Kreissparkasse Biberach
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Kreissparkasse Biberach |
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Unternehmenswebsite | ksk-bc.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2017 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI 4 | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Kontakt |
Katharina Rueß
Zeppelinring 27-29 88400 Biberach an der Riß Deutschland 07351 570-2422 katharina.ruess@ksk-bc.de |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Kreissparkasse Biberach mit Sitz in Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 640983) ist eine gemeinnützige und mündelsichere rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 1853 gegründet.
Sie betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Träger ist der Landkreis Biberach. Als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen bietet sie zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und Produkte an.
Auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse ist es die besondere, gesetzliche Aufgabe der Kreissparkasse Biberach, im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt damit die Kommunen, ihre Aufgaben im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu erfüllen. Darüber hinaus fördert die Kreissparkasse Biberach den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise sowie die Wirtschaftserziehung der Jugend. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergeschrieben. Er prägt ihr Geschäftsmodell und ihr gesellschaftliches Engagement.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhielt die Kreissparkasse Biberach zum 31. Dezember 2017 eine Hauptstelle und 44 Geschäftsstellen, davon 3 SB-Geschäftsstellen, im Landkreis Biberach und beschäftigte insgesamt 807 Mitarbeiter. Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2017 5.432 Millionen Euro.
Die Kreissparkasse Biberach ist als Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt worden.
Organe der Kreissparkasse Biberach sind der Verwaltungsrat, der Kreditausschuss und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss sowie den Vorstand und überwacht deren Tätigkeit. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, neun weiteren Mitgliedern und fünf Vertretern der Beschäftigten. Seine Zusammensetzung ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Der Kreditausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats als Vorsitzendem und drei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrats, beschließt über die Zustimmung zur Gewährung von Krediten nach der Geschäftsanweisung und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von Paragraf 15 des Gesetzes über das Kreditwesen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Er leitet die Kreissparkasse Biberach in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte.
Ergänzende Anmerkungen:
Die Kreissparkasse Biberach ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß Paragraf 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit Paragraf 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß Paragraf 289 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Der Bericht wurde durch die Interne Revision der Kreissparkasse Biberach geprüft. Eine Prüfung durch Dritte findet nicht statt.