Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | |
Unternehmenswebsite | www.ib-sh.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2022 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Berichterstattung zur EU-Taxonomie | CSR-RUG berichtspflichtig, aber nicht i.S.d. EU-Taxonomie berichten | |
Kontakt |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Als zentrales Förderinstitut des Landes unterstützen wir gemäß § 6 des Investitionsbankgesetzes Schleswig-Holstein (IBG) das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Der Schwerpunkt unserer Fördertätigkeit liegt in Schleswig-Holstein (Regionalitätsprinzip). Die Aufgaben werden gemäß § 8 IBG vom Land Schleswig-Holstein durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragen (Auftragsprinzip), wobei die Kostendeckung gewährleistet sein muss (Gesamtkostendeckungsprinzip).
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG)“ erfolgte am 1. Juni 2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig. Als Förderbank ist die IB.SH ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und an umfassende gesetzliche Normen und bankrechtliche Vorgaben gebunden, wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („CRR“). Wir unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft und zur Erfüllung der Förderaufgaben gewähren und verwalten wir insbesondere Darlehen und Zuschüsse. Wir übernehmen und verwalten Bürgschaften und andere Gewährleistungen und gehen Beteiligungen an Unternehmen ein. Wir nehmen Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung unserer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen und sind unter anderem in den folgenden Bereichen aktiv:
Wesentliche Grundlage unserer Fördertätigkeit bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Der Geschäftsbetrieb wird nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Unsere Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Unsere Geschäftsberichte veröffentlichen wir auf unserer Website unter www.ib-sh.de/geschaeftsberichte.
Die Ratingagentur Fitch hat die wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH im Berichtsjahr wieder mit einem AAA-Rating und stabilem Ausblick bestätigt.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG)“ erfolgte am 1. Juni 2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig. Als Förderbank ist die IB.SH ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und an umfassende gesetzliche Normen und bankrechtliche Vorgaben gebunden, wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („CRR“). Wir unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft und zur Erfüllung der Förderaufgaben gewähren und verwalten wir insbesondere Darlehen und Zuschüsse. Wir übernehmen und verwalten Bürgschaften und andere Gewährleistungen und gehen Beteiligungen an Unternehmen ein. Wir nehmen Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung unserer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen und sind unter anderem in den folgenden Bereichen aktiv:
- Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge
- Mittelstandsförderung
- Technologie- und Innovationsförderung
- Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
- Förderung des Tourismus
- Förderung des Klima- und Umweltschutzes
- soziale Wohnraumförderung
- allgemeine Wohnraumförderung sowie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
- Förderung für Modernisierung/Energetische Sanierung von Wohnraum
- Förderung für Kommunen und kommunalnahe Unternehmen
- Infrastrukturförderung
- Förderung für Breitbandausbau
- Förderung des Gesundheitswesens
- Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
- Förderung für die Schaffung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
- Förderung zur sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
- Förderung für Bildung und Weiterbildung
- Förderung im Rahmen europäischer Förderprogramme
- Förderung von internationaler Zusammenarbeit
- Kultur- und Sportförderung
Wesentliche Grundlage unserer Fördertätigkeit bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Der Geschäftsbetrieb wird nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Unsere Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Unsere Geschäftsberichte veröffentlichen wir auf unserer Website unter www.ib-sh.de/geschaeftsberichte.
Die Ratingagentur Fitch hat die wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH im Berichtsjahr wieder mit einem AAA-Rating und stabilem Ausblick bestätigt.
Ergänzende Anmerkungen:
Eine Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch externe Dritte findet nicht statt.
Bislang haben wir für uns keinen Weg gefunden, der alle Geschlechteridentitäten angemessen respektvoll und sprachlich gut einschließt. Daher behalten wir bis auf weiteres allein die weibliche und männliche Form bei, sprechen also von Kundinnen und Kunden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z.B. in Tabellen) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Bislang haben wir für uns keinen Weg gefunden, der alle Geschlechteridentitäten angemessen respektvoll und sprachlich gut einschließt. Daher behalten wir bis auf weiteres allein die weibliche und männliche Form bei, sprechen also von Kundinnen und Kunden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z.B. in Tabellen) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.