Sparkasse Trier
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Sparkasse Trier |
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Unternehmenswebsite | www.sparkasse-trier.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2022 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Sparkasse Trier
Vorstandsstab Carlo Schuff Theodor-Heuss-Allee 1 54292 Trier Deutschland 0651 712 1010 0651 712 981009 carlo.schuff@sk-trier.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Sparkasse Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier
Telefon: 0651 712-0
kontakt@sparkasse-trier.de
www.sparkasse-trier.de

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz über dessen Sparkas-senstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („diskretionäre Institutssicherung“). Die Mitgliederversammlung des DSGV hat am 27.08.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll.
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier
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kontakt@sparkasse-trier.de
www.sparkasse-trier.de

Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer A 4475 im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Trier, der von dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Trier und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und das Gebiet der Kreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Birkenfeld, Merzig-Wadern und St. Wendel sowie das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz über dessen Sparkas-senstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („diskretionäre Institutssicherung“). Die Mitgliederversammlung des DSGV hat am 27.08.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll.
Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine Einschränkungen vorsieht.
Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen.
Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen.