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Sparkasse Trier

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Sparkasse Trier Logo

Unternehmenswebsite www.sparkasse-trier.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2022

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Sparkasse Trier
Vorstandsstab

Carlo Schuff

Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier
Deutschland

0651 712 1010
0651 712 981009
carlo.schuff@sk-trier.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Sparkasse Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier
Telefon: 0651 712-0
kontakt@sparkasse-trier.de
www.sparkasse-trier.de



Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer A 4475 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Trier, der von dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Trier und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und das Gebiet der Kreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Birkenfeld, Merzig-Wadern und St. Wendel sowie das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz über dessen Sparkas-senstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („diskretionäre Institutssicherung“). Die Mitgliederversammlung des DSGV hat am 27.08.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. 

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine Einschränkungen vorsieht.

Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen.