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Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Logo

Unternehmenswebsite https://www.alte-leipziger.de/alh-gruppe/ueber-uns/nachhaltigkeit

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2022

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja, aber Erklärung nicht iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Alte Leipziger Lebensversicherung

Nachhaltigkeitsbeauftragter
Marco Gottschling

Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Deutschland

nachhaltigkeit@alte-leipziger.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die beiden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Alte Leipziger Lebensversicherung und die Hallesche Krankenversicherung, bilden einen Gleichordnungskonzern (im Folgenden: ALH Gruppe) nach § 18 Abs. 2 AktG.
Die ALH Gruppe koordiniert die Strategien und bündelt die Kräfte mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg jedes einzelnen Unternehmens zum Vorteil der Versicherten dauerhaft sicherzustellen. In den Vorständen der Alte Leipziger Lebensversicherung, der Hallesche Krankenversicherung und der Alte Leipziger Holding besteht Personalunion. Die einheitliche Leitung ermöglicht eine besonders effiziente Nutzung aller personellen, sachlichen sowie finanziellen Ressourcen und trägt so dazu bei, den Herausforderungen in einem anspruchsvollen Marktumfeld erfolgreich zu begegnen.

Kerngeschäftsfelder des Konzerns sind die Lebens-, die Kranken- und die Kompositversicherung. Die Finanzdienstleistungsgesellschaften Alte Leipziger Bauspar AG und Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH ergänzen das Produktangebot der Versicherungsunternehmen.

Für weitere Angaben zu dem Geschäftsmodell verweisen wir auf den Konzernlagebericht des Alte Leipziger Konzern 2022, Seite 35.

Ergänzende Anmerkungen:

Die Alte Leipziger Lebensversicherung erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 341a i.V.m. 289b HGB unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk. Der Bericht wurde vom Aufsichtsrat der Alte Leipziger Lebensversicherung geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der Alte Leipziger Lebensversicherung von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) bezüglich der gemäß §§ 341a Abs.1a i.V.m. 289b bis 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben geprüft. Die Alte Leipziger Lebensversicherung erstellt einen für das Mutterunternehmen und den Alte Leipziger Konzern zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 341a i.V.m. 289b und 341j i.V.m. 315b HGB unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodes als Rahmenwerk. Der Bericht wurde vom Aufsichtsrat der Alte Leipziger Lebensversicherung geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der Alte Leipziger Lebensversicherung von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) bezüglich der gemäß §§ 341a Abs.1a i.V.m. 289b bis 289e und 341j Abs. 4 i.V.m. 315b, 315c HGB gesetzlich geforderten Angaben geprüft. Verweise auf externe Links sind nicht Bestandteil des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts und der freiwilligen Prüfung.  

Schreibweise von Geschlechtern: Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantiven und Pronomen die männliche Sprachform verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten die entsprechenden Begriffe als geschlechtsneutral. Die verwendete Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung, sondern sie impliziert die Gleichberechtigung aller Geschlechteridentitäten.