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Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Logo

Unternehmenswebsite https://www.hallesche.de/

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2019

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Prüfung durch Dritte Ja, durch KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja, aber Erklärung nicht iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit

Nachhaltigkeitsbeauftragter
Marco Gottschling

Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Deutschland

nachhaltigkeit@alte-leipziger.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die beiden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung und die HALLESCHE Krankenversicherung, bilden einen Gleichordnungskonzern (im Folgenden: Konzern) nach § 18 Abs. 2 AktG.  
Der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern koordiniert die Strategien und bündelt die Kräfte mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg jedes einzelnen Unternehmens zum Vorteil der Versicherten dauerhaft sicherzustellen. In den Vorständen der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung, der HALLESCHE Krankenversicherung und der ALTE LEIPZIGER Holding besteht Personalunion. Die einheitliche Leitung ermöglicht eine besonders effiziente Nutzung aller personellen, sachlichen sowie finanziellen Ressourcen und trägt so dazu bei, den Herausforderungen in einem anspruchsvollen Markt­umfeld erfolgreich zu begegnen.
Kerngeschäftsfelder des Konzerns sind die Lebens-, die Kranken- und die Kompositversicherung. Die Finanzdienstleistungsgesellschaften ALTE LEIPZIGER Bauspar AG und ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbH ergänzen das Produktangebot der Versicherungsunternehmen.   Für weitere Angaben zu dem Geschäftsmodell verweisen wir auf den Geschäftsbericht der HALLESCHE Krankenversicherung 2019, Seiten 19-20.

Ergänzende Anmerkungen:

Die HALLESCHE Krankenversicherung erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §341a Abs. 1a HGB i.V.m §289c HGB unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk. Der Bericht wurde vom Aufsichtsrat der HALLESCHE Krankenversicherung geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der HALLESCHE Krankenversicherung von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) bezüglich der gemäß §341a Abs. 1a HGB i.V.m. §§289b bis 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben geprüft.