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Konzern Stadtsparkasse München

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Konzern Stadtsparkasse München Logo

Unternehmenswebsite https://www.sskm.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2018

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Antoinette Marino

Sparkassenstrasse 2
80331 München
Deutschland

089-216747411
089-2167947411
Antoinette.Marino@sskm.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Stadtsparkasse München ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Träger der Stadtsparkasse München ist die Landeshauptstadt München. Grundsätzlich betreibt die Stadtsparkasse München alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus vier Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Er setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen: dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, dem Stadtkämmerer, vier Mitgliedern des Stadtrates sowie zwei durch die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde bestellten Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.  

Die Stadtsparkasse München ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Stadtsparkasse München ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt worden. Als institutssichernde Einrichtung im Sinne des EinSiG sowie des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute.  

Die Stadtsparkasse München arbeitet nach dem Regionalprinzip der Sparkassen. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand angemessen mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Die Stadtsparkasse fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise sowie das Verständnis der Jugend für wirtschaftliche Zusammenhänge. Um für alle Münchnerinnen und Münchner da zu sein, unterliegt sie dem gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang, nimmt Spareinlagen und andere Einlagen entgegen und führt dazu für jedermann aus dem Geschäftsgebiet Girokonten sowie Sparkonten. Dabei berücksichtigt sie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Region. Ihre Tätigkeit besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.  

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterhielt die Stadtsparkasse München zum 31.12.2018 im Geschäftsgebiet 58 Filialen und Beratungs-Center, 48 Selbstbedienungs-Standorte mit Geldautomaten und SB-Terminals sowie insgesamt 212 Geldautomaten-Standorte. Insgesamt waren bei der Stadtsparkasse München zum Jahresende 2.212 bankspezifisch beschäftigte Mitarbeiter sowie 230 Auszubildende tätig.