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Kreissparkasse Biberach

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Kreissparkasse Biberach Logo

Unternehmenswebsite ksk-bc.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2019

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Katharina Rueß

Zeppelinring 27-29
88400 Biberach an der Riß
Deutschland

07351 570-2422
katharina.ruess@ksk-bc.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Kreissparkasse Biberach mit Sitz in Biberach an der Riß ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Träger ist der Landkreis Biberach. Sie wurde im Jahr 1853 gegründet und ist beim Amtsgericht Ulm unter der Nummer HRA 640983 im Handelsregister eingetragen. Ihre Organe bestehen aus dem Verwaltungsrat, dem Kreditausschuss und dem Vorstand.

Sie betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen bietet sie zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und Produkte an.

Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet sie, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Ihre Geschäftstätigkeit konzentriert sich auf den Landkreis Biberach. Zum 31. Dezember 2019 unterhielt sie eine Hauptstelle und 44 Geschäftsstellen, davon drei SB-Geschäftsstellen. Sie beschäftigte insgesamt 841 Mitarbeiter, davon waren 484 vollzeitbeschäftigt, 293 teilzeitbeschäftigt und 64 in Ausbildung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Mitarbeiter um 2,7 Prozent erhöht.

Die Kreissparkasse Biberach ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.

Ergänzende Anmerkungen:

Die Kreissparkasse Biberach ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß Paragraf 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit Paragraf 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß Paragraf 289 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.Der Bericht wurde durch die „Interne Revision“ der Kreissparkasse Biberach geprüft. Eine Prüfung durch Dritte findet nicht statt.