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Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Logo

Unternehmenswebsite https://www.hallesche.de/

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2023

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja, aber Erklärung nicht iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Berichterstattung zur EU-Taxonomie CSR-RUG berichtspflichtig und i.S.d. EU-Taxonomie berichten

Kontakt
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit

Nachhaltigkeitsbeauftragter
Marco Gottschling

Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Deutschland

nachhaltigkeit@alte-leipziger.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die beiden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Alte Leipziger Lebensversicherung und die Hallesche Krankenversicherung, bilden einen Gleichordnungskonzern (im Folgenden: ALH Gruppe) nach § 18 Abs. 2 AktG.
Die ALH Gruppe koordiniert die Strategien und bündelt die Kräfte mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg jedes einzelnen Unternehmens zum Vorteil der Versicherten dauerhaft sicherzustellen. In den Vorständen der Alte Leipziger Lebensversicherung, der Hallesche Krankenversicherung und der Alte Leipziger Holding besteht Personalunion. Die einheitliche Leitung ermöglicht eine besonders effiziente Nutzung aller personellen, sachlichen sowie finanziellen Ressourcen und trägt so dazu bei, den Herausforderungen in einem anspruchsvollen Markt­umfeld erfolgreich zu begegnen.

Kerngeschäftsfelder des Konzerns sind die Lebens-, die Kranken- und die Kompositversicherung. Die Finanzdienstleistungsgesellschaften Alte Leipziger Bauspar AG und Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH ergänzen das Produktangebot der Versicherungsunternehmen.

Für weitere Angaben zu dem Geschäftsmodell verweisen wir auf den Lagebericht der Hallesche Krankenversicherung 2023, Seite 32.

Ergänzende Anmerkungen:

Die Hallesche Krankenversicherung erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten unter Ver-wendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk. Der Bericht wurde vom Aufsichtsrat der Hallesche Krankenversicherung geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der Hallesche Krankenversicherung von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) bezüglich der gemäß §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten gesetzlich geforderten Angaben geprüft.

Verweise auf externe Links sind nicht Bestandteil des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts und der freiwilligen Prüfung.

Schreibweise von Geschlechtern: Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantiven und Pronomen die männliche Sprachform verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten die entsprechenden Begriffe als geschlechtsneutral. Die verwendete Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung, sondern sie impliziert die Gleichberechtigung aller Geschlechteridentitäten.