Sparkasse Osnabrück
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Sparkasse Osnabrück | |
Unternehmenswebsite | www.sparkasse-osnabrueck.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2021 | |
Leistungsindikatoren-Set | EFFAS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Wittekindstr. 17-19
49074 Osnabrück Rechnungs- und Meldewesen Jens Bracksieker Wittekindstr. 17-19 49074 Osnabrück Deutschland 0541 324-3167 0541 324-1517 jens.bracksieker@sparkasse-osnabrueck.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Unsere Sparkasse ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Nummer A 6265 im Handelsregister eingetragen.
Träger unserer Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Osnabrück, der von der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Osnabrück und ist ebenfalls Mitglied des SVN. Satzungsgebiet unserer Sparkasse sind die Gebiete der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück, jedoch ohne die Gemeinden der ehemaligen Landkreise Melle und Bersenbrück. Organe unserer Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Unsere Sparkasse ist über den Sparkassenstützungsfonds des SVN dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („freiwillige Institutssicherung“). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll.
Unsere Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 3,3% auf 1.131 verringert, von denen 662 vollzeitbeschäftigt, 424 teilzeitbeschäftigt sowie 45 in Ausbildung sind. Der leichte Rückgang ist im Wesentlichen auf eine altersbedingte Fluktuation zurückzuführen.
Bilanzzahlen:
Bilanzsumme: 8.405,0 Mio. EUR
Kundeneinlagen: 6.340,6 Mio. EUR
Kundenkredite: 6.279,7 Mio. EUR
Wertpapiere: 1.122,6 Mio. EUR
(Stand: 31.12.2021)
Träger unserer Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Osnabrück, der von der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Osnabrück und ist ebenfalls Mitglied des SVN. Satzungsgebiet unserer Sparkasse sind die Gebiete der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück, jedoch ohne die Gemeinden der ehemaligen Landkreise Melle und Bersenbrück. Organe unserer Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Unsere Sparkasse ist über den Sparkassenstützungsfonds des SVN dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („freiwillige Institutssicherung“). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll.
Unsere Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 3,3% auf 1.131 verringert, von denen 662 vollzeitbeschäftigt, 424 teilzeitbeschäftigt sowie 45 in Ausbildung sind. Der leichte Rückgang ist im Wesentlichen auf eine altersbedingte Fluktuation zurückzuführen.
Bilanzzahlen:
Bilanzsumme: 8.405,0 Mio. EUR
Kundeneinlagen: 6.340,6 Mio. EUR
Kundenkredite: 6.279,7 Mio. EUR
Wertpapiere: 1.122,6 Mio. EUR
(Stand: 31.12.2021)