Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Allgemeines | Allgemeine InformationenAllgemeine Informationen
Unternehmensname | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
|
Unternehmenswebsite | www.ib-sh.de | |
Anzahl Mitarbeiter | 500 - 4.999 | |
Berichtsjahr | 2018 | |
Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS | |
Berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes | Ja und Erklärung iSd CSR-Berichtspflicht prüfen | |
Kontakt |
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Als zentrales Förderinstitut des Landes unterstützt die IB.SH gemäß § 6 des Investitionsbankgesetzes Schleswig-Holstein (IBG) das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt in Schleswig-Holstein (Regionalitätsprinzip). Im Einzelnen ist die IB.SH in den Bereichen „Wirtschaft und Technologie“, „Immobilien“, „Kommunen und Infrastruktur“ sowie „Arbeit und Bildung“ tätig. Zur Erfüllung der Förderaufgaben gewährt und verwaltet die IB.SH insbesondere Darlehen und Zuschüsse. Sie übernimmt und verwaltet ferner Bürgschaften und andere Gewährleistungen und geht Beteiligungen an Unternehmen ein. Sie nimmt Beratungs- und andere Dienstleistungen wahr, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen.
Aufgaben werden gemäß § 8 IBG vom Land Schleswig-Holstein durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragen (Auftragsprinzip), wobei die Kostendeckung gewährleistet sein muss (Gesamtkostendeckungsprinzip). Die Bank unterstützt das Land in den folgenden Bereichen:
a) Wohnraumförderung
b) Förderung städtebaulicher Planung, Erneuerung und Entwicklung
c) Mittelstandsförderung
d) Förderung im Rahmen von Risikokapital
e) Technologie- und Innovationsförderung
f) Infrastrukturförderung
g) Förderung des Umweltschutzes
h) Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
i) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
j) Förderung des Gesundheitswesens
k) Kunst und Kulturförderung einschließlich Baukultur
l) Förderung des Tourismus
m) International vereinbarte Förderprogramme
n) Internationale Zusammenarbeit.
Aufgaben werden gemäß § 8 IBG vom Land Schleswig-Holstein durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragen (Auftragsprinzip), wobei die Kostendeckung gewährleistet sein muss (Gesamtkostendeckungsprinzip). Die Bank unterstützt das Land in den folgenden Bereichen:
a) Wohnraumförderung
b) Förderung städtebaulicher Planung, Erneuerung und Entwicklung
c) Mittelstandsförderung
d) Förderung im Rahmen von Risikokapital
e) Technologie- und Innovationsförderung
f) Infrastrukturförderung
g) Förderung des Umweltschutzes
h) Förderung der rationellen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung
i) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes
j) Förderung des Gesundheitswesens
k) Kunst und Kulturförderung einschließlich Baukultur
l) Förderung des Tourismus
m) International vereinbarte Förderprogramme
n) Internationale Zusammenarbeit.
Geschäftsmodell des Unternehmens:
Wesentliche Grundlage für die Fördertätigkeit der IB.SH bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG)“ erfolgte am 01.06.2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig.
Der Geschäftsbetrieb ist nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Die Geschäftsberichte der IB.SH können unter www.ib-sh.de/geschaeftsberichte eingesehen werden.
Wesentliche Grundlage für die Fördertätigkeit der IB.SH bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein. Die Verständigung II gibt dabei explizit Bereiche vor, in denen die Vorteile der staatlichen Haftungsinstitute eingesetzt werden dürfen.
Mit dem „Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG)“ erfolgte am 01.06.2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig.
Der Geschäftsbetrieb ist nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Gleichwohl ist ein ausreichendes Betriebsergebnis zu erwirtschaften, aus dem die unterjährigen Risiken abgedeckt sowie das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital gebildet werden können. Die Geschäftsberichte der IB.SH können unter www.ib-sh.de/geschaeftsberichte eingesehen werden.
Die stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der IB.SH wurden im Berichtsjahr von der Ratingagentur Fitch mit einem AAA-Rating bestätigt.
Ergänzende Anmerkungen:
Eine Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch externe Dritte findet nicht statt.