen „Grünen Deals“ erreicht werden, während er selbst widerstandsfähiger wird und gegen Greenwashing vorgeht.
4. Globale Ambition: Diese Strategie zeigt auf, wie ein internationaler Konsens über eine ambitionierte Agenda für ein weltweit nachhaltiges Finanzwesen gefördert werden kann.

Der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen wird eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung dieser Ziele und bei der Unterstützung einer nachhaltigen Erholung von der COVID-19-Pandemie spielen. Europa wird in diesem Jahrzehnt zusätzliche Investitionen in Höhe von schätzungsweise 350 Mrd. Euro pro Jahr benötigen, um sein Emissionsreduktionsziel für 2030 allein durch Energiesysteme zu erreichen, und dazu weitere 130 Mrd. Euro für andere Umweltziele. Investitionen in nicht nachhaltige Tätigkeiten und Vermögenswerte dürften mehr und mehr in eine Sackgasse führen, je stärker klima- und umweltpolitische Herausforderungen greifbar werden. Darüber hinaus besteht erheblicher Investitionsbedarf für Umschulung und Weiterqualifizierung und zur Unterstützung von Arbeitsmarktübergängen, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen.

Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Berichtsinhalte
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den nachfolgend aufgeführten EFFAS-Indikatoren sowie dem „Sparkassen-Standard 2021“. Die Berichtspassagen in den einzelnen Kriterien des DNK wurden inhaltlich noch stärker am „Sparkassen-Standard“ ausgerichtet.

Angaben zu Prüfungen
> Die Interne Revision hat für den vorliegenden Bericht eine Plausibilisierung bzw. kritische Würdigung durchgeführt. Der Prüfungsstelle des RSGV hat der Bericht vor Information des Verwaltungsrats vorgelegen.
> Über den vorliegenden Bericht wird der Verwaltungsrat informiert. Er ist durch das Gremium zu billigen.

Kennzahlen  
Bilanzsumme:                                                     3,36 Mrd. Euro
Kundeneinlagen:                                                2,69 Mrd. Euro
Kundenkredite:                                                   2,72 Mrd. Euro  
Verwaltetes Kundenwertpapier-
vermögen:                                                          870 Mio. Euro
Kundengeschäftsvolumen:                                 6,12 Mrd. Euro
Eigenkapital:                                                      164,6 Mio. Euro  
Privatkunden:                                                     rd. 216.000  
Privatgirokonten:                                                rd. 114.000
Firmenkunden:                                                   rd.4.000
Geschäftsgirokonten:                                         rd. 13.800
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:                  rd. 607, davon 32 Auszubildende
Geldautomaten:                                                 32
Selbstbedienungsterminals:                               64
Kontoauszugsdrucker:                                       13
Geld-Ein- und Auszahlautomaten:                     36  

Standorte:
21 Kunden-Center (personenbesetzt) und 23 SB-Center werden durch ein Immobilien-Center und ein Versicherungs-Center ergänzt.

Satzungsgebiet:
Kommunen Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel, die an die Städte Wesel und Hamminkeln sowie die Gemeinde Schermbeck angrenzenden Städte und Gemeinden sowie der Stadtteil Duisburg-Walsum und der Amtsgerichtsbezirk Wesel.

(Stand: 31.12.2021)
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