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Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Allgemeines | Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Unternehmensname Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Logo

Unternehmenswebsite www.ib-sh.de

Anzahl Mitarbeiter 500 - 4.999

Berichtsjahr 2020

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS    

Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen

Kontakt
Philipp Reutter

Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Deutschland

0431 9905 3306
-
philipp.reutter@ib-sh.de

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Als zentrales Förderinstitut des Landes unterstützt die IB.SH gemäß § 6 des Investitionsbankgesetzes Schleswig-Holstein (IBG) das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt in Schleswig-Holstein (Regionalitätsprinzip). Im Einzelnen ist die IB.SH in den Bereichen Wirtschaft und Technologie, Immobilien, Kommunen und Infrastruktur, Energiewende und Klimaschutz sowie Arbeit und Bildung tätig. Zur Erfüllung der Förderaufgaben gewährt und verwaltet die IB.SH insbesondere Darlehen und Zuschüsse. Sie übernimmt und verwaltet ferner Bürgschaften und andere Gewährleistungen und geht Beteiligungen an Unternehmen ein. Sie nimmt Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen.
Aufgaben werden gemäß § 8 IBG vom Land Schleswig-Holstein durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragen (Auftragsprinzip), wobei die Kostendeckung gewährleistet sein muss (Gesamtkostendeckungsprinzip).
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt die Bank das Land durch Beratungen, Dienstleistungen, Kredite, Darlehen, Zuschüsse, Beteiligungskapital, Ausfallbürgschaften und Förderrefinanzierungen u.a. in den folgenden Bereichen: 
  • Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge
  • Mittelstandsförderung
  • Technologie- und Innovationsförderung
  • Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
  • Förderung des Tourismus
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes
  • Soziale Wohnraumförderung
  • Allgemeine Wohnraumförderung sowie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
  • Förderung für Modernisierung/Energetische Sanierung von Wohnraum
  • Förderung für Kommunen und kommunalnahe Unternehmen
  • Infrastrukturförderung
  • Förderung für Breitbandausbau
  • Förderung des Gesundheitswesens
  • Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
  • Förderung für die Schaffung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
  • Förderung zur sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
  • Förderung für Bildung und Weiterbildung
  • Förderung im Rahmen europäischer Förderprogramme
  • Förderung von internationaler Zusammenarbeit
  • Kultur- und Sportförderung


Geschäftsmodell des Unternehmens:
Wesentliche Grundlage für die Fördertätigkeit der IB.SH bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG)“ erfolgte am 01.06.2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig.
Der Geschäftsbetrieb ist nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Die Geschäftsberichte der IB.SH können unter www.ib-sh.de/geschaeftsberichte eingesehen werden.

Die stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH wurden im Berichtsjahr von der Ratingagentur Fitch mit einem AAA-Rating bestätigt.
 

Ergänzende Anmerkungen:

Eine Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch externe Dritte findet nicht statt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in Tabellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.